Freitag, 22. 06. 2007
Erklärung zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Abs. 1 GO BT
betrifft: Gesetz zur Änderung der
Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel
Dem Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum
Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (BT-Drs. 16/
5240, 5617 u. a.) kann ich nicht zustimmen.
Zwar unterstütze ich das Ziel, - mit Hilfe dieses Gesetzes - die Reduzierung von
Kohlendioxyd-Emissionen und damit den Klimaschutz weiter vorantreiben zu wollen,
ausdrücklich. Der globale Klimawandel gehört zu einer zentralen Herausforderung
unserer Zeit. Er gefährdet unsere Lebenswelt und die Entwicklungschancen
künftiger Generationen.
Jedoch wird meiner Auffassung nach ein anderes wesentliches Ziel
verantwortlicher Politik, die Wettbewerbsfähigkeit der Deutschen Wirtschaft zu
erhalten, nicht ausreichend berücksichtigt. Die vorliegenden Regelungen zum
Emissionshandel benachteiligen die deutsche Braunkohlewirtschaft, verhindern
Investitionsentscheidungen in moderne Kraftwerkstechnologien, erhöhen die
Importabhängigkeit von anderen Energieträgern (z. B. Erdgas) und gefährden
gerade in den neuen Bundesländern Arbeitsplätze, in einem Bereich der von
enormer wirtschaftlicher Bedeutung ist und ein hohes Innovationspotential
besitzt.
Konkret geht es im vorliegenden Gesetz um die Zuteilung für Energieanlagen auf
Basis von Benchmarks. Das Gesetz sieht keinen eigenständigen
Braunkohle-Benchmark vor. Es wird nur ein Zwei-Benchmark-System mit einem
Gas-Benchmark von 365 g/kWh und einem Kohle-Benchmark von 750 g/kWh geben. Dem
Kohle-Benchmark liegen die Emissionswerte der Steinkohle zu Grunde, der selbst
durch hoch moderne Braunkohlekraftwerke nicht erreicht werden kann. Diese haben
einen Emissionswert von 950 g/kWh.
Durch diese Regelung wird die Braunkohle als heimischer, subventionsfreier und
versorgungssicherer Energieträger erheblich benachteiligt und mittelfristig
gefährdet. Die deutschen Braunkohlekraftwerke sind mit einem Anteil von rund 25
Prozent an der öffentlichen Stromversorgung ein bedeutendes Standbein in der
Grundlast. Deshalb ist es äußerst bedauerlich, dass es der CDU/CSU-Fraktion im
Gesetzgebungsverfahren nicht gelungen ist, einen eigenen höheren Benchmark für
die Braunkohle oder aber andere Verbesserungen zu erreichen.
Die Umsetzung des Gesetzes erzwingt damit eine deutliche Schwächung der
Braunkohle, nimmt bewusst die Gefahr eines empfindlichen Arbeitsplatzabbaus
ausgerechnet in den strukturschwächsten Regionen Ostdeutschlands in Kauf und
trägt zu einer weiteren Erhöhung der Strompreise – besonders in Ostdeutschland –
bei.
Mit großer Enttäuschung ist ebenfalls zu konstatieren, dass der wichtigste
Energieerzeuger Ostdeutschlands in den verschiedenen Ebenen der
Konzernhierarchie keineswegs konsistent die Interessen der ostdeutschen
Braunkohle und damit der Arbeitsplätze der dort Beschäftigten vertreten hat.
Das Gesetz berücksichtigt nicht, dass in den neuen Bundesländern, in denen
überwiegend Braunkohle zur Verstromung abgebaut wird, bereits unmittelbar nach
der Wiedervereinigung durch die Modernisierung der Braunkohle-Kraftwerkparks
(sog. early action), der maßgebliche Beitrag zur Reduzierung der
Treibhausgasemissionen Deutschlands erbracht worden ist.
Auch stehen die von der EU-Ratspräsidentschaft im März 2007 beschlossenen
Klimaschutzziele der EU im Einklang mit der hochmodernen Verstromung heimischer
Braunkohle und schließen den weiteren Ausbau regenerativer Energien nicht aus.
Das ausgegebene Ziel einer 20-prozentigen Einsparung des Primärenergieverbrauchs
wird - auch und gerade - getragen von beachtlichen Wirkungsgradsteigerungen
moderner Braunkohlekraftwerke. Moderne Braunkohlekraftwerke haben Wirkungsgrade
von bis 46 Prozent.
Günter Baumann, MdB