Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 17.10. - 21.10.2016

 

In dieser Sitzungswoche wurde eine Vielzahl von Gesetzen beraten und abschließend beschlossen. Hierbei reichten die Themen von Terrorbekämpfung über Kontrolle der Nachrichtendienste bis hin zu der Umsetzung der europäischen Vorschrift für eine Milch- und Obstversorgung in Schulen.

Ich möchte aufgrund der aktuellen Ereignisse näher auf das Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes und dem Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste eingehen. Die Aufdeckung der Anschlagspläne von Albakr in Chemnitz hat gezeigt, dass terroristische Attacken nicht nur in fernen Ländern passieren, sondern auch jederzeit auf deutschem Boden stattfinden können. Die Erkenntnisse über den Terrorverdächtigen konnten durch einen leistungsstarken Verfassungsschutz erbracht werden. Nicht nur an diesem Beispiel sieht man, dass Deutschland zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger Geheimdienste braucht. Darüber hinaus brauchen wir aber auch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten.
Um Rechtssicherheit für die Mitarbeiter der deutschen Bundesnachrichtendienste zu schaffen, werden mit dem Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung die Rechtsgrundlagen konkretisiert. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten zum Austausch mit ausländischen öffentlichen Stellen durch gemeinsame Dateien erweitert.

Die Arbeit der Nachrichtendienste muss im Verborgenen geschehen, um erfolgreich zu sein. Sie erfolgt nach Recht und Gesetz, kontrolliert durch das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages. Diesem Kontrollgremium gehören 9 Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen an. Aus den Erkenntnissen der letzten Jahre heraus stärken wir durch das Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste die parlamentarische Kontrolle durch die Schaffung eines Ständigen Bevollmächtigten, der die Arbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums zukünftig unterstützen wird.


In der Arbeitsgruppe Innen der CDU/CSU-Bundestagfraktion sowie in der Innenausschusssitzung wurden die Umstände der missglückten Verhaftung des Terrorverdächtigen Albakr in Chemnitz sowie die Umstände seines Todes in der JVA Leipzig mit Vertretern der sächsischen Staatsregierung, dem Generalbundesanwalt, einem Vertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie mit einem Vertreter des Bundeskriminalamtes ausführlich diskutiert.
Im Ergebnis muss man festhalten, dass der Einsatz in Chemnitz nicht optimal gelaufen ist. Jedoch sind jedwede Pauschalisierungen und Vorverurteilungen eines gesamten Bundeslandes genauso an falscher Stelle wie gegenseitige Schuldzuweisungen. Eine genaue Analyse einer unabhängigen Kommission soll die Ereignisse aufarbeiten.

 

Berlin, am 21.10.2016