Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 07.11. - 11.11.2016

 

Arzneimittelnovelle verabschiedet. Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften sollen insbesondere die Anpassungen im Arzneimittelgesetz und die Aufhebung der GCP-Verordnung vorgenommen werden, die durch die Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates erforderlich wurden. Im Rahmen dessen wird auch die Frage nach einem Forschungsverbot an nicht-einwilligungsfähige Erwachsenen entschieden. Seit dem Frühsommer diskutieren wir, ob wir eine Ausnahme von dem geplanten Verbot der Forschung an nicht-einwilligungsfähigen Erwachsenen vorsehen wollen. Es handelt sich um die schwierige ethische Frage, ob einwilligungsfähige Erwachsene sich zur Teilnahme an späteren klinischen Prüfungen entschließen können für einen Zeitraum, in dem sie nicht mehr in der Lage sein werden, Wesen und Tragweite dieser zu erkennen. Im Unterschied zur eigennützigen Forschung wird der Betroffene nicht unbedingt Nutzen aus der Studie ziehen, die ausschließlich zum Nutzen der Gruppe sein kann, zu der der Betroffene gehört. Fragen der Selbstbestimmung, der Menschenwürde, aber auch der Nächstenliebe stellen sich hier und die Antworten darauf sind keine einfachen. Wir haben in Anhörungen und in der Fraktion dieses Thema intensiv beraten. Diese Entscheidung konnte jeder nach seinem Gewissen und seiner Überzeugung treffen. Am Ende wurde der Änderungsantrag angenommen, der vorsieht, dass die betroffenen Personen die Einwilligung nur nach ärztlicher Aufklärung abgeben können.

Terrorgefahr im Innenausschuss debattiert. Die Sitzung des Innenausschusses am Mittwoch fand als geheim eingestuft statt, da hier die Nachrichtendienste sowie der Verfassungsschutz die Abgeordneten über die aktuelle Bedrohungslage sowie die inhaftierten Terrorverdächtigen informierte.

Vereinbarte Debatte zur Lage in der Türkei. Die Ereignisse der letzten Zeit in der Türkei erfüllen die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit großer Sorge. Die Festnahme von Mitgliedern der prokurdischen HDP sowie des Chefredakteurs und weiterer Journalisten der regierungskritischen Zeitung ‚Cumhuriyet‘ sind in höchsten Maße alarmierend. Dieses Vorgehen widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen und trägt somit nicht zur Stabilisierung der Verhältnisse in der Türkei bei. Die Kriminalisierung politischer Gegner ist kein geeignetes Mittel der demokratischen Auseinandersetzung und gefährdet dauerhaft die politische Kultur eines Landes. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat zu Recht darauf hingewiesen, wie wichtig die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien sowie die Wahrung der Meinungs- und Pressefreiheit sind. Dass Staatspräsident Erdogan Deutschland im Gegenzug vorwirft, Deutschland böte Terroristen Schutz, ist absurd. Mit den zunehmenden Repressionen etwa im Bereich der Meinungs- und Pressefreiheit, mit der Unterdrückung von Minderheiten sowie der Androhung einer Wiedereinführung der Todesstrafe entfernt sich die Türkei weiter von europäischen Prinzipien. Zwar hat die türkische Regierung das Recht, sich gegen kurdischen Terror, islamistische Bedrohung und den Putschversuch des Militärs angemessen zur Wehr zu setzen. Dabei müssen jedoch die Rechtsstaatlichkeit und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Gerade auf Verhältnismäßigkeit achten der türkische Präsident und seine Regierung derzeit nicht.
Eine Abwendung Deutschlands und Europas von der Türkei kann indes keine Lösung sein. Es muss der Dialog gesucht werden.

Petitionsausschuss gibt eine Akte den Fraktionen zur Kenntnis. Ein Petent beschwerte sich, dass in der bundesdeutschen Gesetzgebung immer noch zwischen "Ost" und "West" unterschieden werde. Die Mitglieder des Petitionsausschusses halten die Forderung nach Gleichwertigkeit für unterstützenswert. Bei künftigen gesetzesvorhaben sollte darauf geachtet werden, dass nicht allgemein Ost-West-Unterschiede, sondern wenn notwendig besser regionale Unterschiede gemacht werden.

 

Berlin, am 11.11.2016