Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 09.11. - 13.11.2015

 

60 Jahre Bundeswehr.
In dieser Woche jährt sich zum sechzigsten Mal die Gründung der Bundeswehr. Dies würdigten wir gemeinsam am 11. November mit dem Großen Zapfenstreich vor dem Reichstagsgebäude und in einer vereinbarten Debatte am Donnerstag im Bundestag.

In den Jahrzehnten der Ost-West-Konfrontation haben Millionen von Wehrpflichtigen und Berufssoldaten, aber auch Zivilbedienstete in ihr ihren Beitrag dazu geleistet, dass Freiheit und Frieden erhalten blieben und damit auch einen wesentlichen sicherheitspolitischen Grundstein für die Deutsche Einheit gelegt. Zur Zeit der Wiedervereinigung sowie der Integration von Teilen der NVA wurde Neuland beschritten und Vorbildliches geleistet.
In Folge der seit 1990 veränderten Sicherheitslage wird die Bundeswehr seit über zwanzig Jahren bei zahlreichen friedenserhaltenden und –sichernden Maßnahmen außerhalb Deutschlands weltweit eingesetzt. An den internationalen Friedensmissionen nimmt die Bundeswehr nur auf Mandat des Bundestages und nur im Verbund mit anderen Partnern teil. Die Bundeswehr hat auch bewiesen, dass sie bei nationalen Naturkatastrophen ein kompetenter Partner ist, wie z.B. bei der Hochwasserbekämpfung des Jahrhunderthochwassers 2002 in Sachsen.
Ein weiterer Meilenstein war die Öffnung unserer Streitkräfte für Frauen. Einen Umbruch erlebte die Bundeswehr mit dem Aussetzen der Wehrpflicht.
All diese Veränderungen haben zahlreiche Reformen erforderlich gemacht, die für die Betroffenen häufig mit erheblichen Umstellungen im beruflichen und privaten Bereich verbunden sind. Weitere neue Herausforderungen ergeben sich für die Bundeswehr im Rahmen der Flüchtlingshilfe.
Als Fraktion sind wir stolz auf unsere Parlamentsarmee und dankbar dafür, was sie leistet und geleistet hat. Unser Dank gilt aber auch den Familien der Soldaten und Beschäftigten.
Wir verneigen uns vor denjenigen, die in der Bundeswehr im Dienst oder an Spätfolgen für unser Land starben oder verletzt wurden.

Einsetzung des 3. Untersuchungsausschusses.
Die Abgeordneten haben am Mittwochnachmittag fraktionsübergreifend den 3. Untersuchungsausschuss "Terrorgruppe NSU II" eingesetzt, der sich mit noch offenen Fragen des NSU-Komplexes befassen wird. Die Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag in der letzten Legislaturperiode, die Arbeit von fünf Untersuchungsausschüssen in Landtagen und der Prozess vor dem Oberlandesgericht München haben Fragen zutage gefördert, die noch nicht beantwortet sind. Dem Ausschuss werden 8 ordentliche Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion, 2 Mitglieder der SPD-Fraktion und je ein Mitglied der Fraktion Die linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angehören.

Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II).
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung in dieser Sitzungswoche beschlossen haben, setzen wir einen maßgeblichen Bestandteil des Koalitionsvertrags im Bereich Gesundheit und Pflege um. Die Pflegeversicherung und die pflegerische Versorgung sollen durch einen neuen Bedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument auf eine neue Grundlage gestellt werden. In Zukunft fließen damit alle Einschränkungen – körperliche, geistige und psychische – in die Pflegeeinstufung ein. Außerdem sollen sämtliche Beratungsleistungen im Bereich der Pflegeversicherung sowie die rentenrechtliche Absicherung pflegender Angehöriger verbessert werden. Den Grundsatz "Rehabilitation vor Pflege" wollen wir stärken, genauso wie den "Pflege-TÜV", der institutionell und inhaltlich auf eine neue Grundlage gestellt wird. So wird mehr Transparenz für die Angehörigen erreicht und die Ergebnisqualität des "Pflege-TÜVs" in den Vordergrund gerückt. Insgesamt stehen ab 2017 jährlich rund fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung.

Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport.
In zweiter und dritter Lesung wurde das Gesetz zur Dopingbekämpfung, der einen Meilenstein in der Sportpolitik und der Dopingbekämpfung darstellt, beschlossen. Die bisher im Arzneimittelgesetz geregelten dopingrelevanten Bestimmungen werden in einem neuen Gesetz zusammengefasst und schützen neben der Gesundheit der Sportler auch Fairness und Chancengleichheit sowie die Integrität des sportlichen Wettkampfs. Zum ersten Mal sollen gezielt auch dopende Leistungs¬sportler selbst strafrechtlich erfasst werden. Weiterhin ist vorgesehen, die bisher geltenden Straftatbestände zur Verfolgung von Hinterleuten und zur Bekämpfung des Dopingmarktes um neue Tatbegehungsweisen zu erweitern. Mit dem Anti-Doping-Gesetz ist auch die Schaffung einer neuen Ermächti¬gung zur Datenübermittlung von Gerichten und Staatsanwaltschaften an die Nationale Anti-Doping Agentur verbunden.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission in Südsudan (UNMISS) und an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID).
In namentlichen Abstimmungen haben die Abgeordneten mit großer Mehrheit für die beiden Missionen gestimmt. Zum einen steht der Südsudan vier Jahre nach seiner Unabhängigkeit weiter¬hin vor massiven Herausforderungen. Bei deren Bewältigung bleibt das Land auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Der Personaleinsatz soll bis zu fünfzig Soldaten betragen. Darüber hinaus können bis zu zwanzig deutsche Polizisten in der Mission eingesetzt werden. Gegen¬wärtig sind fünfzehn deutsche Soldaten vor Ort. Zum anderen wird die Operation in Darfur durch die Bundeswehr weiterhin unterstützt. UNAMID bleibt deshalb bis auf weiteres als stabilisierendes Element zur Verbesserung der Sicherheitslage in Darfur und zur Begleitung der politischen Bemühungen um ein Ende der dortigen Krise unverzichtbar. Deutschland unterstützt die Mission bis¬her mit Stabspersonal im Hauptquartier, zuletzt mit sieben Soldaten.

 

Berlin, am 13.11.2015