Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel


Liebe Leserinnen und Leser,

die Föderalismusreform, die das größte Reformwerk seit 1949 darstellt, wurde nun am letzten Freitag mit der benötigten 2/3 Mehrheit durch das Plenum verabschiedet. Ziel ist es, die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern eindeutig zu regeln. Zur Stärkung der Bundesländer gehen z.B. das Ladenschlussrecht, das Beamtenrecht, das Gaststättenrecht und der Strafvollzug in ihre Verantwortung über. Der Bund erhält u.a. dafür die alleinige Zuständigkeit in der Terrorismusbekämpfung, im Melde- und Ausweiswesen, bei der Kernenergie und dem Waffen- und Sprengstoffrecht. Im Bereich der Bildung wurden letzte Korrekturen vorgenommen, zum Beispiel wurde das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bereich der Wissenschaft wieder aufgehoben. Eine weitere Änderung des Entwurfs sieht vor, dass Vorhaben, welche Studium und Lehre betreffen, vom Bund mitgefördert werden können.

Im Plenum dieser Sitzungswoche wurde das "Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung" angenommen. Dieses Gesetz wurde nötig, nachdem die EU weisungsgebende Richtlinien zur Gleichstellung verabschiedet hatte. Somit wird nun der Schutz vor Diskriminierung neben bereits bestehenden Regelungen für die Merkmale Alter, sexuelle Identität, Geschlecht und ethnische Herkunft erreicht. Durch unionsgetragene Änderungen sind in der letzten Entscheidungsrunde die Klage- und Einspruchsmöglichkeiten der Gewerkschaften und anderen Verbänden bei angenommener Diskriminierung, besonders gegen den Wunsch des Geschädigten, eingeschränkt worden. Somit bleibt die Möglichkeit zur Klage auf das bereits bestehende Betriebsverfassungsgesetz beschränkt. Klagen müssen von den Betroffenen weiterhin selbst eingereicht werden. Des Weiteren wurde im Bereich der Wohnungsvermietung eine Klarstellung getroffen, dass Vermieter, die ein Kontingent von bis zu 50 Wohnungen vermieten, nicht in das Gleichbehandlungsgesetz eingebunden werden.

Durch die Novellierung des Unterhalts- und Unterhaltsvorschussgesetzes soll eine Stärkung des Kindeswohls erreicht werden. Hervorzuheben ist, dass den Unterhaltsansprüchen der Kinder absoluten Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen eingeräumt wird, wobei es letztlich keine Rolle spielt, ob die Eltern verheiratet waren. Mit der Neugestaltung der beiden Gesetze wird ein einheitlicher Mindestunterhalt für minderjährige Kinder gesetzlich definiert. Die Unterschiede zum Unterhaltsvorschussgesetz hinsichtlich der Höhe des Unterhaltes werden nun endlich beseitigt. Weiterhin wird eine Ost/West-Anpassung im Bezug auf den Mindestunterhalt vorgenommen.

Da viele Gesetzesnovellen möglicherweise für Verwirrung sorgen könnten, möchte ich die Gelegenheit nutzen bezüglich der Weiterversicherung für Selbstständige Klarheit zu schaffen. Grundsätzlich ist es richtig, dass es seit dem 01.02.2006 eine freiwillige Weiterversicherung für Selbstständige gibt, jedoch gilt diese nur für Antragssteller die mindestens 12 Monate in einem Versicherungsverhältnis standen und die zwischen dem 01.01.2004 und 01.02.2006 in die Selbständigkeit gegangen sind. Außerdem ist wichtig zu berücksichtigen, dass die Anmeldefrist vom 31.12.2006 auf den 31.05.2006 vorverlegt wurde.

Bei allen meinen politischen Aktivitäten hat mich in der letzten Woche ein Praktikant, der Abiturient Sebastian Hofmann aus Thum, begleitet, der im Rahmen eines 2-wöchigen Praktikums einen kleinen Einblick in die Bundespolitik bekommen wollte.

 

Berlin, am 30.06.2006


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