Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel


Diese Sitzungswoche vom 24.-28.11.2008 stand im Zeichen der abschließenden Haushaltsberatungen für den Bundeshaushalt 2009. Das Gesamtvolumen des Etats liegt bei 290 Mrd. Euro, hierbei werden insbesondere die Investitionen des Bundes auf 27,2 Mrd. Euro aufgestockt. Dabei wird auch weiterhin den größten Teil des Etats das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (42,8% des Gesamtetats) erhalten. Eine deutliche Steigerung der Investitionen erfahren jedoch die Ministerien für Forschung und Bildung (+ 124 Mio. Euro), Familie (+ 236 Mio. Euro) sowie das Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit einer Etaterhöhung von 1 Mrd. Euro. Das Bundesinnenministerium erhält 2009 insgesamt 532 Mio. Euro mehr als 2008 und ist somit am Gesamthaushalt mit 1,9% beteiligt. Dabei erhält im Bereich des Innenministeriums das THW eine Erhöhung seiner finanziellen Mittel um 40,6 Mio. Euro auf nunmehr 175 Mio. Euro. Darunter werden 6,5 Mio. Euro für die Aus- und Fortbildung veranschlagt und auch der ehrenamtliche Bereich innerhalb des THWs konnte gestärkt werden. Gleichzeitig zwingt uns die weltweite Finanzkrise zum Handeln. Es werden über 4 Mrd. Euro an Steuern und 2 Mrd. Euro an Privatisierungen weniger eingenommen, als ursprünglich geplant. Aufgrund der notwendigen Mehrausgaben zur Stabilisierung der Konjunktur und des Finanzsystems erhöht sich die Neuverschuldung insgesamt auf 18,5 Mrd. Euro statt der geplanten 10,5 Mrd. Euro. Zur Veranschaulichung: 2005 hatte die Neuverschuldung noch 31,2 Mrd. Euro betragen. Somit zeigt sich, dass die Große Koalition trotz Finanzkrise an ihrem mittelfristigen Ziel einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, festhält.

In 2./3. Lesung wurde nach langen und intensiven Beratungen das Erbschaftssteuerreformgesetz verabschiedet. Dieser tragfähige Kompromiss der Großen Koalition sieht vor, dass auch weiterhin nicht mehr Menschen von der Erbschaftssteuer betroffen sein werden als vorher. Die erbschaftssteuerlichen Freibeträge für Ehegatten (auf 500.000 Euro), Kinder (400.000 Euro) und Enkel (200.000 Euro) wurde deutlich angehoben. Darüber hinaus wird die Vererbung von selbstgenutzten Wohneigentum unter Ehepartnern sowie bei eingetragenen Lebenspartnerschaften erbschaftssteuerfrei gestellt. Gleiches gilt für selbstgenutztes Wohneigentum bis zu 200 qm Wohnfläche bei der Vererbung an Kinder. Bei Unternehmen, die mindestens 10 Jahre fortgeführt werden, entfällt die Erbschaftssteuer hierauf vollständig, vorausgesetzt, dass die Lohnsumme gleich bleibt. Wenn ein Unternehmen 7 Jahre weiter geführt wird, müssen 85% der Erbschaftsteuer nicht gezahlt werden.

Am Donnerstagabend trafen sich die sächsischen CDU-Bundestagsabgeordneten mit dem Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsens. Es wurden verschiedene gesundheitspolitische Probleme, wie zum Beispiel die Auswirkungen der Honorarreform ab dem 1. Januar 2009, die Überarbeitung der Bedarfsplanung für die ärztliche Versorgung und die Probleme der Ausbildung und Gewinnung ärztlichen Nachwuchses für den ambulanten Versorgungsbereich beraten.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit stand in dieser Woche zur Wahl. Die Amtszeit beträt jeweils fünf Jahre. Er untersteht der Dienstaufsicht des Bundesinnenministeriums und ist in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Seine primäre Aufgabe besteht darin, neue Gesetzesvorhaben nach dem Grundrecht des Datenschutzes zu bewerten und gegebenenfalls Änderungen anzumahnen.

Am 09.12.2008 findet in der Zeit von 10.00 - 18.00 Uhr in meinem Wahlkreisbüro in Annaberg-Buchholz die nächste Bürgersprechstunde statt. Sie können gern unter der Telefonnummer 03733/288572 einen Termin vereinbaren.

 

Berlin, am 28.11.2008

 


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