Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel


Liebe Leserinnen und Leser,

in dieser Sitzungswoche vom 26.-30. März fand am Montag die öffentliche Beratung zum Thema "Generation Praktikum" statt. Um mehr Bürgernähe zu garantieren, ist es seit kurzem möglich, öffentlich über Petitionen zu beraten, die mehr als 50.000 Unterstützer gefunden haben. Diese öffentliche Diskussion ist in dieser Wahlperiode die 2. nach der Beratung zum Nichtraucherschutz. Die Forderung der Petenten war u.a. die Praktika auf drei Monate zu begrenzen und entsprechend zu vergüten. Denn Missbrauchsfälle treten vor allem bei Hochschulabsolventen auf, die in manchen Unternehmen als billige Vollzeitarbeitskräfte ausgenutzt werden. Für die Abgeordneten war es wichtig, die Meinungen der Petenten direkt zu hören. Diese wiederum zeigten sich erfreut über die Einladung und unterstrichen, dass sie sich von den Abgeordneten ernst genommen gefühlt hatten. Die Petitionen werden nun im Ausschuss weiter beraten.

Im Innenausschuss hatte ich eine Berichterstattung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes. Hinter diesem langen Titel verbirgt sich die Befugnis der Bundespolizei, die so genannten lageunabhängigen Kontrollen bei Eisenbahn und Verkehrsflughäfen durchzuführen. Diese Befugnis, die sonst zum 30.06.2007 auslaufen würde, hat sich als wichtiges Instrument zur Verhinderung und Unterbindung der unerlaubten Einreise und des Menschenhandels sowie zur Terrorismusbekämpfung bewährt. Mit dem Gesetzentwurf soll die zeitliche Befristung dieser Befugnis aufgehoben und als wichtiges Handlungsinstrument beibehalten werden.

Jährlich wird ein Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für Datenschutz im Innenausschuss und Plenum des Deutschen Bundestag vorgestellt. Nunmehr wurde der 20. Bericht im diesen beiden Gremien diskutiert.

Da es zu großen Unsicherheiten unter den Bürgerinnen und Bürgern bezüglich der Rechtsverbindlichkeit der Patientenverfügung gekommen ist, wurde im Plenum eine 3-stündige Orientierungsdebatte zu dem Thema Patientenverfügungen gehalten. Im Mittelpunkt der Diskussion mit 31 Rednern aus allen Fraktionen stand die Reichweite der Patientenverfügung. Unabhängig von der Fraktionszugehörigkeit haben die Parlamentarier die verschiedensten Standpunkte und Ansätze diskutiert. Derzeit stehen 3 unterschiedliche Meinungen im Raum: 1. die uneingeschränkte Selbstbestimmung des Patienten steht im Vordergrund, 2. die ärztliche Meinung und die medizinischen Gesichtspunkte stehen über der Willenbekundung des Patienten und 3. die Selbstbestimmung des Patienten steht im Vordergrund, aber mit Reichweitenbegrenzung. Dies bedeutet, dass getroffene Patientenverfügungen die Grenzen des rechtlich Zulässigen beachten müssten. Inhalte, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen würde, wie z.B. aktive oder passive Sterbehilfe seien auch weiterhin nicht möglich. Über konkrete Gesetzentwürfe wurde noch nicht entschieden.

Am Donnerstagabend wurde in 1. Lesung das 3. SED – Unrechtsbereinigungsgesetz beraten, indem eine finanzielle Entschädigungsrente für die SED-Opfer eingeführt werden soll. Da diese Regelung für die meisten Abgeordneten der Großen Koalition unzureichend ist, wird eine Anhörung der Opferverbände angestrebt.

Aus den Zeiten der deutschen Teilung gibt es in beiden deutschen Armeen Soldaten, die durch Radarstrahlung geschädigt worden sind. Für die Fälle, die bisher nicht gesetzlich erfasst sind, wurde mit dem parlamentarischen Staatssekretär des Verteidigungsministeriums, Christian Schmidt, über die Möglichkeit der kurzfristigen Schaffung eines Stiftungsfonds gesprochen.
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Am Mittwoch, den 11. April 2007 findet in meinem Wahlkreisbüro Annaberg der nächste Bürgersprechtag statt. Ein persönliches Gespräch mit mir können Sie vereinbaren unter der Nummer (0 37 73) 28 85 72.

 

Berlin, am 30.03.2007


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