Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel



In dieser Sitzungswoche vom 6. - 10.6.2011 lag das Augenmerk auf 2 Themen, zum einen wurde in 1. Lesung das Energiekonzept und zum anderen die finanziellen Hilfen für Griechenland im Plenum diskutiert. Die Koalition beschloss im Fall Griechenland, dass alle Entscheidungen und Vereinbarungen der Bundesregierung mit finanzieller Auswirkung die Zustimmung des Bundestages bedürfen.

Ich möchte jedoch einen Antrag der Fraktionen CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/die Grünen in den Mittelpunkt stellen. Dieser gemeinsame Antrag „Opfern von Unrecht und Misshandlung in der Heimerziehung wirksam helfen“ zielt auf eine Entschädigung für ehemalige Heimkinder ab, die während einer kommunalen oder kirchlichen Heimerziehung in der Bundesrepublik zwischen 1949 und 1975 sowie während des Aufenthaltes in DDR- Jugendeinrichtungen bis 1989 Opfer von Missbrauch und Unrecht wurden. Dem vorangegangen ist eine Petition von ehemaligen Heimkindern. Der Petitionsausschuss schlug daraufhin die Einsetzung eines Rundes Tisches vor, die die Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren in der Bundesrepublik erforschte und Empfehlungen unterbreitete. Diese Empfehlungen, wie die Einrichtung von Anlauf- und Beratungsstellen, Vereinfachung der Einsichtnahme der Betroffenen in ihre damaligen personenbezogenen Akten, sowie Therapieangebote und finanzielle Entschädigungen, soll nunmehr auch nach den gleichen Maßstäben für Kinder, die in den Kinder- und Jugendeinrichtungen der DDR Unrecht erlitten haben, angewandt werden. Ein entsprechender Fonds soll demzufolge in nächster Zeit aufgelegt werden.

Der Petitionssauschuss entschied am Mittwoch über eine Petition, in der ein Petent den Verlust des Anspruches auf Investitionszulage wegen eines minimalen Formfehlers beklagte. Der Petent hatte ein amtliches Antragsformular für das Jahr 2003 in klar lesbarer Schrift eindeutig auf das Jahr 2004 abgeändert. Das Investitionszulagengesetz regelt, dass ein Antrag auf Investitionszulage zwingend nach amtlichen Vordruck zu stellen ist. Diese Regelung dient der Verwaltungsvereinfachung und der zeitnahen Entscheidung durch das entsprechende Finanzamt. Somit hat der Petent nach strikter Auslegung des Gesetzes seine Gewährung verwirkt. Der Petitionssauschuss kam im vorliegenden Fall jedoch zu dem Schluss, dass sich durch den eingereichte Vordruck der Verwaltungsaufwand weder erhöht hätte noch das Finanzamt andere Informationen hätte einholen müssen, um den Antrag zu bearbeiten. Dieses Vorgehen muss nach Überzeugung der Ausschussmitglieder dazu führen, dass das Vertrauen der Bürger in staatliche Institutionen unterhöhlt wird. Deshalb haben die Abgeordneten die Petition dem Bundesfinanzministerium zur Erwägung überwiesen, um eine Lösung im Sinne des Petenten herbeizuführen.
 

 
Ministerialrat Wolfgang Finger, MdB Günter Baumann

Berlin, am 13.05.2011

 


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