18.10.2012

 

Redebeitrag Günter Baumann, MdB:

zu Top 31 des Deutschen Bundestages am Donnerstag, den 18.10.2012:


Beratung des Antrages der Fraktion Die Linke:

Bürgerbeteiligung stärken - Petitionsrecht ausbauen  (Drs. 17/10682)

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin/ Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

Das Petitionsrecht hat sich in unserem Lande bewährt und hilft Politikverdrossenheit abzubauen. Wir verstehen uns als Anlaufpunkt für viele Bürgerinnen und Bürger die Sorgen und Nöte haben und für die Lösung ihres Problems Hilfe benötigen.  

Die Arbeit des Petitionsausschusses ist gerade im Hinblick auf die Fortentwicklung im Bereich der öffentlichen Petitionen seit dem Jahr 2005 eine Erfolgsgeschichte. Inzwischen werden monatlich zwischen 30 und 80 neue Petitionen im Internetportal eingestellt. Durch die Veröffentlichung im Internet werden einer breiten Öffentlichkeit Themen von allgemeinem Interesse vorgestellt.

Vor einigen Wochen haben wir an gleicher Stelle den Jahresbericht 2011 des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages debattiert.  Die Diskussionen der Abgeordneten belegten eindrucksvoll - Die Bürgerinnen und Bürger haben Vertrauen in unsere Arbeit und obwohl es eine Vielzahl von Beauftragten in den verschiedensten Ministerien, Behörden oder Institutionen gibt, ist die Zahl der Petitionen mit 15.000 bis 18.000 in den letzten Jahren nahezu gleich geblieben. 

 Im vergangenen Jahr haben den Deutschen Bundestag 15.191 Eingaben und Petitionen erreicht, das heißt täglich etwa 60 Petitionen als Neueingang.  

Nimmt man die Massenpetitionen aus dem im Internetportal veröffentlichten Petitionen hinzu, so haben sich etwa 500.000 Bürgerinnen und Bürger am Petitionswesen im Jahr 2011 beteiligt.  

Die Zahlen belegen eindrucksvoll, dass sich das Petitionsverfahren bewährt hat. Dort wo die Abgeordneten Handlungsbedarf sahen, wurde eine Neufassung unserer Verfahrensgrundsätze vorgenommen und von einer breiten Mehrheit im Ausschuss geteilt.

Die These der Fraktion Die Linke, dass die Petitionen nicht immer die Fachpolitiker und Fachpolitikerinnen erreichen, teilen wir nicht.  Die Massenpetitionen die von allgemeinen öffentlichen Interesse sind und im Internetportal des Deutschen Bundestages eine breite Unterstützung erfahren, werden in aller Regel auch in den Fachausschüssen diskutiert und durch Anträge begleitet. Die Möglichkeit zur Überweisung in den jeweiligen Fachausschuss gibt uns § 109 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Danach holt der Petitionsausschuss eine Stellungnahme der Fachausschüsse ein, wenn die Petitionen einen Gegenstand der Beratung in diesen Fachausschüssen betreffen. Die Empfehlungen der Fachausschüsse fließen dann in die Bearbeitung der Petitionen mit ein und helfen uns bei den entsprechenden Votierungen.

Das Argument der Fraktion die Linke in ihrem Antrag, der Grad des öffentlichen Interesses an einem Thema kann leicht über die Zahl der Mitzeichnenden gemessen werden, lehnen wir ab. Bei der hier geführten Diskussion darf der Einzelfall des „kleinen“ Bürgers ohne Unterstützung aus dem Internet nicht ins Hintertreffen geraten. Die Mehrzahl der Petitionen eignet sich eben nicht für eine breite öffentliche Diskussion im Internet. Das Grundgesetz mit seinem Grundrecht aus Art. 17 verpflichtet uns Mitglieder des Petitionsausschusses das Anliegen des Einzelnen besonders im Auge zu behalten.

Schon jetzt beobachten wir eine zunehmende Instrumentalisierung der öffentlichen Petitionen durch Verbände und Lobbyisten.  Schon jetzt bietet das Instrument der öffentlichen Petitionen  hier den Verbänden ein Podium der Diskussion politischen Nachdruck zu verleihen.  Dem Ansinnen der Fraktion die Linke diese Entwicklung noch auszubauen würde dem Anliegen des einzelnen Petenten und seinem Grundrecht aus Art. 17 GG widersprechen.

Die Behandlung einer Petition im nicht öffentlichen Petitionsverfahren ist keine  zweitrangige  Bearbeitung. Für mich ist jede Petition, jedes Anliegen gleichwertig und ich möchte bei meiner  Petitionsbearbeitung keinerlei Unterscheidung zwischen öffentlicher und nicht öffentlicher Petition machen. Auch würde eine noch stärkere Bedeutung von Quoren aus meiner Sicht das Individualgrundrecht aus Grundgesetz noch weiter in den Hintergrund drängen.

Wir als Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion messen auch den Wert einer Petition nicht nach der Anzahl der Unterstützer.

Zusammenfassend möchte ich klarstellen, der Petitionsausschuss hat die ureigene Aufgabe sich mit den Sorgen und Nöten der Menschen in konkreten Einzelfällen zu beschäftigen und leistet hier eine hervorragende Arbeit.  Für diese Arbeit haben wir gute Instrumente mit dem Grundgesetz und unseren Verfahrensregeln. Unser System der Bürgerbeteiligung wird in vielen Ländern anerkannt und bei Auslandsreisen hören wir immer wieder hohe Wertschätzung über unser Petitionswesen.

Ich erkenne keinen Grund unser bewährtes System zu verändern oder ein Petitionsgesetz neu zu schaffen.
 

Deshalb lehnen wir den Antrag der Linksfraktion ab.