Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 22.02. - 26.02.2016

 

Clausnitz und Bautzen: Übergriffe gegen Asylbewerber scharf verurteilen.
Politiker aller Fraktion haben in einer vereinbarten Debatte im Deutschen Bundestag die Übergriffe gegen Asylbewerber und Unterkünfte auf das Schärfste verurteilt. Ich erklärte in meiner Rede, dass dies nicht unser Sachsen ist. Angesichts der Tatsache, dass sich gerade in Sachsen die Übergriffe gegen Asylbewerber häufen, forderte ich eine Ursachenforschung. Man muss überlegen, ob es mehr Programme zur Demokratieförderung, zur Prävention und zur Intervention brauche oder ob man die politische Bildung an Schulen ausbauen müsse. Alle Redner der Unionsfraktion würdigten die Leistungen der zahlreichen ehrenamtlichen Helfer, der Polizisten und Feuerwehrleute im Einsatz zum Schutz und zur Integration der Flüchtlinge. Gern kann meine vollständige Rede auf meiner Homepage eingesehen werden.

Regelung zur Bildung von Rettungsgassen vermitteln.
Der Petitionsausschuss unterstützte einstimmig am Mittwoch eine Petition um die Bemühungen, die Bildung einer Rettungsgasse bei Unfällen auf deutschen Straßen und Bundesautobahnen zu erleichtern. Obwohl das „Verhalten gegenüber Sonderfahrzeugen“ seit vielen Jahren Bestandteil der Fahrschulausbildung ist und die Regelung zur Bildung der Rettungsgasse bereits seit Jahrzehnten bestehen, ist die Vorschrift im Detail bei vielen Verkehrsteilnehmern nicht bekannt. Mit Medienkampagnen, wie die Aufstellung von Hinweisschildern, wird derzeit die Bildung von Rettungsgassen in den Fokus gerückt. Damit Rettungsgassen in Unfallsituationen künftig noch reibungsloser gebildet werden und damit Rettungskräfte schneller zum Einsatzort kommen, wird das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zudem für eine Vereinfachung der Verhaltensregeln sorgen. Wir werden dazu die bestehende Unterscheidung nach Anzahl der Fahrstreifen aufgeben. Danach wird die Rettungsgasse immer zwischen dem äußerst linken und danebenliegenden rechten Fahrstreifen gebildet werden. Diese Fortschreibung wird im Rahmen der nächsten StVO-Novelle erfolgen.

Schutz und Hilfe nur für die wirklich Verfolgten.
Am Donnerstag fand die abschließende Beratung des Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren („Asylpaket II“) und des Gesetzes zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern statt. In zweiter und dritter Lesung wurden die beiden Gesetze beschlossen. Zuvor erfolgte am Montag eine öffentliche Anhörung zu den beiden Gesetzen, in der Fachexperten ihre Meinung zu den Entwürfen vertraten. Das Paket sieht u.a. schnellere Verfahren, gesonderte Registrierungszentren für Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive und Aussetzung des Familiennachzugs für Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus. Im Asylverfahren ist künftig zwingend erforderlich, dass der Antragssteller an der Feststellung seiner Identität mitwirkt. Wer diese Mitwirkung verweigere, müsse Deutschland wieder verlassen. Darüber hinaus werden Abschiebehindernisse beseitigt, indem etwa medizinische Atteste bestimmten Kriterien entsprechen müssen.

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse.
Wir setzen die Bestimmungen der europäischen Tabakproduktrichtlinie in deutsches Recht um. Sie soll dazu beitragen, die gesundheitsgefährdenden Risiken, die mit dem Rauchen einhergehen, zu verdeutlichen und den Gesundheitsschutz zu stärken. Unter anderem müssen gesundheitsbezogene Warnhinweise auf Verpackungen von Tabakerzeugnissen deutlich sichtbar sein. Weiterhin wird das Inverkehrbringen von Zigaretten und von Tabak zum Selbstdrehen verboten, die aromatische Bestandteile enthalten, mit denen sich Geruch, Geschmack oder die Rauchintensität verändern lassen. Das Verbot hat auch das Inverkehrbringen von Filtern, Papieren oder Kapseln zum Gegenstand, soweit diese Tabak oder Nikotin enthalten. Erstmalig sind auch Vorschriften für nikotinhaltige E-Zigaretten und mediale Werbeverbote für pflanzliche Tabakprodukte vorgesehen. Wir beschließen die Umsetzung der Richtlinie in zweiter und dritter Lesung.

 

Berlin, am 26.02.2016