Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel


 

In den beiden Sitzungswochen vom 7. - 11.6. und vom 14. - 18.6. wurden zahlreiche Gesetze in den Deutschen Bundestag eingebracht und beschlossen. U. a. wurde die 23. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes auf den Weg gebracht. Hierdurch wird es zu einer spürbaren Leistungs- und Strukturverbesserung für BAföG-Bezieher kommen. Die Bedarfssätze für Auszubildende werden im BAföG um 2% angehoben. Die allgemeine Altersgrenze wird von 30 für Masterstudiengänge auf 35 Jahre angehoben. Außerdem wird die Vereinbarkeit von Familien- und Ausbildungsplanung erleichtert. Künftig verschiebt sich die Altersgrenze genau um die Zeit, in der Auszubildende sich zuvor der Erziehung ihres Kindes gewidmet haben und nur bis zu 30 Stunden erwerbstätig waren.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das urteilte, dass die ARGEn eine vom Grundgesetz nicht zugelassene Form der Mischverwaltung sind, war eine Änderung des Grundgesetzes nötig geworden. Mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen der Bundestagsabgeordneten wurde eine verfassungsrechtliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende geschaffen. Denn die gemeinsame Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende hat sich grundsätzlich bewährt. Die Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen gewährleistet, dass die erwerbsfähigen Arbeitssuchenden Hilfe aus einer Hand erhalten. Dies soll als Regelfall fortgesetzt werden.

Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 wird der Wehr- und Zivildienst von 9 auf 6 Monate verkürzt. Die Regelung gilt erstmals für Wehr- und Zivildienstleistende, die ihren Dienst ab dem 1. Juli 2010 antreten. Zivildienstleistende haben dennoch die Möglichkeit der freiwilligen Verlängerung ihres Dienstes.

Am Donnerstag wurde im Plenum mit einer Gedenkveranstaltung dem Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 gedacht. Es entspricht der historischen Bedeutung dieses Ereignisses, dass der Deutsche Bundestag in Zukunft regelmäßig an den Volksaufstand zentral im Plenum erinnern wird.

Außerdem wurde in allen Fraktionen über die möglichen Einsparungen beraten. Insgesamt sollen bis zum Jahr 2014 durch den Abbau von Subventionen, der Beteiligung von Unternehmen, Einsparungen in der Verwaltung und der Überprüfung von Sozialgesetzen rund 81,6 Mrd. Euro weniger Schulden aufgenommen werden. Das sogenannte Sparpaket ist beileibe noch nicht fest geschnürt. Die Vorschläge des Kabinetts dienen als Denkansätze, die nun in den Fachausschüssen beraten, verändert oder auch fallen gelassen werden. Diese dort getroffenen Entscheidungen werden dann in die Beratungen des Haushaltes 2011 einbezogen.

 

Berlin, am 18.06.2010

 


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