Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Aktuelles zur politischen Lage.
Unbestritten steht die Weltgemeinschaft vor einer Vielzahl von Herausforderungen. In einer globalisierten Welt beeinflussen uns Deutsche auch Konflikte, die uns zumindest geographisch entfernt scheinen. Hierbei sei vor allem der Konflikt im Nahen Osten genannt, der durch die aktuelle humanitäre Katastrophe, die andauernde Verfolgung der Christen und die Beteiligung deutscher Kämpfer in Syrien und im Irak auch uns erreicht. Somit fällt dies auch unter meine Zuständigkeit als Mitglied im Innenausschuss. Sehr beschäftigt uns die Rückkehr genau dieser IS-Kämpfer nach Deutschland, die teils desillusioniert, teils kampferprobt eine echte Gefahr darstellen können. Dazu kommt eine aufstrebende, salafistische Strömung des Islam, deren Prediger auch im Bundesgebiet Hass und Terror verherrlichen. Hier müssen und werden wir uns unserer Verantwortung stellen, die innere Sicherheit in Deutschland zu gewähren.

Entlastung des Asylsystems.
Am vergangenen Freitag stimmte der Bundesrat dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz zur Änderung des Asylrechts zu. Somit werden die Staaten Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten anerkannt. Während Anträge von Menschen aus Kriegsgebieten wie Syrien zu über 90 Prozent anerkannt werden, liegt die Erfolgsquote bei Anträgen aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina bei unter einem Prozent. Rund 25 Prozent der in Deutschland gestellten Asylanträge stammen von Asylbewerbern aus diesen Ländern, die jetzt deutlich schneller bearbeitet werden können. Ziel unseres Asylsystems muss es sein, den politisch Verfolgten schnell eine sichere Zuflucht zu gewähren und dabei Menschen, die nicht verfolgt werden keine falschen Hoffnungen zu machen.
Weiterhin erleichtert das Gesetz einen befristeten Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und geduldete Ausländer, erlaubt Geldleistungen als Regelfall und ersetzt die Residenzpflicht (Ortsgebundenheit für Asylsuchende) nach 4 Monaten durch eine Wohnungsmeldepflicht.

Deutschlands Beitrag zur Eindämmung der Ebola-Epidemie.
Die katastrophale Situation in West-Afrika, verbunden mit der enorm fortschreitenden Ausbreitung veranlasste den Deutschen Bundestag, dieses Thema auf die Tagesordnung des Plenums am Mittwoch zu setzen. Über die Debatte hinaus begrüße ich den bisherigen deutschen Beitrag zur Bekämpfung der Epidemie, insbesondere die jüngsten Zusagen, die finanzielle Hilfe Deutschlands deutlich anzuheben. Damit soll die Versorgung der Ebola-Kranken mit Medikamenten und medizinischem Personal verbessert sowie Aufklärungs-und Präventionsmaßnahmen unterstützt werden. Zudem kündigte die Bundeskanzlerin an, eine Luftbrücke zum Transport von Hilfsgütern sowie eine Krankenstation zur Verfügung zu stellen.

Entlastung der Länder und Kommunen.
In Vorgriff auf das Bundesteilhabegesetz, mit dem Kommunen durch die Übernahme der Eingliederungshilfe für Behinderte durch den Bund ab 2018 entlastet werden sollen, regelt der in erster Lesung zu diskutierende Gesetzesentwurf die Entlastung der Kommunen um jährlich 1 Mrd. Euro. Erreicht wird diese Entlastung über eine Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten einer Unterkunft im Rahmen des ALG II (500 Mio. Euro) und über eine Erhöhung des Kommunalanteils bei der Umsatzsteuerverteilung (500 Mio. Euro). Ebenfalls vorgesehen ist eine Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ um 550 Mio. Euro und eine Erhöhung des Festbetrags im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder von jeweils 100 Mio. Euro in den Jahren 2017 und 2018.

Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexiblen Elternzeit im Bundeselterngeld-und Elternzeitgesetz.
Der vorliegende Gesetzesentwurf zielt auf eine Präzisierung der Regelungen zum Elterngeldbezug ab. Zukünftig können Eltern, die früh nach der Geburt wieder einer Teilzeit-Beschäftigung nachgehen, das Elterngeld Plus als halbierte Auszahlung doppelt so lange erhalten wie das Elterngeld. Zudem ist ein Partnerschaftsbonus vorgesehen, der eine zeitweise gemeinsame Sorge der Eltern für das Kind bei gleichzeitig reduzierter Berufstätigkeit berücksichtigt.

Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht.
Ziel dieser Vorgaben ist eine deutliche Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Nötigung und Ausbeutung, die durch Maßnahmen wie der Erhöhung des Strafrahmens beim Besitz von kinderpornografischen Schriften, dem erhöhten Schutz der Intimsphäre vor Bildaufnahmen bis hin zum Schutz vor Übergriffen in Obhutsverhältnissen erreicht werden sollen. Zudem soll die strafrechtliche Verjährung von sexuellen Straftaten an Minderjährigen oder Zwangsverheiratungen bis zum 30. Lebensjahr ruhend gestellt werden.

Abwicklung von Kreditinstituten.
Beraten wurde über ein Gesetz, dass der Abwicklungsbehörde das Recht verleiht, im Fall einer Bankenabwicklung Eigentümer und Gläubiger eines Instituts finanziell heranzuziehen.

Sitzung des Innenausschusses.
Schwerpunkt in der Sitzung des Innenausschusses am Mittwoch war die Aufarbeitung der NSU-Morde. Hierzu waren verschiedene Experten geladen, die über den aktuellen Stand der Ermittlung Auskunft gaben und Fragen der Abgeordneten beantworteten. Die vollständige Aufklärung der Ereignisse liegt besonders im Hinblick auf die deutsche Geschichte im Interesse des Bundestags und ist vor allem für die Opfer und den zukünftigen Umgang mit ähnlichen Ereignissen von besonderer Bedeutung.


Petitionsausschüsse zu Gast in Bremen.
Am 22. und 23. September 2014 tagten die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Petitionsausschüsse von Bund und Ländern in Bremen. Zu Gast waren rund 80 Teilnehmer aus Deutschland und Europa, die sich über aktuelle Themen und Fragestellungen zum Bereich Petitionen austauschten. Themenschwerpunkte lagen hierbei bei der Bearbeitung von Petitionen im Zuge eines Wahlperiodenwechsels, elektronischer Petitionen im digitalen Zeitalter, den Umgang mit Petitionen auf Basis der Dublin II/III-Verordnung (Prüfung von Asylanträgen) sowie der Befugnisse von Petitionsausschüssen gegenüber der Exekutive. Auch ich war als Vertreter der AG Petitionen des Bundestags in Bremen zu Gast und freute mich über den regen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen.

 

Berlin, am 25.09.2014