29.11.2012

 

Redebeitrag Günter Baumann, MdB:

zu TOP 32 der 87. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, den 29. November 2012:

 

Antrag der Fraktion DIE LINKE:
„Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Angehörige der Bundespolizei“ (Drucksache 17/4682)
Antrag der Fraktion DIE LINKE:
„Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei massiv beschränken“ (Drucksache 17/5055)
 

 

 

Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

in ihrem Antrag verfolgt die Fraktion DIE LINKE die Intention, alle Bundespolizistinnen und Bundespolizisten mit einer individuellen Kennzeichnung zu versehen. Gefordert wird ein rechtlicher Rahmen zur Einführung von Nummerncodes oder Namensschildern, anzubringen an den Uniformen der Beamten. Diesem Ansinnen trete ich entschieden entgegen. Eine Kennzeichnungspflicht für die Angehörigen der Bundespolizei hat meines Erachtens einer Stigmatisierung der Beamten zur Folge. Es wird der Eindruck vermittelt, Beamte nutzen ihre Sonderstellung, um ungesühnt Straftaten zu begehen. So zumindest argumentiert die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag. Ich frage Sie – meine Damen und Herren – wollen Sie wirklich die Beamten der Bundespolizei unter diesen Generalverdacht stellen? Ich weise daraufhin, dass Sie mit einer solchen Aussage nicht nur die Bundespolizei in ein schlechtes Licht rücken, sondern auch unseren Rechtsstaat. In einem Rechtsstaat werden alle Straftaten entsprechend verfolgt und untersucht – auch die Straftaten von Angehörigen der Polizei.

Die Aufgabe der Bundespolizei ist es, die Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren zu schützen und die Sicherheit und Ordnung zu wahren. Dieser Aufgabe, welche oberster Priorität besitzt, widmen sich die Beamten tagtäglich und setzten sich somit fortwährenden Gefahren für Leib und Leben aus.  Wie sollen die Beamten dieser wichtigen und auch schwierigen Aufgabe gerecht werden, wenn sie befürchten müssen, ungerechtfertigten Vorwürfen ausgesetzt zu werden bzw. sie unter Umständen ihre eigenen Angehörigen in Gefahr bringen. Zudem liegen keine ausreichende Erkenntnisse vor, welche belegen, dass Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte der Bundespolizei nicht aufgeklärt werden konnten, weil es an einer individuellen Kennzeichnung fehlte.

Sind Beamte mit individuellen Kennzeichnungen – seien es Nummerncodes oder Namensschilder – versehen, besteht die ernst zu nehmende Gefahr, dass hierüber ihre Namen und die ihrer Angehörigen ermittelt werden. Somit besteht eine Gefahr sowohl für die Beamten als auch für ihre Familien. Mit der Gewichtung der Aufgabe, welche sich die Beamten der Bundespolizei gewissenhaft widmen, erhöht sich auch die Pflicht des Staates seine Beamten entsprechen zu schützen. Hieraus resultiert ein höher zu bewertende Anspruch der Beamten auf Schutz der  Persönlichkeitsrechte, als das Interesse der Bürger auf eine individuelle  Kennzeichnung. Zu bedenken ist zudem, dass bei den heutigen medialen Möglichkeiten Videos und Bilder während Veranstaltungen gemacht werden, welche sich sofort im Internet wieder finden. Wie schwer bzw. unmöglich es ist, einmal sich im Internet befindliche Bilder und Daten zu entfernen, brauch ich Ihnen nicht zu sagen, meine Damen und Herren.  Mit anderen Worten: die Polizeibeamten, die während ihres Einsatzes zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger, gefilmt oder in irgendeiner anderen Form aufgenommen werden sind samt ihre Kennung anschließend für jeden einsehbar und auffindbar. Dieser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Beamten ist nicht vertretbar oder in irgendeiner Form nachvollziehbar.

Auch trete ich dem Argument entgegen, dass eine Kennzeichnungs-pflicht die Transparenz staatlichen Handelns unterstreicht. Ich betone erneut, dass die derzeitigen Gesetzeslage der Transparenz staatlichen Handelns bereits entsprechend gerecht wird. Alles weitere, darüber hinausgehende, ist unsinnig und greift über die Maßen in das Persönlichkeitsrecht der Beamten ein. Die Beamten müssen sich, auf Nachfrage der von staatlichen Handlungen betroffenen Personen, ausweisen. Bei geschlossenen Einsätzen kann über die taktische Kennzeichnung der Einheit und die Einsatzdokumentation die Legitimation erreicht werden.

Alles in allem besteht mithin keine Notwendigkeit die Angehörigen der Bundespolizei eine Kennzeichnungspflicht aufzuerlegen. Die Gefahren für die Beamten sind zu groß und ein Generalverdacht in diesem Sinne widerspricht der Fürsorgepflicht des Staates für seine Beamten. Der Antrag ist abzulehnen.

Weiterhin kann die CDU/CDU-Fraktion auch ihren zweiten Antrag nicht zustimmen, mit welchem sie den Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei massiv beschränkt wollen, um die erhöhte Gefahr für Menschen mit gesundheitlichen  Beeinträchtigungen oder Menschen die unter Einfluss von Drogen stehen einzudämmen.

Pfefferspray ist ein Mittel, das zwischen dem Schlagstockeinsatz und der Schusswaffe liegt. Unbestritten ist, dass der Einsatz von den vorbenannten Mitteln zu erheblichen Verletzungen führen kann, aber nicht muss. Das möchte ich betonen. Wohingegen Pfefferspray lediglich eine kurzzeitiges Unwohlsein bei dem Betroffenen hervorruft.  Bei dem Einsatz von Mitteln zur Gefahrenabwehr ist – und das sollten Sie wissen sehr geehrte Damen und Herren von den Linken – immer auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip abzustellen. In vielen Gefahrensituationen ist der Einsatz von Pfefferspray jenes Mittel, dessen Einsatz im Einzelfall das mildere und zugleich das effektivste ist. Gerade bei Demonstrationen mit einer größeren Anzahl an Menschen, kann  Pfefferspray eine eskalierte bzw. eine zu eskalieren drohende Situation am effektivsten beendet. Ohne erhebliche Schäden herbeizuführen. Eine mögliche Gefahr für Menschen mit gesundheitlichen Problemen möchte ich an dieser Stelle auch nicht unbedingt abstreiten, aber gäbe es diese Gefahr nicht auch, wenn die Beamten an Stelle des Pfeffersprays die anderen Einsatzmitteln nutzen würden? Es kann doch nicht ihr Ansinnen sein, den Einsatz der anderen – aus meiner Sicht auch gefährlicheren Mitteln – zu verstärken? Denn das wäre die Konsequenz, wenn sie die Möglichkeit zum Einsatz von Pfefferspray verhindern. Unter welchen Möglichkeiten sollen die Beamten denn sonst wählen, um die Ordnung und Sicherheit zu garantieren bzw. wieder herzustellen? Für einen  Polizeibeamten, welcher eine Maßnahme vornehmen muss, ist es ein psychologischer Vorteil, eine verschiedenen Auswahl an Einsatzmitteln zu haben. Darüber hinaus – meine Damen und Herren von der Linken - sollten sie mehr Vertrauen in unsere Polizeibeamten haben. Diese üben ihren Dienst mit höchster Vorsicht und gewissenhaft aus. Ich verweise auch darauf, dass die Mittel zur Gefahrenabwehr nur zum Einsatz kommen, wenn dies auch erforderlich ist. Insoweit kann es bei friedlichen Demonstrationen – und damit auch bei unbeteiligten Dritten – nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen. Jeder der die öffentlichen Sicherheit und Ordnung gefährdet, muss sich auch mit den Konsequenzen leben können. Unsere Bürgerinnen und Bürger sind zudem mündig genug, um sich der Konsequenzen ihres Handels bewusst zu sein.

Abschließend bleibt zu sagen, dass auch dieser Antrag abzulehnen ist. Die Polizeibeamten benötigen entsprechende Mittel um ihre Arbeit entsprechend und verhältnismäßig durchführen zu können und um die  Gefahr für das Leben und den Leib des Bürgers zu minimieren. Den Einsatz von Pfefferspray halte ich daher für mehr als gerechtfertigt.

Wir wollen Polizisten schützen und setzen hohes Vertrauen in ihre Arbeit. Mit den beiden Anträgen der Linken wird Misstrauen gegen Polizisten geschaffen und werden Straftäter geschützt.