10.03.2017

 

Redebeitrag Günter Baumann, MdB

TOP 17 am Donnerstag, den 29. Juni 2017:
 

a)  2./3.Lesung Gesetzentwurf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Gesetz über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes (Bundespolizeibeauftragtengesetz - BPolBeauftrG) Drs. 18/7616

b)  Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Aufklärung erleichtern - Ergänzung zum Entwurf eines Gesetzes über die unabhängige
Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes
(Bundespolizeibeauftragtengesetz - BPolBeauftrG) Drs.: 18/7617

c)  Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Umsetzung des Gesetzes
über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes
(Bundespolizeibeauftragtengesetz - BPolBeauftrG) Drs.: 18/7618



 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“, Grundgesetz Artikel 17,

Ein hohes Gut in Deutschland, ein Grundrecht für Jedermann.

Aus 19 Jahren Arbeit im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages kann ich sagen, alle Gruppen unserer Bürger nutzen diese Möglichkeit sich mit persönlichen Problemen oder Vorschlägen zu Gesetzesänderungen an uns zu wenden.

Es gibt auch kein Thema dass es bei uns nicht gibt und es gibt auch keine Bevölkerungsgruppe, die nicht die Möglichkeit nutzt sich an uns zu wenden.

Natürlich auch Petitionen über die Bundespolizei oder von Bundespolizisten .

 

In der 18. Wahlperiode trafen beim Bundestag bisher 103 Eingaben zum Oberbegriff Bundespolizei ein. Dies zeigt, dass unsere parlamentarische Arbeit im Petitionswesen akzeptiert wird.

Ein Beispiel:

ein Bürger wollte bereits im Jahr 2014,

Zitat: zum Wohl der Allgemeinheit und der Polizei erreichen, dass Beamte im Außendienst mit einer an der Uniform befestigten Kamera ausgestattet werden. Er macht sich Sorgen um verletzte Polizisten. Dem Petenten schrieb der Petitionsausschussdienst, dass derzeit erste Pilotprojekte mit BodyCams angelaufen seien und dass seine Überlegungen dem Bundesinnenministerium für zukünftige Initiativen weitergeleitet wurden. Dieses Jahr wurde vom Deutschen Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Fahndung bei besonderen Gefahrenlagen und zum Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei durch den Einsatz von mobiler Videotechnik, sogenannten Body Cams beschlossen.

 

Das Petitionswesen ein also wesentlicher Baustein im Beschwerdemanagement in unserem Land.

 

Man könnte meinen, wenn man die Gesetzesvorlage der Grünen liest, dass sich die übergroße Mehrzahl der Beschwerden, um Polizeigewalt, unangemessene Kontrollen, Übergriffe von Polizeibeamten bei Demonstration oder dergleichen handeln müsste.

 

Aus dem Petitionswesen kann ich sagen, dass dem nicht so ist: der Großteil der Bürgerinnen und Bürgern die sich an uns wenden möchte eine Aufstockung der Bundespolizeikräfte, eine bessere Sachmittelausstattung und mehr Präsenz auf Bahnhöfen, darüber hinaus wollen eine Vielzahl der Bürgerinnen und Bürger sichere Grenzen.

 

Gerade im Hinblick auf die materielle wie finanzielle Stärkung der Polizei gingen in dieser Wahlperiode zahlreiche Petitionen ein. Diesem Anliegen wurde durch das Drängen der CDU/CSU-Fraktion Rechnung getragen. Bis 2020 werden 10.000 neue Stellen bei den Sicherheitsbehörden des Bundes geschaffen. Die Bundespolizei wird mit 7.500, das BKA mit 1.300 Stellen gestärkt. Im Zeitraum von 2017 bis 2020 werden rund zwei Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln für eine bessere Ausstattung der Sicherheitskräfte bereitgestellt. Also wesentliche Bausteine für unsere Sicherheit.

 

Bundespolizeibeamte indes nutzen auch das Petitionswesen für Beschwerden wenn z.B. eine aus ihrer Sicht berechtigte Beförderung durch den Dienstherren versagt bleibt, oder Beschwerde über unzureichende Ausstattungen mit Schutzwesten oder nicht genehmigten Sonderurlaub für eine Bildungsveranstaltung, die dann nach Befassen des Petitionsausschusses genehmigt wurden.

 

Alle Petitionen werden von den Mitgliedern des Ausschusses gewissenhaft und sorgfältig geprüft.

 

Wie ich bereits ausgeführt habe, ist das Petitionswesen dabei nur ein Baustein. Es gibt bereits zahlreiche innerbehördliche wie außerbehördliche Beschwerdemöglichkeiten, um eventuelles polizeiliches Fehlverhalten rechtlich überprüfen zu lassen.

Die Bürgerinnen und Bürger haben zahlreiche Möglichkeiten Hinweise oder Beschwerden abzugeben: Ihnen stehen Beschwerdestellen in 12 Bundespolizeibehörden, das Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahren, das Anzeigen von Straf- und Ordnungswidrigkeiten und somit der Rechtsweg, Petitionsausschüsse von Bund und Ländern und die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Verfügung.

In der Anhörung erfuhren wir, für Interne gibt es insgesamt 18 Stellen, um Hinweise abzugeben. Angehörige der Bundespolizei können sich an 1.861 Personen wenden: Personalvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte, Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Sucht- und Sozialberatung, Vertrauensstelle, Sozialmedizinischer Dienst, Sozialwissenschaftlicher Dienst, evangelische und katholische Seelsorge, Innenrevision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsbeauftragter der Bundespolizei, Geheim- und Sabotageschutzbeauftragter , Ansprechpartner für Korruptionsprävention, Ombudsperson gegen Korruption, und zu guter Letzt der Dienstweg.

Darüber hinaus gibt es seit 27. Mai 2015 eine Vertrauensstelle, die direkt dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums unterstellt ist. Diese wurde als unmittelbare Reaktion auf die Foltervorwürfe in der Bundespolizeiinspektion Hannover, die sich am Ende als falsch herausstellten, eingerichtet. Diese Stelle wird trotz allem Unken angenommen: 2015 22 Eingaben, 2016 44 und 2017 mit Stand 12. Mai 47 Eingaben. Von diesen 113 Hinweisen, hatten 39 mögliche disziplinar – oder strafbewehrtes Verhalten; 48 betrafen allg. Personalangelegenheiten

 

Auch die öffentliche Anhörung hat gezeigt, dass die Mehrzahl der Fachexperten der Meinung ist, dass der Gesetzentwurf für einen unabhängigen Bundespolizeibeauftragten in der Form nicht umsetzbar ist.

 

Selbst Volker Schindler, Bürgerbeauftragter des Landes Baden-Württemberg und nunmehr auch Polizeibeauftragter des Landes, führte aus, dass das Rollenverständnis des Beauftragten aus dem Gesetzentwurf doch fragwürdig ist. Die Doppelrolle des geplanten Bundespolizeibeauftragten als Mediator und Sonderermittler, der parallel zu Straf-und Disziplinarverfahren eigene Untersuchungen durchführen soll, sieht Volker Schindler als äußerst schwierig an. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht den geplanten Beauftragten primär als Sonderermittler gegen Beamte.

 

Die Zahl der Beschwerden und Anzeigen gegen Beschäftigte der Bundespolizei liegt im verschwindend geringen Bereich.

 

Selbstverständlich ist jeder einzelne Vorwurf ernst zu nehmen und zu untersuchen. Jedoch aus solchen Einzelfällen ein strukturelles Phänomen zu konstruieren, ist völlig unangemessen.

 

Deshalb bleibt die Fraktion CDU/CSU bei ihrem Votum, den Gesetzentwurf und die dazugehörigen Anträge in vorliegender Form abzulehnen und wir sehen uns in unserer Meinung durch die Anhörung noch gestärkt.

 

Ich möchte die Gelegenheit bei meiner letzten Rede in diesem Hohen Haus nutzen und allen Bundespolizistinnen und Bundespolizisten für ihren engagierten Dienst den sie tagtäglich für uns alle leisten herzlich zu danken.

Wir wissen, dass die Einsätze schwieriger, vielschichtiger und gefährlicher geworden sind.

 

Ich durfte mich 19 Jahre im Innenausschuss etwas um die Belange der Bundespolizei kümmern, spannende Zeiten mit vielen Veränderungen und mehreren Reformen. Nicht immer war alles schlüssig.

Ich war an den verschiedensten Stellen der Bundespolizei vor Ort, nicht immer mit Anmeldung, oft zum Ärger der Präsidenten. Viele Streifen mit gefahren, konnte wichtige Informationen erhalten für meine Arbeit für die Bundespolizei und für unsere Sicherheit.

Dankbar für jeden Kontakt und jedes Gespräch vor Ort in den Diensteinheiten oder bei den Präsidenten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche ihnen und all denen, die sich täglich um unsere Sicherheit kümmern alles Gute.

 

Ich bin dankbar, dass ich 19 Jahre im Innenausschuss des Deutschen Bundestages etwas für unsere Sicherheit mithelfen durfte.