Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel



Stärkung des Ehrenamtes und Einführung eines Betreuungsgeldes
In der Sitzungswoche vom 05.11. - 09.11.12 hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über einen Gesetzesentwurf beraten, welcher das Ehrenamt in Deutschenland stärken und die bestehenden bürokratischen Hürden dafür senken soll. Millionen Menschen tragen durch ehrenamtliche Tätigkeiten und bürgerschaftliches Engagement zum Zusammenhalt in unserer Gesellschaft bei. Die ehrenamtliche Tätigkeit ist über viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens verbreitet. So engagieren sich die Bürger, ohne entsprechende Vergütung, in sozialen Belangen, in kulturellen Fragen, in der Nachbarschaftshilfe und in Sportvereinen, um nur einige Bereiche zu nennen. Menschen die ein Ehrenamt ausüben leisten einen wesentlichen Beitrag für das Wohlergehen ihrer Mitmenschen und unseres Landes im Allgemeinen.
Um die Bedeutung der geschätzten 100 Millionen Freiwilligen in Europa in der Gesellschaft herauszustellen, wurde von der Europäischen Union das Jahr 2011 zum Europäischen Jahr des Ehrenamtes erklärt. Auch Deutschland verdankt dem Ehrenamt viel. Mit dem geplanten Gesetz soll nach dem Willen der Bundesregierung bürgerschaftliches Engagement entbürokratisiert und die rechtlichen Rahmenbedingungen ehrenamtlicher Arbeit verbessert werden. Die Übungsleiterpauschale bleibt bis zu 2.400 Euro steuer- und sozialabgabenfrei, die Ehrenamtspauschale bis zu 720 Euro. Ehrenamtlich Tätige können so steuerlich entlastet werden. Gleichzeitig ist geplant, die zivilrechtliche Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern und Mitgliedern von Vereinsorganen zu beschränken. Weiterhin sollen steuerbegünstigte Organisationen mehr Planungs- und Rechtssicherheit erhalten, indem die Voraussetzung zur Verwendung der Abkürzung „gGmbH“ klarer geregelt wird. Die Änderung der Abgabenordnung erleichtert eine Rücklagenbildung.
Ehrenamtliches Engagement und gemeinnützige Tätigkeit ist besonders im Hinblick auf den demographischen Wandel von besonderer Bedeutung. Ohne die freiwillige und unentgeltliche Unterstützung durch verantwortungsbewusste Bürger wäre der Zusammenhalt in der Gesellschaft gefährdet. Auch wenn in der Zukunft noch entsprechende Verbesserungen nötig sind, ist dieser Gesetzesentwurf dennoch ein weiterer Schritt zur Stärkung des Ehrenamtes.

Einführung des Betreuungsgelds ab August 2013
Nach einer sehr emotional geführten Diskussion hat der Deutsche Bundestag die Einführung des Betreuungsgeldes ab 1. August 2013 abschließend diskutiert und mehrheitlich beschlossen. Einher geht dies mit der Einführung eines Rechtsanspruches auf Kitabetreuung für ein- und zweijährige Kinder. Den Eltern wird so eine Wahl zwischen zwei Alternativen eingeräumt. Eltern die ihre ein- und zweijährigen Kinder nicht in einer von Staat und damit mit steuerlichen Mitteln geförderten Einrichtung betreuen lassen, erhalten ab dem 1. August 2013 100 Euro monatlich, ab dem 1. August 2014 werden 150 Euro pro Monat gezahlt. Sofern Familien von der Auszahlung keinen Gebrauch machen, können diese das Betreuungsgeld alternativ auch zur privaten Altersvorsorge oder zum Bildungssparen einsetzen und erhalten so einen zusätzlichen Bonus von 15 Euro im Monat.

Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit
Ein weiterer Diskussionspunkt war der Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit. Dieses Thema ist und bleibt von zentraler politischer Bedeutung in Berlin. Der Prozess des Aufholens der neuen Länder ist noch nicht abgeschlossen. Jedoch muss festgehalten werden, dass trotz wirtschaftlich schwierigen Zeiten dieser stets vorangeschritten ist. Insbesondere die zunehmende wirtschaftliche Leistungskraft vieler Zentren im östlichen Bundesgebiet und der Blick auf den Arbeitsmarkt stimmt hoffnungsvoll. Zukünftig stellen uns der demographische Wandel und die auch weiterhin bestehende Notwendigkeit der Einwerbung von Mitteln aus dem Europäischen Strukturfonds vor neue Herausforderungen in den Neuen Bundesländern.

 

Berlin, am 09.11.2012

 


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