Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 21.09. - 25.09.2015

 

Regierungserklärung der Kanzlerin zum EU-Gipfel.
In der Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag berichtete Kanzlerin Merkel über die Beschlüsse des EU-Gipfels zur Bewältigung der Flüchtlingskrise. Angela Merkel sieht in dieser Krise eine Bewährungsprobe für Europa. Europa sei eine Werteunion, eine Rechts- und Verantwortungsgemeinschaft. Diesem Anspruch muss man auch angesichts der Flüchtlingskrise gerecht werden. Die EU- Staats- und Regierungschefs hatten sich am 23.09. darauf geeinigt 1 Mrd. € für UN-Institutionen, insbesondere für das Welternährungsprogramm, bereitzustellen, damit die Flüchtlinge- hauptsächlich aus Syrien- in den Auffanglagern in den Nachbarstaaten besser versorgt werden können. Außerdem sind bis Ende November der Aufbau sogenannter Hotspots in Italien, Griechenland und gegebenenfalls in Bulgarien geplant, um ankommende Flüchtlinge besser registrieren und identifizieren zu können. Flüchtlinge mit Bleibeanspruch sollen von dort aus EU-weit verteilt werden, Flüchtlinge ohne Bleiberecht jedoch zurückgeführt werde können.

Flüchtlingsgipfel auf nationaler Ebene am 24. September.
Nach den Gesprächen auf EU- Ebene kam die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer zur Besprechung der Asyl- und Flüchtlingspolitik zusammen. Unser Land trägt derzeit im Vergleich zu anderen EU- Mitgliedstaaten einen überproportionalen Anteil.

Es bedarf folgende Maßnahmen, um den derzeitigen Flüchtlingsandrang zu bewältigen: Insbesondere müssen die Asylverfahren beschleunigt werden und Fehlanreize vermieden werden. Eine dauerhafte Lösung kann nur erreicht werden, wenn die Fluchtursachen in den Herkunftsländern bekämpft werden.

Auf nationaler Ebene soll die Verteilung der Asylbewerber und Flüchtlinge nach dem Königsteiner Schlüssel erfolgen. Außerdem werden Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsländern erklärt, um die Asylverfahren für deren Staatsangehörige weiter zu beschleunigen. Bund und Länder verpflichten sich zur konsequenten Durchsetzung der Ausreisepflicht. Finanzielle Fehlanreize sollen beseitigt werden. Das Vorrangprinzip von Sach- vor Geldleistungen soll wieder gelten und darüber hinaus sollen Geldleistungen höchstens einen Monat im Voraus ausgezahlt werden. Für Ausreisepflichtige, deren Ausreisedatum feststeht, ist die Leistungsgewährung bis zu diesem Datum befristet. Nimmt er die Ausreise schuldhaft nicht wahr, endet trotzdem sein Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und er erhält nur das unabdingbar Notwendige.

Des Weiteren wird es zu weiteren personellen Aufstockungen bei Ausländer- und Sozialbehörden sowie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kommen müssen, um die Antragsflut zu bewältigen. Insbesondere werden die Durchschnittsdauer der Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in Asylstreitigkeiten auf möglichst 2 Wochen verkürzt werden.

Der Bund beteiligt sich noch stärker an der finanziellen Entlastung der Länder. Für 2015 wurde der bereist vorgesehene Beitrag nochmals um 1 Mrd. € erhöht. Ab Januar 2016 trägt der Bund einen Teil der Kosten für den Zeitraum von der Registrierung bis zur Erteilung des Bescheides durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Erstattung des Bundes an die Länder beträgt pro Asylbewerber demnach 670 € im Monat.

Bekämpfung der Schleusungskriminalität.
Im Innenausschuss des Deutschen Bundestages wurde mit Vertretern von INTERPOL, EUROPOL, Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Bundesministerium der Verteidigung über die möglichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität beraten. 2015 wurden bereits 2.400 Schleuser festgenommen, 800 sind in U-Haft.

Treffen mit albanischer Delegation.
Am Rande des Plenums traf ich mich mit weiteren Vertretern des Innenausschusses mit hochrangigen Politikern aus Albanien, um über die Reduzierung des Flüchtlingsstroms aus diesem Land zu diskutieren.

 

Berlin, am 25.09.2015