Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Bericht und Beschwerden an den Deutschen Bundestag:
Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2013.

Der Bericht belegt die erfolgreiche und bedeutende Arbeit des Petitionsausschusses. 14.800 Petitionen wurden eingereicht, mehr als ein Drittel konnten positiv erledigt werden, also die Petition war im Sinne des Petenten erfolgreich. Der Jahresbericht wurde an den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert am Mittwoch übergeben. In einer Pressekonferenz im Haus der Bundespressekonferenz stellten sich die Obfrauen und Obmänner der Petitionsarbeitsgruppen den Fragen der Journalisten. In der Rangliste der Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien liegt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit 21% der Eingaben vorn, gefolgt vom Bundesministerium für Justiz (13%) und dem Innenministerium mit 12%. Am Donnerstag debattierten die Abgeordneten im Plenum des Deutschen Bundestages den Tätigkeitsbericht. Günter Baumann (CDU) betonte in seiner Rede: "... dass für uns jede Petition, egal von wie vielen Unterstützern sie getragen wird, den gleichen Wert besitzt und für sich ernst genommen wird. Als CDU/CSU-Fraktion halten wir an der grundsätzlichen Nichtöffentlichkeit der Beratungen im Ausschuss fest und vermeiden so, dass aus den ernsthaften und an der Sache orientierten Sitzungen eine Bühne für organisierte Interessen wird."


Mehr Sicherheit in Fußballstadien.
Durch eine alarmierende Zunahme von Gewalttaten am Rande von Fußballspielen, insbesondere in unteren Ligen, haben sich die Abgeordneten darauf verständigt, ein öffentliches Expertengespräch mit Vertretern der Deutschen Fußball-Liga, den Vereinen und Fanbeauftragten, sowie den zuständigen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern durchzuführen. In einer öffentlichen Anhörung des Innen- und des Sportausschusses wurde deutlich, dass eine gute Kommunikation zwischen allen Seiten unabdingbar für die Gewährung der Sicherheit ist. Das 2012 verabschiedete Sicherheitskonzept kam hier genauso auf den Prüfstand wie die Präventivarbeit der Fanbeauftragten und Vereine. Gemeinsames Ziel muss es sein, den Stadionbesuch für Familien und Fans vor einigen wenigen gewaltbereiten sogenannten "Fußballfans" zu schützen.


Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
(RV-Leistungsverbesserungsgesetz).
Das sogenannte Rentenpaket wird in 1. Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Wichtigste Botschaft: Die Mütterrente, die zentrale Zusage der CDU/CSU-Fraktion, wird kommen. Neun Millionen Mütter von vor 1992 geborenen Kindern werden künftig bei der Rente ein Jahr mehr als bisher pro Kind angerechnet bekommen. Die verbesserte Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente für diese Mütter ist eine Gerechtigkeitsfrage. Für deren Umsetzung hat sich die Union nachdrücklich und mit Erfolg eingesetzt. Zum Rentenpaket gehört auch die Verbesserung in der Erwerbsminderungsrente und darüber hinaus wird das Reha-Budget aufgestockt.
Und auch das SPD-Versprechen zur abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren wird umgesetzt. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe und von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden nicht angerechnet. Zudem wird die Anrechnung von Arbeitslosengeld durch einen rollierenden Stichtag begrenzt. Dieser orientiert sich am individuellen Renteneintrittsalter. Zwei Jahre Arbeitslosigkeit vor dem 63. Lebensjahr bleiben unberücksichtigt. Wer kurz vor Rentenbeginn unverschuldet arbeitslos wird, wird aber nicht benachteiligt. Es wird Ausnahmen bei Arbeitslosigkeit durch Betriebspleiten geben. Selbständige, insbesondere Handwerker, bleiben nicht von der Rente mit 63 ausgeschlossen. Die CDU/CSU hat durchgesetzt, dass sie mit berücksichtigt werden, wenn sie nach 18 Jahren Pflichtbeitragszahlung in die freiwillige Versicherung gewechselt sind. Zur Vermeidung von Frühverrentung werden auch hier Arbeitslosigkeitszeiten zwei Jahre vor Rentenbeginn nicht angerechnet.
Außerdem kommt die Flexi-Rente. Sie ist Bestandteil des Konsenspakets. Wer das Rentenalter erreicht, scheidet heute in der Regel aus dem Arbeitsverhältnis aus und geht in den Ruhestand. Wesentliches Hindernis zur Fortsetzung der Beschäftigung auch nach Erreichung der Regelaltersgrenze sind Paragraphen. Dieses Hindernis räumen wir aus. Wer länger arbeiten kann und will, kann künftig mit seinem Arbeitgeber einvernehmlich eine Weiterbeschäftigung für einen von vornherein bestimmten Zeitraum vereinbaren, auch mehrfach. Wir zwingen den Menschen den Ruhestand künftig nicht mehr auf. Und die Betriebe brauchen die Älteren mehr und mehr. Die Flexi-Rente bringt beide Wünsche in Übereinstimmung.


Berufsbildungsbericht 2014.
Der Berufsbildungsbericht beschreibt die Entwicklungen, sowie die aktuelle Lage im Bereich der beruflichen Bildung in Deutschland. Im Plenum wird der Bericht in Verbindung mit dem Koalitionsantrag Berufliche Bildung zukunftssicher gestalten - Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung stärken. Wir sprechen uns angesichts der großen Bedeutung der beruflichen Ausbildung als Standortfaktor für deren Stärkung aus.


Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN) von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008.
Wir stimmen dem Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung des Einsatzes deutscher Streitkräfte im Rahmen der EU-geführten Operation Atalanta bis zum 31. Mai 2015 zu. Im Rahmen des Einsatzes tragen unsere Kräfte zur Sicherheit der Schifffahrt vor dem Horn von Afrika bei. Die seit 2008 bestehende Mission hat bereits erfolgreich zu einer klaren Reduzierung der Piraterie im Seegebiet vor und um Somalia geführt. Das deutsche Kontingent wird nun von 1.400 auf 1.200 Soldaten gesenkt.


Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999.
Der Bundestag befasst sich in erster Lesung mit dem Antrag der Bundesregierung auf Fortsetzung des KFOR-Mandates. Deutsche Kräfte von bis zu 1.850 Soldaten leisten im Rahmen dieses Einsatzes einen wertvollen Beitrag zu der Mission, etwa im Hauptquartier, in der feldmedizinischen Versorgung oder der Eingreifreserve. Angesichts der auch bei fortschreitender Beruhigung der Lage fortbestehenden Eskalationsgefahr bleiben dieser Einsatz und dieser deutsche Beitrag von großer Bedeutung für Stabilität und den friedlichen Ausgleich im Kosovo, nicht zuletzt, da dadurch Entwicklung und Aufbau des Landes abgesichert werden.

 

Berlin, am 23.05.2014