Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel


In erster Lesung wurde der Gesetzentwurf zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland in dieser Sitzungswoche vom 26.-30. Januar im Plenum des Deutschen Bundestages eingebracht. Nunmehr wurde der Entwurf in die Fachausschüsse überwiesen, um die Details zu beraten. Danach wird dieses Gesetz voraussichtlich am 13. Februar im Bundestag verabschiedet werden.
Nachfolgende Maßnahmen sind in dem Gesetzentwurf enthalten, die einen Teil des Gesamtpakets (Konjunkturpaket II) ausmachen.

  1. Mehr Investitionen in Bildung und öffentliche Einrichtungen: Insgesamt sollen den Ländern und Kommunen zusätzliche 10 Mrd. € in den nächsten beiden Jahren zur Verfügung stehen. Investitionsschwerpunkte: Bildungseinrichtungen (Kitas, Schulen und Hochschulen), Modernisierung von Verkehrswegen, Krankenhäusern, ländlicher Infrastruktur, Ausbau Breitbandanschlüsse.
     

  2. Stärkung der Bürger, Entlastung der Privathaushalte und des Mittelstandes: Arbeitnehmer und Unternehmen sollen bei Steuern und Abgaben entlastet werden. Dies wird erreicht durch Senkung der einkommenssteuerlichen Belastung der niedrigen und mittleren Einkommen, durch Senkung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, sowie durch direkte Leistungen für Familien: Erhöhung des Grundfreibetrages, Senkung des Eingangssteuersatzes, einmaliger Kinderbonus von 100 € je Kind und Erhöhung der Regelsätze für Kinder (Alter: 6-13) im Bereich der Grundsicherung auf 70% des Eckregelsatzes.
     

  3. Beschäftigungssicherung und Qualifizierungsoffensive: Der Vorrang von Kurzarbeit vor Entlassung wird unterstützt, indem die Bundesagentur für Arbeit die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Darüber hinaus übernimmt die BfA die vollständige Finanzierung von neu geförderten Umschulungen zu Alten- und Krankenpflegern in den Jahren 2009/2010. 1,2 Mrd. € werden als zusätzliche Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen bereitgestellt. Gezielte Hilfen für die Automobilwirtschaft und für den Erhalt der Arbeitsplätze sind: rasche Neuregelung der Kfz-Steuer und zur Ankurblung des Neuwagenabsatzes eine Abwrackprämie für private Autohalter.
     

  4. Sicherung der Kreditversorgung, Stärkung der Innovationsfähigkeit: Zugang zu KfW-Sonderprogrammen wird für Mittelstand verbessert. Für Bürgschaftsmaßnahmen werden zusätzliche 100 Mio. € bereitgestellt. Zusätzliche 450 Mio. € werden für die Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) zur Verfügung gestellt.

 

Berlin, am 30.01.2009

 


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