Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel



Mit Beginn der neuen Wahlperiode möchte ich Sie gern wieder über die politischen Themen am Ende einer jeden Sitzungswoche des Deutschen Bundestages informieren.

Wahl der Kanzlerin, Vereidigung der Regierung

Am Dienstag wurde im Plenum des Deutschen Bundestages die Kanzlerin in geheimer Wahl mit 462 Ja-Stimmen gewählt. In der ersten Wahlphase braucht der Kanzlerkandidat die absolute Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, also mindestens eine Stimme mehr als die Stimmen der Hälfte des Parlaments. Man spricht hier auch von der sogenannten Kanzlermehrheit. Der neue Bundestag zählt 631 Mitglieder, der Kanzler müsste also mindestens 316 Stimmen auf sich vereinigen, um gewählt zu werden.

Nach der Wahl und Vereidigung der Kanzlerin wurden anschließend alle Bundesminister im Plenum vereidigt. Danach wurden für alle Bundesministerien die parlamentarischen Staatssekretäre benannt. Damit ist die Regierungsbildung abgeschlossen und die Arbeit kann offiziell aufgenommen werden.

Regierungserklärung der Bundeskanzlerin

Am Mittwoch begann die Plenarsitzung mit einer Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zu den Schwerpunkten der anstehenden Sitzung des Europäischen Rates in Brüssel. Zum einen führte Dr. Angela Merkel die Punkte der weiteren Regulierung des Bankensektors aus und zum anderen sprach sie über die aktuelle politische Lage in der Ukraine. Sie wies in aller Deutlichkeit darauf hin, dass es nicht sein darf, dass eine Situation entsteht, in der ein Land, das zwischen Russland und der Europäischen Union liegt, eine Grundentscheidung fällen muss, die nur so verstanden werden kann: entweder für den einen oder für den anderen.

Einsetzung der ständigen Ausschüsse

Das Donnerstagsplenum begann mit der Einsetzung der ständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages. Hiermit werden Größe, Anzahl und Aufgaben der Ausschüsse definiert. Die Ausschüsse Petitionen, Geschäftsordnung und Wahlprüfung sind per Grundgesetz in jeder Wahlperiode einzurichten. Die Fachausschüsse, in denen die Gesetzgebungsarbeit stattfindet, werden ressortenstprechend hinsichtlich der jeweiligen Ministerien gebildet. Mit der für Januar vorgesehenen Konstituierung der 22 Ausschüsse endet die Arbeit des für die Übergangszeit eingerichteten Hauptausschusses. Die Wahlen der Ausschussvorsitzenden wird in der ersten Sitzungswoche im neuen Jahr stattfinden.

Erste Gesetzesvorhaben beraten

In erster Lesung wurde das Beitragssatzgesetz 2014 beraten. Hierunter ist zu verstehen, dass die Beitragssätze zur Rentenversicherung 2014 auf der bisherigen Höhe festgeschrieben werden um u.a. die sogenannte Mütterrente zu finanzieren. Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, hatten bis dato keinen Rentenausgleich für Erziehungszeiten erhalten. Nunmehr wird 2014 dieser Nachteil durch einen zusätzlichen Rentenpunkt ausgeglichen.

 

Berlin, am 20.12.2013

 


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