11.06.2015
Redebeitrag Günter Baumann, MdB
zu Top 5 des Deutschen Bundestages am
Donnerstag, den 11.06.2015:
Bericht des Petitionsausschusses
Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag:
Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr
2013
(Drs.18/4990)
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
lassen Sie mich meinem Redebeitrag zum Jahresbericht des Petitionsausschusses
für 2014 mit einem Dank an die Petentinnen und Petenten beginnen. Dies ist
vielleicht etwas ungewöhnlich, aber ich bin der Meinung, dass wir das Vertrauen
der Petentinnen und Petenten in die Arbeit unseres Ausschusses schon einmal
gebührend würdigen sollten.
Bürgerinnen und Bürger die auf irgendeinem Gebiet Probleme haben, oft bereits an
verschiedenen Behörden und Stellen im Land gescheitert sind, wenden sich
vertrauensvoll an uns in der Hoffnung, dass wir als Petitionssauschuss des
Parlamentes am ehesten die Möglichkeit der Abhilfe haben.
Seit 2006 verzeichnen wir eine relativ gleichbleibende Zahl an Eingängen an den
Petitionsausschuss. Jährlich werden zwischen 15.000 und 18.000 Petitionen
eingereicht. Diese konstant hohe Zahl muss besonders gewürdigt werden, da die
Anzahl anderer Adressen, die die Bürgerinnen und Bürger auch für Bitten und
Beschwerden nutzen können, ständig zunimmt. Hier meine ich Ombudsmänner und -
frauen, Beauftragte der verschiedensten Verbände und Einrichtungen und natürlich
eine größere Anzahl an privaten Internetplattformen.
Ich schlussfolgere hieraus, dass bekannt ist, das unser System funktioniert,
effektiv ist und dies von den Menschen im Land anerkannt wird.
An dieser Stelle gilt mein besonderer Dank den Abgeordneten aller Fraktionen im
Ausschuss, die sich engagiert, hochmotiviert und mit großem Zeitaufwand in die
Bearbeitung der einzelnen Bitten und Beschwerden einbringen.
Der Dank gilt gleichzeitig unseren Referentinnen und Referenten und den fach-
und sachkompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschussdienstes.
Auch wenn wir nicht immer das Votum des Ausschussdienstes übernehmen, ist doch
die Recherchearbeit und die fachliche Empfehlung für ein Votum für uns eine
entscheidende Grundlage für unsere Beschlussfassungen.
An dieser Stelle stellt sich natürlich die Frage, wenn die Bürgerinnen und
Bürger uns vertrauen, wie erfolgreich sind wir bei der Bearbeitung der einzelnen
Petitionen? Im Jahre 2014 konnten bei den rund 18.000 bearbeiteten Petitionen in
43,6 % der Fälle dem Petenten geholfen werden.
Dies bedeutet im Einzelnen, in 28, 5 % der Fälle konnte der Ausschussdienst mit
Rat, einer Auskunft, oder Übersendung bestimmter Materialien weiterhelfen. Bei
9,7 % konnte dem Anliegen des Petenten direkt entsprochen werden und 5,5 % aller
Petitionen haben wir mit unterschiedlicher Wertigkeit der Bundesregierung
überwiesen.
Ich schlussfolgere hieraus, dass die Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Anliegen
auch zu uns kommen, weil wir für sie erfolgreich sein können. Im Gegensatz zu
unserer Arbeit sehe ich die Tätigkeit der verschiedenen privaten
Internetplattformen, die sich einzelnen Themen widmen und dafür populistisch
Unterschriften sammeln, jedoch außer der öffentlichen Darstellung nicht
abhelfend tätig werden können. Das heißt, es muss eine unserer wichtigsten
Aufgaben in der nächsten Zeit sein, unseren Bürgerinnen und Bürger noch
deutlicher als bisher den Unterschied zwischen unserer Arbeit als
Parlamentsausschuss und den Privaten im rechtsfreien Internetbereich zu
verdeutlichen.
Leider ist eine bessere Öffentlichkeitsarbeit für unseren Ausschuss nicht ganz
einfach. Der Petitionsausschuss arbeitet relativ geräuschlos. Wir stehen nicht
immer Mittelpunkt der Presse und produzieren selten große Schlagzeilen, so dass
es nicht ganz leicht ist über unsere, und da bin ich überzeugt, erfolgreiche
Arbeit mehr zu berichten.
Viele Möglichkeiten der Information für unsere Bürgerinnen und Bürger, wie
Stände auf großen deutschen Messen oder bei Ausstellungen oder zum Tag der Ein-
und Ausblicke im Deutschen Bundestag, nutzen wir bereits. Über weitere
Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit müssen wir nachdenken.
Ein wichtiges Thema, dass ich gern immer wieder betone ist, dass die
Abgeordneten der Arbeitsgruppe Petitionen der CDU/CSU- Bundestagsfraktion alle
Petitionen mit der gleichen Intensität und der gleichen Ernsthaftigkeit
behandeln. Das heißt, das persönliche Problem einer einzelnen Person, die
vielleicht sogar ihr Anliegen sachlich nicht ganz richtig zu vermitteln vermag,
ist genauso gleichwertig in der Bearbeitung, wie die Petition einer gut
vernetzten Internetgemeinschaft mit 100 000 Mitunterzeichnern. Der Artikel 17
unseres Grundgesetzes sagt: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in
Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die
zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Und dies hat für uns
in der Bearbeitung oberste Priorität.
Besonders wichtig ist für uns Abgeordneten bei den Bitten und Beschwerden
unserer Bürgerinnen und Bürger zu erkennen, wo menschlich schwere Schicksale
verbunden sind im Vergleich zu den Petitionen, die tagesaktuelle Geschehen
aufgreifen, die bereits in den Fachausschüssen Thema sind.
So ging zum Beispiel den Abgeordneten die Schilderung einer Petentin besonders
nah, deren Lebensgefährte in Afghanistan zu Tode gekommen war. Damit alles für
den Fall des Falles für die Partnerin geregelt sei, hatte der Soldat vor dem
Flug an den Hindukusch eigens ein Testament zu Gunsten seiner Lebensgefährtin
verfasst. Doch dann weigerte sich die Lebensversicherung, den Passus dem
Testament entsprechend zu ändern und verweigerte die Auszahlung an die
Lebensgefährtin. Auch die Entschädigungszahlungen des Bundes ging nicht an sie.
Dies ist rechtmäßig, dass ergab auch die Überprüfung durch den
Petitionsausschussdienst. Jedoch wollte ich damit die Petition nicht beenden und
diese Frau nach diesem Schicksalsschlag allein lassen. Ich empfahl gemeinsam mit
dem Ausschuss, dass das Verteidigungsministerium in diesem Fall von einer
Härtefallregelung Gebrauch machen solle, für die Gelder durch eine Stiftung zur
Verfügung stehen. Mit einem Dankesschreiben wandte sich die Petentin an uns und
teilte mit, dass sie eine Unterstützungsleistung durch die Härtefallstiftung
erfahren haben und bedankte sich, dass wir uns ihrem Einzelschicksal angenommen
hatten. Die Abgeordneten hatten erkannt, dass rein rechtlich der Vorgang der
Versicherung nicht zu beanstanden war, aber dass allein aus moralischen Gründen
geholfen werden musste.
Dankschreiben kommen nicht allzu oft, aber motivieren uns in unserer Arbeit.
Ein anderes außergewöhnliches Beispiel, zeigt wie hartnäckig Abgeordnete an
einem Problem dran bleiben können, wenn sie überzeugt sind, dem Petenten ist
Unrecht geschehen und muss geholfen werden. Ich meine die Petitionen zu den
Antennengemeinschaften. Über 30 Einzelpetitionen, die älteste von 2005, und eine
öffentliche Petition mit dem Inhalt, dass Antennengemeinschaften zum gemeinsamen
Fernseh-und Rundfunkempfang von einer Kabelweiterleitungsgebühr durch die GEMA
oder die VG Media nicht zusätzlich zu den Rundfunk- und Fernsehgebühren belastet
werden dürfen. Nach mehreren Berichterstattergesprächen und einer öffentlichen
Ausschusssitzung im Jahre 2012 votierten die Abgeordneten einstimmig über alle
Fraktionen hinweg, das Anliegen der Bundesregierung- dem Bundesministerium für
Justiz- zur Erwägung zu überweisen. Bis zum heutigen Tag gibt es Gespräche mit
dem Vorstand der Gema um dieses Votum umzusetzen. Bisher ohne Erfolg, aber wir
bleiben dran.
Vielen Dank