Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Liebe Leserinnen und Leser,

dies ist mein letzter Bericht aus Berlin für das Jahr 2016. In den 24 Sitzungswochen haben wir eine Vielzahl von Gesetzen im Deutschen Bundestag beschlossen und ich habe mich mit meinen Mitarbeiterinnen bemüht, die aus meiner Sicht wichtigsten bzw. für die Region bedeutendsten Gesetze Ihnen in Kurzfassung mitzuteilen.

Wenn Sie Fragen zu anderen Bestimmungen haben, dann bitte ich Sie mich zu kontaktieren. Ich wünsche mir, dass auch im neuen Jahr ein reges Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger an den parlamentarischen Prozessen besteht.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest, alles Gute, beste Gesundheit sowie Gottes Segen.

Ihr Günter Baumann, MdB


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Sitzungswoche vom 12.12. - 16.12.2016
 

Im Parlament wurde in dieser Woche die Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung geregelt. Der Rückbau der Kernkraftwerke und die Entsorgung nuklearer Abfälle sollen langfristig solide finanziert werden. Es wird ein öffentlich-rechtlicher Fonds in Form einer Stiftung errichtet, aus dem die Kosten für die Zwischen- und Endlagerung der nuklearen Abfälle aus den stillgelegten Kernkraftwerken gedeckt werden sollen. Der Rückbau der Kernkraftwerke wird von den Energieversorgern durchgeführt und bezahlt werden.

Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellung.
Der strafrechtliche Schutz gegen Stalking wird ausgebaut und zugleich eine Schutzlücke im Bereich des Gewaltschutzgesetzes geschlossen. Bislang scheiterten Verurteilungen häufig daran, dass der Eintritt einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung nicht nachzuweisen war oder der Täter auf ein wehrhaftes Opfer traf. Durch die Änderung wollen wir dafür sorgen, dass Täter einfacher verurteilt und Opfer besser geschützt werden.‎ Ausreichend ist zukünftig, dass die Täterhandlung objektiv dazu geeignet ist, eine gravierende Beeinträchtigung des Opfers herbeizuführen, ohne dass der Erfolg dieser Handlung notwendig eintritt. Zum Schutz der Opfer haben wir durchgesetzt, dass die bisherige Generalklausel erhalten bleibt, so dass auch weiterhin Tathandlungen wie unrichtige Heiratsanzeigen, Manipulation in sozialen Netzwerken und nachhaltige Lärmbeschallung erfasst sind.

Viertes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes.
In 2./3. Lesung sorgen wir für eine gerechtere und unkompliziertere Verteilung der Mittel für Contergangeschädigte, indem wir das Verwaltungsverfahren an verschiedenen Stellen vereinfachen. Somit stellen wir sicher, dass die Leistungen die Betroffenen besser erreichen. Frei werdende Verwaltungskapazitäten können darüber hinaus zur Beratung der Betroffenen eingesetzt werden.

Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung.
In 2./3. Lesung verbessern wir die Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls und der zuständigen Landesbehörden. Gleichzeitig optimieren wir die Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit Informationstechnologie durch die Schaffung eines zentralen Informationssystems oder einem automatisierten Zugriff auf das zentrale Fahrzeugregister. Dadurch tragen wir Sorge dafür, dass Wettbewerbsvorteile illegal handelnder Anbieter besser aufgedeckt werden können und gesetzestreue Unternehmen gestärkt werden.

Außerdem wurde in drei namentlichen Abstimmungen folgende Auslandseinsätze mit Bundeswehrbeteiligung verlängert.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan.
Wir geben unsere Zustimmung zur weiteren Beteiligung der Bundeswehr an der NATO-geführten Operation Resolute Support bis zum 31.12.2017. Die Personalobergrenze verbleibt unverändert bei 980 Soldaten.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission in Südsudan (UNMISS).
Das Mandat soll bis zum 31.12.2017 mit einer unveränderten Obergrenze von 50 Soldaten fortgesetzt werden.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID).
Das Mandat ermöglicht den Schutz der Zivilbevölkerung sowie die Flankierung humanitärer Hilfe. Das Mandat als Teil der Anstrengungen Deutschlands zur Förderung von Frieden und Stabilität in der Region soll mit einer unveränderten Obergrenze von 50 Soldaten bis zum 31.12.2017 verlängert werden. Es besteht im Wesentlichen in der Beteiligung in Führungsstäben der Mission.

Im Innenausschuss diskutierten die Abgeordneten mit Vertretern der Telekom und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in geheimer Sitzung über den Hackerangriff am 27. November 2016 auf die Telekom, der 900 000 Haushalte betraf. Hierbei wurde über Möglichkeiten gesprochen, künftige Angriffe von außen nach Möglichkeiten zu minimieren. Die zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Fall, kann jedoch aus heutiger Sicht noch keinen Angreifer beweiskräftig benennen.

 

Berlin, am 16.12.2016