19.06.2015

 

Redebeitrag Günter Baumann, MdB

TOP 31 a und b am Freitag, den 19. Juni 2015:
 

a) Antrag Fraktion DIE LINKE.
 Unabhängige Polizeibeschwerdestelle auf Bundesebene einrichten
 (Drs. 18/4450)
b) 1. Beratung Fraktion DIE LINKE.
 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes - Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt
 (Drs.18/2492)
 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

unter dem Tagesordnungspunkt 31 diskutieren wir heute drei unterschiedliche Anträge der Fraktion DIE LINKE.

 

 

Nach dem Willen der Fraktion DIE LINKE soll die Bundesregierung eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle auf Bundesebene einrichten und darüber hinaus einen Gesetzentwurf hierzu mit den Ländern abstimmen, um ähnlich ausgerichtete Polizeibeschwerdestellen in den Ländern einzurichten.

 

Diesem Antrag liegt ein grundsätzliches Misstrauen gegen Polizei und staatliche Institutionen zu Grunde, die wir ja bereits von den Mitgliedern der Linksfraktion gewohnt sind.

 

Wir, die Fraktion CDU/CSU, lassen einen derartigen Generalverdacht gegen alle Polizisten nicht zu!

 

 

Ich möchte bei dieser Gelegenheit, bevor ich in die Materie einsteige, all den engagierten Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, Landespolizistinnen und Landespolizisten danken, die tagtäglich für den Schutz der Bevölkerung höchste Einsatzbereitschaft aufbringen und ihre eigene Gesundheit leider viel zu oft aufs Spiel setzten müssen.

 

Es gibt bereits mehrere Möglichkeiten für Beschwerden über die Bundespolizei und deren Maßnahmen, aber auch innerhalb der Polizei.

 

Den Bürgerinnen und Bürgern steht die unabhängige Justiz mit Staatsanwaltschaften und Gerichten zur Verfügung, um rechtswidriges Verhalten von Beamten zu überprüfen. Neben einer Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte findet im Falle von Anzeigen durch einen Bürger oder einer Behörde auch eine staatsanwaltschaftliche und gegebenenfalls strafgerichtliche Überprüfung polizeilichen Handelns statt.

 

Im Falle einer Anzeige gegen Polizeibeamte beauftragt die zuständige Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Sachleistungsbefugnis eine andere Polizeibehörde mit den Ermittlungen des Sachverhalts. Hierdurch wird eine unabhängige und objektive Ermittlung gewährleistet. Außerdem ist durch die grundlegende Trennung zwischen Staatsanwaltschaft als Teil der Judikative und Polizei als Teil der Exekutive ein unabhängiger Verfahrensablauf gewährleistet.

 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde.

Hierbei wird im Rahmen einer Dienstaufsicht das Handeln des einzelnen Beamten überprüft und gegebenenfalls disziplinarrechtlich geahndet. Bei entsprechenden Erkenntnissen wird ein Strafverfahren eingeleitet. Letztlich obliegt die Dienstaufsicht dem zuständigen Innenministerium.

Im Innern der Polizei gibt es neben der Möglichkeit der Remonstration bei rechtwidrigen Anordnungen auch gesetzlich vorgeschriebene Personalvertretungen und Berufsorganisationen.

 

Der Bundespolizeipräsident Dr. Romann kündigte die Einrichtung einer Sonderbeschwerdestelle an, die nur ihm unterstellt ist und allen Beamten die Möglichkeit des direkten Kontakts außerhalb des Dienstweges ermöglicht.

 

Nicht zu vergessen das Petitionswesen. Nach Art. 17 Grundgesetz hat ein Jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

 

Von dieser Einrichtung machen die Bürgerinnen und Bürger rege Gebrauch. Die Vorstellung des Tätigkeitsberichtes des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag liegt erst eine Woche zurück. Somit muss ich die eindrucksvollen Zahlen nicht wiederholen, diese sind sicher allen noch im Gedächtnis. 16.000 bis 18.000 Petitionen jährlich mit einer „Erfolgsquote“ von über 40 %.

 

Es gehen beim Deutschen Bundestag Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern ein, die sich zum Teil über ein spezielles Ereignis im Zusammenhang mit Bundespolizeibeamten beschweren. Aber auch eine größere Anzahl von Petitionen in denen zum Beispiel eine bessere Ausstattung der Bundespolizei gewünscht wird oder auch, dass Fußballvereine selbst für den Einsatz von Beamten zur Sicherung der Spiele finanziell aufkommen sollten.

 

All diese Anliegen werden von den Mitgliedern des Petitionsausschusses gewissenhaft geprüft, Stellungnahmen eingeholt und beschieden.

 

Aber auch Bundespolizeibeamte selbst nutzen den Weg der Beschwerde im Rahmen des Petitionsausschusses. Ob es um eine aus ihrer Sicht berechtigten Beförderung geht, die vom Dienstherren versagt wird oder um eine notwenige Ausstattung mit Schutzwesten oder um nicht genehmigten Sonderurlaub für eine Bildungsveranstaltung. Oft konnte der Petitionsausschuss hier in der Vergangenheit positive Ergebnisse für die einzelne Beamtin oder den einzelnen Beamten erzielen.

 

Deshalb würde eine weitere Kommission keinen Nutzen bringen. Außerdem wäre im Falle der Einleitung eines Strafverfahrens wiederum die Staatsanwaltschaft die zuständige Stelle, die ihrerseits erneut zur Aufnahme von Ermittlungen verpflichtet wäre. Für eine derartige Dopplung sehe ich keinen Bedarf.

 

Auch im Punkt b, dem zweiten Antrag der Fraktion Die Linke, der Tagesordnung gibt es fragwürdige Forderungen.

 

 

Im Kern wird ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für ausländische Personen gefordert, die während ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet Opfer einer rechten Gewalttat oder einer Androhung einer rechten Gewalttat oder Nachstellung geworden sind. Dies soll auch für die Personen gelten, die vollziehbar ausreisepflichtig sind.

 

Wir alle hier verurteilen rechte Gewalt. Wir alle sind von den verbrecherischen Taten der NSU erschüttert. Die durch den NSU Untersuchungsausschuss erhaltenen Erkenntnisse haben zu einem teilweisen Umdenken im Sicherheitsapparat geführt. Die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses, die zudem einstimmig interfraktionell getroffen wurden, werden in ersten Schritten umgesetzt.

 

Ich glaube es ist einstimmige Meinung, dass der Staat jeglicher Form extremistischer Gewalt ob von rechts, links oder terroristisch mit seinen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpfen muss.

 

Dem Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist zu entnehmen, dass in den Feldern linksextremistisch motivierte Gewalttaten und rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten die Deliktzahlen kontinuierlich ansteigen.

 

Unsere Polizei und die Sicherheitsbehörden sind nicht auf dem rechten Auge blind!

Aber eine Erteilung eines Aufenthaltstitels aufgrund einer Annahme Opfer rechter Gewalt geworden zu sein, kann die CDU/CSU nicht mittragen.

 

Dies wäre die Privilegierung einer Opfergruppe.

Was wäre mit Opfern von linker – oder Ausländergewalt?

Sind diese dann Opfer 2. Klasse?

 

Eine derartige Privilegierung ist nicht vereinbar mit dem Asylrecht in Deutschland. Asyl erhält eine Person aufgrund von Verfolgung im Heimatstaat.

 

Die Herleitung eines nachträglichen Aufenthaltsrechtes für Personen, denen politisches Asyl in Deutschland nach einem rechtstaatlichen Verfahren verwehrt wurde, ist nicht nachvollziehbar.

Für Opfer einer rechten Gewalttat oder Opfer einer Gewalttat nicht aus rassistischen Motiven, sondern aufgrund von Vorurteilen in Bezug auf politische Einstellung, Religion, Weltanschauung oder aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes, Behinderung, sexuelle Orientierung oder gesellschaftlichen Status wurden, würde dem Missbrauch Tür und Tor öffnen.

 

Dieser Tatbestand ist beileibe sehr weit gefasst und überdies schwammig formuliert.

 

Ich zitiere aus dem Gesetzentwurf: „ Zur Feststellung einer rassistischen oder vorurteilsmotivierten Gewalttat genügen in diesem Zusammenhang nachvollziehbare Angaben der Opfer, wobei deren Ängste und subjektive Wahrnehmungen angemessen zu berücksichtigen sind…“

 

Weiterhin heißt es und ich zitiere: „Erforderlich ist nicht, dass eine gerichtliche Verurteilung des Täters vorliegt, die eine solche Motivation als bewiesen annimmt. Ebenso wenig ist erforderlich, dass Ermittlungsbehörden oder die Staatsanwaltschaft von einer solchen Motivation ausgehen.“

 

 

Die Argumentation warum die Linksfraktion so generös auf eine Ermittlungsbehörde verzichtet ist die infame Unterstellung, dass diese Behörden eh auf dem rechten Auge blind sind und eine rechte Gewalttat nicht erkennen.

 

Eine derartige Unterstellung müssen alle Parteien, die auf der demokratischen Grundordnung fußen, kategorisch ablehnen!

 

( Dies ist nicht im Sinne derjenigen, die hier politisches Asyl erhalten, weil sie, wie z.B. in Syrien seit dem Ausbruch des Bürgerkrieges um ihr Leben fürchten müssen. )

 

 

Deshalb sind diese beiden Anträge unter TOP 31 a sowie d 31 b abzulehnen.

 

Vielen Dank