Freitag, 22. 06. 2007

 

Erklärung zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Abs. 1 GO BT

 

betrifft: Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel

 


 

 

Dem Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (BT-Drs. 16/ 5240, 5617 u. a.) kann ich nicht zustimmen.

Zwar unterstütze ich das Ziel, - mit Hilfe dieses Gesetzes - die Reduzierung von Kohlendioxyd-Emissionen und damit den Klimaschutz weiter vorantreiben zu wollen, ausdrücklich. Der globale Klimawandel gehört zu einer zentralen Herausforderung unserer Zeit. Er gefährdet unsere Lebenswelt und die Entwicklungschancen künftiger Generationen.

Jedoch wird meiner Auffassung nach ein anderes wesentliches Ziel verantwortlicher Politik, die Wettbewerbsfähigkeit der Deutschen Wirtschaft zu erhalten, nicht ausreichend berücksichtigt. Die vorliegenden Regelungen zum Emissionshandel benachteiligen die deutsche Braunkohlewirtschaft, verhindern Investitionsentscheidungen in moderne Kraftwerkstechnologien, erhöhen die Importabhängigkeit von anderen Energieträgern (z. B. Erdgas) und gefährden gerade in den neuen Bundesländern Arbeitsplätze, in einem Bereich der von enormer wirtschaftlicher Bedeutung ist und ein hohes Innovationspotential besitzt.

Konkret geht es im vorliegenden Gesetz um die Zuteilung für Energieanlagen auf Basis von Benchmarks. Das Gesetz sieht keinen eigenständigen Braunkohle-Benchmark vor. Es wird nur ein Zwei-Benchmark-System mit einem Gas-Benchmark von 365 g/kWh und einem Kohle-Benchmark von 750 g/kWh geben. Dem Kohle-Benchmark liegen die Emissionswerte der Steinkohle zu Grunde, der selbst durch hoch moderne Braunkohlekraftwerke nicht erreicht werden kann. Diese haben einen Emissionswert von 950 g/kWh.

Durch diese Regelung wird die Braunkohle als heimischer, subventionsfreier und versorgungssicherer Energieträger erheblich benachteiligt und mittelfristig gefährdet. Die deutschen Braunkohlekraftwerke sind mit einem Anteil von rund 25 Prozent an der öffentlichen Stromversorgung ein bedeutendes Standbein in der Grundlast. Deshalb ist es äußerst bedauerlich, dass es der CDU/CSU-Fraktion im Gesetzgebungsverfahren nicht gelungen ist, einen eigenen höheren Benchmark für die Braunkohle oder aber andere Verbesserungen zu erreichen.

Die Umsetzung des Gesetzes erzwingt damit eine deutliche Schwächung der Braunkohle, nimmt bewusst die Gefahr eines empfindlichen Arbeitsplatzabbaus ausgerechnet in den strukturschwächsten Regionen Ostdeutschlands in Kauf und trägt zu einer weiteren Erhöhung der Strompreise – besonders in Ostdeutschland – bei.

Mit großer Enttäuschung ist ebenfalls zu konstatieren, dass der wichtigste Energieerzeuger Ostdeutschlands in den verschiedenen Ebenen der Konzernhierarchie keineswegs konsistent die Interessen der ostdeutschen Braunkohle und damit der Arbeitsplätze der dort Beschäftigten vertreten hat.

Das Gesetz berücksichtigt nicht, dass in den neuen Bundesländern, in denen überwiegend Braunkohle zur Verstromung abgebaut wird, bereits unmittelbar nach der Wiedervereinigung durch die Modernisierung der Braunkohle-Kraftwerkparks (sog. early action), der maßgebliche Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen Deutschlands erbracht worden ist.

Auch stehen die von der EU-Ratspräsidentschaft im März 2007 beschlossenen Klimaschutzziele der EU im Einklang mit der hochmodernen Verstromung heimischer Braunkohle und schließen den weiteren Ausbau regenerativer Energien nicht aus. Das ausgegebene Ziel einer 20-prozentigen Einsparung des Primärenergieverbrauchs wird - auch und gerade - getragen von beachtlichen Wirkungsgradsteigerungen moderner Braunkohlekraftwerke. Moderne Braunkohlekraftwerke haben Wirkungsgrade von bis 46 Prozent.




Günter Baumann, MdB