Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel


Diese Sitzungswoche vom 21. - 25.04.08 begann für mich bereits am Sonntag mit der Tagung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundestages und der Bundesländer gemeinsam mit den Bürgerbeauftragten aus der Bundesrepublik Deutschland und dem deutschsprachigen Raum Europas in Dresden. In dieser zweitägigen Tagung diskutierten die 70 Teilnehmer über das Beschwerdewesen und tauschten ihre Erfahrungen aus. Ich berichtete über erste Ergebnisse der Modernisierung des Petitionswesens auf Bundesebene. Denn seit zwei Jahren besteht die Möglichkeit Petitionen per E-Mail einzureichen und darüber hinaus können die Bürgerinnen und Bürger zustimmen ihre Petition auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages einstellen zulassen, damit diese von anderen Bürgern mit unterzeichnet und mit debattiert werden kann. Diese neuen Instrumente werden gut angenommen und verhelfen somit zu mehr direkter Demokratie und zum Abbau der Politikverdrossenheit.

Im Innenausschuss diskutierten die Abgeordneten über den Gesetzentwurf die Kompetenzen des Bundeskriminalamtes betreffend. Hierbei geht es insbesondere um die Erhöhung der Sicherheit in Deutschland und die effektive Bekämpfung des Organisierten Verbrechen und des Terrorismus. Des Weiteren erörterten die Mitglieder des Innenausschusses das Für und Wider eines neuen NPD-Verbotsverfahren. Dabei war der Tenor kein neues Verfahren anzustreben, da dies bei einem erneuten Scheitern eine Aufwertung dieser Partei bedeuten würde.

Das Hauptthema im Plenum des Deutschen Bundestages war die Verabschiedung des Gesetzes zum Vertrag von Lissabon. Hierzu war auch eine Grundgesetzänderung nötig und somit konnte eine Verabschiedung nur mit einer 2/3 Mehrheit realisiert werden. In dieser namentlichen Abstimmung stimmten 519 Abgeordnete für die Ratifizierung des EU-Vertrages, 8 dagegen und 49 enthielten sich. Somit wurde der EU-Vertrag angenommen, der die Europäische Union demokratischer, transparenter und handlungsfähiger macht und zu einer besseren Kompetenzabgrenzung zwischen den Zuständigkeiten auf europäischer und nationaler Ebene führt und darüber hinaus verbessert dieser Vertrag die Einflussmöglichkeiten der nationalen Parlamente in der europäischen Rechtsetzung.

In 2. und 3. Lesung wurde auch das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls verabschiedet. Durch schreckliche Ereignisse in der jüngsten Zeit, bei denen Kinder missbraucht und zum Teil auch zu Tode gequält wurden, sah der Bundestag eine dringende Notwendigkeit, die Gesetze zum Schutz des Kindeswohls zu stärken. Zum Schutz gefährdeter Kinder sind die frühzeitige Einschaltung der Familiengerichte und die stärkere Verpflichtung der Eltern zur Kooperation mit örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und Pflicht zur Annahme notwendiger Angebote der Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen.

Außerdem wurde die Neuregelung des Wohngeldrechts verabschiedet. Dies bedeutet, dass eine Erhöhung des Wohngeldes um 10 %, eine Einführung einer Heizkostenkomponente und die Erhöhung der Tabellenwerte um 8 % vorgesehen sind. Diese Leistungsanpassung hat ein Gesamtvolumen von jährlich 520 Millionen €, die jeweils hälftig von Bund und Ländern finanziert werden.

Schüler der Mittelschule Zschorlau besuchten den Deutschen Bundestag im Rahmen der Abschlussfahrt der 10. Klassen. Ich diskutierte mit den Schülern über aktuelle Themen und führte sie durch das Paul-Löbe-Haus, indem sich eine Vielzahl der Abgeordnetenbüros und die Ausschusssäle befinden. Ich war von dem großen politischen Interesse der Schüler beeindruckt.

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Der nächste Sprechtag in meinem Wahlkreisbüro in Annaberg-Buchholz findet am 13. Mai in der Zeit von 13.30 Uhr - 18.00 Uhr statt. Interessenten können sich unter der Telefonnummer 03733/ 28 85 72 anmelden.

 

Berlin, am 25.04.2008

 


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