Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel



Die Sitzungswoche vom 4. bis 8. Juli 2011 stand im Zeichen einer Gewissensentscheidung. Entscheidet sich der Deutschen Bundestag für ein generelles Verbot der Präimplantationsdiagnostik, kurz PID, oder aber lässt er eine PID in eng gesteckten Ausnahmefällen zu.

Was ist eine PID? Mit einer PID ist es möglich bei einer im Reagenzglas befruchteten Eizelle (künstliche Befruchtung) vor dem Einsetzen in die Gebärmutter der Mutter schwerwiegende Erbkrankheiten zu erkennen und eventuell diese Eizelle nicht einzusetzen.

Ärzte handelten bis dato in einer Grauzone, denn die PID war nicht explizit gesetzlich geregelt. Der Bundesgerichtshof entschied im Juli 2010, dass die PID zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden bei künstlicher Befruchtung nicht strafbar ist, wenn ein Partner erbliche Belastungen aufweist. Für die Rechtssicherheit musste nun der Gesetzgeber eine Entscheidung treffen.

Paare, die den Weg der künstlichen Befruchtung gehen, haben oft schon einen langen Leidensweg mit Fehl- oder Totgeburten hinter sich. Sie haben Angst schwere Krankheiten eines oder beider Partner auf das Kind zu übertragen. In genau diesen Fällen, wenn ein oder beide Elternteile eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen, bin ich für eine Zulassung der PID. Dadurch können bereits vor Einleitung der Schwangerschaft Fehl- und Totgeburten und die Weitergabe von besonders schweren Erkrankungen an das zukünftige Kind verhindert werden. Ein derartiges Verfahren kommt nach Einschätzung von Ärzten, die künstliche Befruchtungen durchführen, für höchstens 200 Paare im Jahr in Deutschland in Frage.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es widersprüchlich wäre, einerseits die belastenden Schwangerschaftsabbrüche nach § 218a Abs. 2 StGB straffrei zu lassen und andererseits die PID, die auf einem weitaus weniger belastenden Weg für die Frau sowie die Familie dasselbe Ziel verfolgt, bei Strafe zu untersagen.

Ich habe für den Gesetzesentwurf meines Kollegen Peter Hinze (CDU) gestimmt, der eine PID in eng abgesteckten Kriterien erlaubt. Deshalb möchte ich auch mit einem Satz meines Bundestagskollegen enden: „… Jesus zeigt, dass die Hilfe für einen Menschen Vorrang vor jedem religiösen Gebot hat. Gott hat uns die Gabe gegeben, mit der Medizin Menschen zu helfen. Und bei der PID geht es um Hilfe für Menschen in einer schweren Notlage.“

Der Deutsche Bundestag stimmte mit absoluter Mehrheit bereits im 1. Wahlgang für diesen Gesetzentwurf.

Für weiterführende Informationen habe ich einen ausführlicheren Beitrag auf meiner Homepage www.guenter-baumann.de eingestellt.

 

Berlin, am 08.07.2011

 


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