Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 13.02. - 17.02.2017

 

Schutz für Polizisten und Rettungskräfte weiter verbessert
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches –
Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften.
Wir setzen in dieser Woche ein unmissverständliches Signal, dass wir Gewalt gegenüber Einsatzkräften nicht hinnehmen. Rabiate Angriffe auf Polizei- und Rettungskräfte nehmen immer mehr zu. Diese Attacken sind völlig inakzeptabel. In erster Lesung haben wir die Änderung des Strafrechts beraten. Zukünftig droht Angreifern nicht nur bei sogenannten Vollstreckungshandlungen wie Festnahmen eine Strafe, sondern bereits bei allgemeinen Diensthandlungen wie dem Streifengang und der Unfallaufnahme. Zusätzlich wird eine Mindeststrafe von drei Monaten eingeführt und der Kreis der besonders schweren Fälle erweitert.
Die strafrechtlichen Regelungen zum besseren Schutz von Polizei- und Rettungskräften stehen in einer Linie mit weiteren Maßnahmen zur Stärkung unserer Polizei. Neben der bereits beschlossenen Schaffung von 10.000 neuen Stellen bei den Sicherheitsbehörden des Bundes (u.a. bei Bundespolizei und BKA) schaffen wir die Möglichkeit zum Einsatz sogenannter Bodycams, die Angriffe auf Bundespolizisten eindämmen sollen.

Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung.
In zweiter und dritter Lesung haben wir Verbesserungen der Heil- und Hilfsmittelversorgung für gesetzlich Krankenversicherte beschlossen. Wir stärken Beratungs- und Informationsrechte der Versicherten über Leistungsansprüche und Versorgungsmöglichkeiten und bringen eine fortlaufende Aktualisierung des Hilfsmittelkataloges auf den Weg.

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches –
Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern.

In erster Lesung haben wir einen Gesetzentwurf diskutiert, der zum Ziel hat, die Weisung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfessel) bei verurteilten extremistischen Straftäter nach der Entlassung in zwei Punkten auszuweiten. Eine elektronische Aufenthaltsüberwachung soll auch bei den Vergehen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Terrorismusfinanzierung, der Unterstützung einer in- oder ausländischen terroristischen Vereinigung und des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für Selbige nach der Verbüßung von Haftstrafen möglich sein. Darüber hinaus sollen für die Anordnung künftig zwei, statt wie derzeit drei Jahre Haft ausreichend sein.

Treffen mit der Kanzlerin.
Am Dienstag, den 14. Februar 2017 kamen die Mitglieder der Arbeitsgruppe Petitionen der CDU/CSU-Bundestagfraktion und die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zu einem Gespräch zusammen. Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, der erzgebirgische Bundestagsabgeordnete und einziger Abgeordneter der Arbeitsgruppe aus den neuen Bundesländer, Günter Baumann stellte in der Gesprächsrunde die Arbeit der AG Petition vor. Im Gespräch waren die Abgeordneten angetan über den sehr guten Kenntnisstand der Kanzlerin über die Arbeit des Petitionsausschusses. Im Besonderen kam die privaten Onlineplattformen wie change.org oder OpenPetition zur Sprache, die das Verfassen von sogenannten Petitionen anbieten ohne eine direkte Abhilfe, wie eben der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags sie bieten kann, zu schaffen.

Änderung der Insolvenzordnung.
Nach langen Verhandlungen konnte am Donnerstag die Reform des Insolvenzrechts verabschiedet werden. Die Neuregelungen schaffen Sicherheit sowohl für Unternehmer als auch für Arbeitnehmer. Unternehmen sahen sich oftmals mit Forderungen von Insolvenzverwaltern konfrontiert, wobei die Geschäftsbeziehungen bis zu 10 Jahren zurücklagen. Außerdem sollen zugleich Arbeitnehmer vor Rückforderung von Löhnen, die der spätere insolvente Arbeitgeber ausbezahlt hatte, geschützt werden.
Die Neuregelung der Insolvenzordnung ging auch auf eine Petition aus dem meinem Bundestagswahlkreis zurück. Problematisch waren die Vorsatzanfechtung, die Rückforderung bis zu 10 Jahre und die bloße Vermutung für eine Rückforderung. Deshalb wird die Vorsatzanfechtung gemäß § 133 Insolvenzordnung erheblich umgestaltet und eingeschränkt. Künftig sollen nur noch Rechtshandlungen anfechtbar sein, die eindeutig eine Vermögensverschiebung zulasten der Gläubigergesamtheit zum Gegenstand haben.
Außerdem sind Zahlungen im Rahmen von Austauschgeschäften statt zehn Jahre nur noch 4 Jahre rückwirkend anfechtbar- und dies nur unter der Voraussetzung, dass der spätere Insolvenzschuldner bei dieser Leistung den Vorsatz hatte, seine übrigen Gläubiger benachteiligen, und der Zahlungsempfänger dies wusste. Künftig wird nicht mehr gesetzlich vermutet, dass der Zahlungsempfänger den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners kannte, nur weil er wusste, dass dessen Zahlungsunfähigkeit droht.
Außerdem wurde ausdrücklich festgelegt, dass Zahlungen des Arbeitsentgelts bis zu 3 Monate nach der Erbringung der Arbeitsleistung als Bargeschäft zu werten sind. Damit ist eine Rückforderung des Lohns durch den Insolvenzverwalter ausgeschlossen.

 

Berlin, am 17.02.2017