Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 15.02. - 19.02.2016

 

Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 18./19. Februar 2016 in Brüssel.
Kernthema werden die vom Präsidenten des Europäischen Rates, Donald Tusk, vorgelegten Vorschläge aus Anlass der Debatte um einen Verbleib Großbritanniens in der EU sein. Das Land strebt ein Referendum über seine EU-Mitgliedschaft an, der Zeitpunkt ist noch offen. Es liegt im Interesse Deutschlands, dass Großbritanniens Mitglied der EU bleibt. Als zweitgrößte Volkswirtschaft in der EU und strategischer Partner Deutschlands auf zentralen Politikfeldern, wie dem EU-Haushalt, Binnenmarkt, innere Sicherheit und den Freihandel, wäre ein Ausscheiden Großbritanniens ein herber Rückschlag. Unser Ziel ist deshalb klar: Deutschland muss bei dem europäischen Rat die Mittel der Diplomatie nutzen und die Einigungsbemühen unterstützen. Neben den Beratungen zu Großbritannien widmen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten der Bewältigung der Migrations- und Flüchtlingskrise in Europa. Hierbei wird es insbesondere um den besseren Schutz der EU-Außengrenzen gehen.

Richtige Lehren aus Köln - Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern.
Nach den Ereignissen der Silvesternacht in Köln und anderen Städten ziehen wir in zweierlei Hinsicht die richtigen Lehren: Zum einen können straffällige Ausländer künftig leichter abgeschoben werden, zum anderen werden wir straffällige Asylbewerber schneller die Flüchtlingsanerkennung verweigern. In dieser Sitzungswoche beraten wir diesen Gesetzentwurf in erster Lesung. Bei Asylsuchenden reicht künftig eine Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr statt bisher von drei Jahren aus, um ihnen die Anerkennung zu verwehren. Für alle in Deutschland lebenden Ausländer gelten künftig schärfere Ausweisungsregeln.
Bereits seit dem 1. Januar 2016 gilt das neue Ausweisungsrecht, bei dem das Abschiebeinteresse gegen das Bleibeinteresse abgewogen wird. Dies wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Bleiberechts am 02.07.2015 im Bundestag beschlossen. Künftig wird ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bereits dann vorliegen, wenn ein Ausländer wegen bestimmter Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt worden ist, unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist. Das Ausweisungsinteresse ist dann bereits besonders schwerwiegend, wenn eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr erfolgt ist.
Damit stellen wir sicher, dass nur diejenigen Personen Schutz und Unterstützung in Deutschland erhalten, die diese auch tatsächlich verdienen und die sich dieser würdig erweisen.

Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren („Asylpaket II“).
In erster Lesung werden Änderungen im Asylgesetz, Aufenthaltsgesetz und im Asylbewerberleistungsgesetz beraten. Sie umfassen neben beschleunigten Asylverfahren für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Folgeantragsteller und ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommende Asylbewerber auch die entsprechenden zur Durchführung dieser Maßnahme eingerichteten Aufnahmeeinrichtungen. Zudem werden wir den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre aussetzen. Flüchtlinge können an den Kosten für Integrationsmaßnahmen beteiligt werden.

Erstes Gesetz zur Novellierung der Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte.
In erster Lesung beraten wir einen Gesetzentwurf zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur verbesserten Transparenz sowie Integrität der Märkte und eines effektiven Anlegerschutzes. Diese Vorgaben waren nach der Finanzkrise des Jahres 2008 erstellt worden. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen bei der Marktmissbrauchsregulierung vor, die durch neuartige Handelsplattformen und technologische Neuerungen wie dem Hochfrequenzhandel erforderlich werden. Unter anderem wird die Überwachung von Marktmissbrauch auf Warenderivatemärkte und bei Benchmarks verbessert. Außerdem werden die Meldepflichten von Emittenten ausgeweitet und die Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden gestärkt. Gleichzeitig vereinheitlichen und verschärfen wir die Möglichkeiten der Sanktionierung im Falle des Insiderhandels und der Marktmanipulation.

 

Berlin, am 19.02.2016