Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 16.10.2003

 
Rede im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion
„Entwurf eines Gesetzes zur wirksamen Bekämpfung organisierter Schleuserkriminalität“
(BT-Drs. 15/1560) am 16.10.2003


Seit 1998 ist der Bundesgrenzschutz befugt, auch außerhalb des 30-Kilometer-Grenzgebietes auf Bahnhöfen und Flughäfen den Reiseverkehr zu kontrollieren.
Diese neue Befugnis hatte der Gesetzgeber seinerzeit im weisen Vorausblick auf die kommende EU-Osterweiterung beschlossen: als sicherheitspolitische Kompensation für den künftigen Wegfall regulärer Kontrollen an den neuen EU-Binnengrenzen.
Heute, nach fünf Jahren Probezeit, können wir diesem Instrument im Kampf gegen die Schleuserkriminalität ein gutes Zeugnis ausstellen.
Es hat sich bewährt und gilt inzwischen als unverzichtbar für die Reduzierung unerlaubter Einreise.
Vor allem aber haben sich unsere Beamten vom Bundesgrenzschutz bewährt. Sie haben die erweiterten Kontrollmöglichkeiten erfolgreich in die Praxis umgesetzt.
Sie haben dies auch in einer Weise getan, die in unserer Bevölkerung auf breite Zustimmung und Akzeptanz stößt.
Dafür möchte ich im Namen der CDU/CSU-Fraktion allen Beamtinnen und Beamten des BGS danken.

Der aktuelle Erfahrungsbericht des Bundesinnenministeriums zeigt auf, dass diese Regelung von 1998 auch für die Zukunft beibehalten werden soll:
allein im Zeitraum zwischen 1999 und 2002 konnte der BGS 6.800 unerlaubte Einreisen feststellen, die ohne die erweiterte Befugnis unentdeckt geblieben wären.
Darüber hinaus geht allein auf den neuen §22 des BGS-Gesetzes die Aufklärung zahlreicher Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zwischen 1999 und 2002 zurück:
 
über 30.000 Verstöße gegen das Ausländergesetz
 
4000 Fälle von Urkundenfälschung sowie Waffen-, Sprengstoff- und Drogendelikten.
 
Außerdem hat jede vierte erfolgreiche Personenfahndung des BGS ihren Ausgangspunkt in der neuen Befugnis gehabt.
Die erweiterten Kontrollen des BGS haben sich damit als eine sinnvolle Verstärkung der Arbeit von Zoll und Länderpolizei erwiesen.

Die Frist für die verdachtsunabhängigen Personenkontrollen läuft Ende 2003 aus. Daher hat die CDU/CSU-Fraktion bereits im September ihren Gesetzentwurf zur Verlängerung der Frist um fünf Jahre vorgelegt. Offensichtlich war dies Anstoß genug für die Bundesregierung, einen eigenen Entwurf einzubringen, der mit unserem in der Sache identisch ist.
Der einzige Unterschied: obwohl das Innenministerium selbst den Erfolg der Regelung voll anerkennt, will die Regierung die Frist nur um dreieinhalb Jahre verlängern.

Die Bundesregierung sollte aber nicht glauben, dass sie damit ihr Soll erfüllt hätte. Deutschland ist für die Herausforderungen der Organisierten Kriminalität und des grenzüberschreitenden Menschenhandels noch nicht ausreichend gerüstet!
Schleusergruppen verdienen allein mit dem Schmuggel von Menschen in Europa jährlich 5 Milliarden Euro. Das organisierte Verbrechen floriert, es ist gut ausgerüstet, verschiebt flexibel seine Marschrouten und nutzt zielstrebig die Sicherheitslücken in der EU aus.
In einem Bericht der EU-Kommission von 2003 heißt es:
Die Sicherheit der Bürger vor der Organisierten Kriminalität und vor dem Schmuggel von Gefahrengütern hängt derzeit davon ab, wo diese die Grenzen der Europäischen Gemeinschaft passieren.
Diese Analyse kann für uns nur bedeuten: auch nach dem Beitritt von Polen und Tschechien werden wir noch für lange Zeit im Grenzbereich zu diesen Ländern hohe sicherheitspolitische Standards wahren müssen.
Durch ihre starre Haltung in der Finanzierungsfrage blockiert die Bundesregierung aber bis heute die Einführung eines modernen Digitalfunks für die Sicherheitsdienste!

Aufgrund meiner persönlichen Kenntnis der Arbeit des Bundesgrenzschutzes vor Ort an der sächsisch-tschechischen Grenze muss ich leider sagen, dass sich auch in vielen anderen Punkten derzeit eklatante Sicherheitsdefizite auftun, wie zum Beispiel
 
der technischen und persönlichen Ausstattung der Beamten,
 
der Qualifizierung der Fortbildung
 
und durch die Reduzierung der Zollbeschäftigten zum 1.5.2004.

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, den sicherheitspolitischen Nachholbedarf anzuerkennen und zu handeln.
Wir haben hierzu als Fraktion einen weiteren Antrag im Bundestag eingebracht.
„Bundesgrenzschutz für die EU-Osterweiterung tauglich machen“
Die CDU/CSU wird sich auch weiterhin für die Verbesserung der Sicherheit in Deutschland und an seinen Grenzen einsetzen.
Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu.