01.07.2011

 

Redebeitrag von Günter Baumann, MdB

Zusatztop der 118. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, den 01. Juli 2011:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE:
„Einschränkung des Versammlungsrechts durch Massenfunkzellenabfrage“

 


 

  

Herr Präsident,
meine sehr verehrter Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Jede Fraktion kann zu allen Themen aktuelle Stunden beantragen auch Freitagnachmittag aber es muss schon ein Bundesbezug bestehen.
Bei einem reinen Landesthema erschließt sich die Notwendigkeit für mich allerdings nicht.

Zunächst muss eindeutig gesagt werden, die große Mehrzahl der Dresdner Bürgerinnen und Bürger wollen jährlich am 13. Februar, dem Gedenktag anlässlich der Bombardierung Dresdens im Jahr 1945, in stiller Trauer der Opfer gedenken.

In den letzten Jahren musste festgestellt werden, dass Rechte dieses Gedenken durch ihre Aufmärsche in ein völlig anderes Licht gerückt haben. Bilder gingen um die Welt, die dem Ansehen der Stadt Dresden und dem Freistaat Sachsen geschadet haben.
Diese Bilder haben auch mir in keinster Weise gefallen.

Der 66. Jahrestag der Bombardierung wird uns allen in schlechter Erinnerung bleiben.
Das Gedenken wurde in diesem Jahr in bisher nicht bekannter Art und Weise von rechten Gruppierungen instrumentalisiert, um die Ursachen des Krieges zu leugnen.
Dieser Missbrauch ausgetragen auf dem Rücken der Opfer und deren Angehörigen macht uns alle wütend.
Wütend macht aber auch, wenn linke Chaoten die vielen friedlichen bürgerlichen Proteste für ihre Gewaltorgien gegen die Polizei und den Staat missbrauchen.
Dresden hat am 19. Februar 2011 einen noch nie da gewesenen Gewaltexzess erlebt, von regelrechten Straßenschlachten war bei Augenzeugen die Rede.

Betroffene dieser rohen Gewalt waren die friedlichen Bürger Dresdens, deren Sicherheit an diesem Tag kaum gewährleistet werden konnte.
Die sächsischen Polizisten wurden mit Pflastersteinen, Eisenstangen, Flaschen und Brandsätzen angegriffen.

Am Ende des Tages stehen erschreckende Zahlen zu Buche:
112 zum Teil schwerverletzte Polizisten,
insgesamt 687 verübte Straftaten von denen sich 57 auf Landfriedensbruch, 47 auf Körperverletzungen, 7 auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und 68 auf Sachbeschädigung beziehen,
Steine wurden in Wohnhäuser geworfen und Verletzungen billigend in Kauf genommen,
Barrikaden brannten,
ein Eisenspieß wurde wie ein Speer in Richtung eines Polizisten geworfen und trifft ihn am Helm.

Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen den Polizistinnen und Polzisten zu danken, die tagtäglich mit großem Engagement ihren Dienst verrichten und auch ihre Gesundheit aufs Spiel setzen, um für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes Sicherheit zu gewährleisten.
Die Aufgabe unserer Länderpolizeien ist es aber auch, dafür Sorge zu tragen, dass von Gerichten erlaubte Demonstrationen durchgeführt werden können, auch wenn uns dies manchmal nicht gefällt.
Diese Gewalt gegenüber den dienstverrichtenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie die schweren Sachbeschädigungen sind für mich völlig indiskutabel. Diese Chaoten brüskieren den ansonsten friedlichen bürgerlichen Protest.

Ich bin der Überzeugung, dass die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger wollen, dass diese schweren Straftaten aufgeklärt werden und die Täter schnell verurteilt werden.

Deshalb hatte die sächsische Polizei entschieden eine Sonderkommission zu gründen, die gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft mit der Aufklärung dieser Verbrechen betraut wurde.
Die sächsische Polizei hat als einen Ermittlungsansatz unter vielen einen Antrag auf Funkzellenabfrage bei der Staatsanwaltschaft gestellt.
Die Staatsanwaltschaft stellte nach Prüfung wiederum einen Antrag bei Gericht. Hier erging der entsprechende Beschluss.
Somit ist zu betonen, dass die Funkzellenauswertung auf rechtsstaatlicher Grundlage auf Beschluss der unabhängigen Justiz erfolgt ist.

In 45 Verfahren wurde wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz auch Daten aus der Funkzellenabfrage verwandt. Der sächsische Innenminister hat hierzu erklärt, dass diese Daten dort nicht hätten verwendet werden dürfen, und diese entsprechenden Daten sind durch Festlegung der Staatsanwaltschaft bereits aus den Akten genommen worden sind.
Ich möchte mich der Aussage meines Landtagskollegen Herrn Marko Schiemann anschließen, der im Rahmen der aktuellen Debatte im sächsischen Landtag zu diesem Thema gesagt hat, dass dies keine Angelegenheit der Bundesregierung bzw. des Bundes ist und im Freistaat Sachsen geklärt werden muss und kann.

Ich bin überzeugt, sollte es überzogene Aktionen im Rahmen der Funkzellenabfrage gegeben haben, wird dies lückenlos aufgearbeitet.
Fest steht aber auch, dass alle vorhandenen Möglichkeiten zum Schutz unserer Polizei und der Bürgerinnen und Bürger und zur Aufklärung von Straftaten genutzt werden müssen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.