Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 13.10. - 17.10.2014

Zentrales Thema dieser Sitzungswoche waren die abschließenden Beratungen zum Ausbau der Pflege. Ich habe im Rahmen des Programms "Perspektivwechsel" in den letzten Jahren Praktika in Pflegeeinrichtungen in Gornau und Warmbad absolviert und dabei hautnah die Nöte und Sorgen erfahren.
Unter dem sperrigen Titel "Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch- Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds" (Fünftes SBG XI-Änderungsgesetz- 5. SGB XI-ÄndG) wurden weitreichende Neuerungen und Erleichterungen vorgenommen.

Pflegebedürftige, Pflegepersonal und Angehörige stärken.
In dieser Wahlperiode wird die Pflege mit zwei Gesetzen deutlich gestärkt.
Wir wissen: Die Zahl der Pflegebedürftigen und Demenzkranken wird weiter ansteigen. Dafür sorgen wir schon heute vor. Bereits jetzt sind in Deutschland rund 2,63 Millionen Menschen pflegebedürftig. Rund 1,85 Millionen werden ambulant versorgt und rund 1,23 Millionen ausschließlich durch Angehörige versorgt.
Die Verbesserungen des ersten Pflegestärkungsgesetzes treten bereits zum 1. Januar 2015 in Kraft. Es fußt auf drei Säulen. Zum einen wird die Möglichkeit eingeführt, eine 10-tägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistungen zu erhalten. Darüber hinaus kann für eine 6-monatige Pflegezeit ein zinsloses Darlehen beantragt werden. Außerdem wird ein Rechtsanspruch für eine Familienpflegezeit von bis zu zwei Jahren bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden eingeführt.
Überdies gibt es spürbar mehr Geld: Es werden jährlich über 2 Milliarden Euro für die Verbesserung der Leistungen zur Verfügung gestellt. Vorgesehen ist die Erhöhung des maximalen Zuschusses für Wohnungseinrichtungen um 1.500 Euro auf 4.000 Euro, damit Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Insgesamt erhöhen wir die gesamten Ausgaben für Pflege um ein Viertel. Eine solche Steigerung der Leistungen hat es in der Sozialgeschichte noch nicht gegeben.

Echte Betreuung wird möglich. Das bedeutet, dass Angehörige nicht nur beim Waschen und Pflegen entlastet werden, es wird auch Entlastung durch Betreuung geschaffen. Vor allem ist wichtig, dass die zeitlich befristete vollstationäre Versorgung und die vorübergehende Pflege und Betreuung anstelle der Angehörigen künftig besser kombinierbar sind. Wer ambulante Pflegeleistungen und/oder Pflegegeld bekommt, kann in Zukunft auch Tages- und Nachtpflege voll in Anspruch nehmen. Die Erhöhung der Zahl der Betreuungskräfte wird zu einer spürbaren Entlastung in den Pflegeheimen führen. Hier sollen 45.000 neue Stellen für Betreuungskräfte geschaffen werden, die beispielsweise mit den Pflegebedürftigen spazieren gehen oder vorlesen. In einem zweiten Gesetz sollen weitere Schritte folgen, welche Demenz noch stärker berücksichtigen.

Von der zum 1. Januar 2015 geplanten Beitragssatzerhöhung (0,3 Prozentpunkte) wird ein Drittel, nämlich 1,2 Milliarden Euro jährlich, in einem Pflegevorsorgefonds angelegt. Erstmals wird damit Geld in einem Vorsorgefonds angelegt. Somit können die Beiträge auch dann stabil bleiben, wenn die geburtsstarken Jahrgänge in das typische Pflegealter kommen. Diese Babyboomer-Generation der 60er-Jahre wird ca. ab 2035 in dieses Pflegealter gelangen, dann wurde 20 Jahre Geld angespart um künftige Beitragszahler nicht über die Maßen hinaus zu belasten. Um den Fonds vor unberechtigten Zugriffen zu schützen, wird er bei der Deutschen Bundesbank verwaltet.

 

Berlin, am 17.10.2014