Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel



In der Sitzungswoche vom 22. - 26. Oktober 2012 wurde eine große Anzahl von Gesetzen in den Bundestag eingebracht und entsprechend beraten. An dieser Stelle möchte ich über einige dieser Gesetzesvorhaben berichten.

Wie bereits berichtet, wurde die Anhebung der Entgeltgrenze bei Mini-Jobs von 400 € auf 450 € im Bundestag diskutiert. Derzeit sind in Deutschland rund 7,3 Millionen Menschen geringfügig beschäftigt, zwei Drittel davon sind Frauen. Geringfügig Beschäftigte zahlen bislang keine Steuern oder Abgaben auf ihr Einkommen. In dieser Sitzungswoche hat der Bundestag nun in zweiter und dritter Lesung nach einer Anhörung von Experten zu diesem Thema die Anhebung beschlossen. Die Anhebung der Verdienstgrenzen ist auch aus meiner Sicht richtig und wichtig. Mini-Jobs helfen die Schwarzarbeit zu reduzieren und bieten kleineren bis mittleren Betrieben die benötigte Flexibilität. Eine Vielzahl der befragten Experten waren sich zudem darüber einig, dass ein Mini-Job eine Möglichkeit zum Einstieg in den Job bringen kann.

In erster Lesung berät der Bundestag das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter. Mit dieser Änderung reagiert der Bundestag auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes, wonach die bisherige Regelung mit der Elternverantwortung des Vaters nicht vereinbar ist. Viele nichteheliche Väter wollen sich an der Erziehung ihrer Kinder beteiligen. Dies konnte die Mutter bislang verhindern, indem sie ihre Zustimmung verweigert. Die Neuregelung orientiert sich in erster Linie am Kindeswohl und soll erreichen, dass die Auseinandersetzung zwischen den Eltern um das Sorgerecht nicht mehr auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Die Sorge für das gemeinsame Kind liegt zwar weiterhin bei der Mutter, dass Familiengericht kann jedoch die Sorge auf den Vater übertragen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Notfalls besteht die Möglichkeit, dem Vater die Sorge gegen den Willen der Mutter zu übertragen. Um der besonderen Situation der Mutter nach der Geburt gerecht zu werden, muss eine Karenzzeit von mindestens sechs Wochen eingehalten werden.

In zweiter und dritter Lesung beschließt der Bundestag das Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2013. Die günstige wirtschaftliche Entwicklung und die Zunahme der Beschäftigung in Deutschland haben zu einer zufriedenstellenden finanziellen Lage in den Sozialkassen geführt, sodass die Senkung des Beitrages zur Rentenversicherung von 19,6 auf 18,9 Prozent erfolgen wird. Sowohl Bürger als auch Unternehmen werden davon profitieren. 

 

Berlin, am 26.10.2012

 


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