Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 03.11.2014 - 07.11.2014

Vereinbarte Debatte: Friedliche Revolution - 25 Jahre nach dem Mauerfall.
Wir erinnern uns alle an diesen wunderbaren Tag, den 9. November 1989, und blicken mit Stolz und Dankbarkeit zurück auf die friedliche Revolution des Jahres 1989. Am Freitag der Sitzungswoche fand im Plenum hierzu eine Gedenkfeier statt, in der der Bundestagspräsident, Norbert Lammert, den Mauerfall als "Glücksfall der Geschichte" bezeichnet und Vertreter aller Fraktionen in ihren Reden an die Ereignisse erinnern. Der Liedermacher und Lyriker Wolf Biermann trug im Rahmen der Gedenkstunde sein Lied "Ermutigung" vor, das besonders bei den Oppositionellen der ehemaligen DDR beliebt war.

Unser Dank gilt vor allem den vielen mutigen Frauen und Männern, deren Furchtlosigkeit und Beharrlichkeit die Unrechtsherrschaft der SED zum Einsturz brachte.
Als im Oktober 1989 immer deutlicher wurde, dass die sowjetische Armee als Schutzmacht der Herrschenden in der DDR nicht länger für Einsätze zur Unterdrückung zur Verfügung stand, zerbrach die einheitssozialistische Herrschaft innerhalb kürzester Zeit. Die Menschen in der ehemaligen DDR ließen sich dabei weder durch die Zersetzungsarbeit der Stasi brechen, noch durch die bewaffneten Organe der DDR aufhalten.
Der Reformdruck stieg täglich. Aus dem trotzigen Ausruf der Demonstrierenden "Wir sind das Volk" wurde rasch "Wir sind ein Volk". Die Erinnerung daran hilft, nicht ablenken zu lassen von irrigen Versuchen, das SED-Regime zu einem Staat wie jeden anderen umzudeuten. Für die Revolutionäre des Jahres 1989 bestand kein Zweifel: Die DDR, der Staat der SED, war ein Unrechtsstaat, den sie überwinden wollten. Die Menschen hatten neben den Ergebnissen jahrzehntelanger Misswirtschaft genug von Gängelung, Günstlingswirtschaft und Bespitzelung.

Debatte anlässlich des 3. Jahrestages der Aufdeckung der NSU-Verbrechen am 4. November 2011.
Die Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" hat jahrelang unentdeckt Mord- und Bombenanschläge in Deutschland begehen können. Bereits in der 17. Wahlperiode hat sich der Deutsche Bundestag in einem Untersuchungsausschuss intensiv mit dieser unfassbaren Terrorserie auseinander gesetzt. Er hat weitgehende Schlüsse aus der Aufarbeitung des Wirkens des NSU gezogen und Handlungsbedarf angemahnt. Auf der Grundlage dieser Aufarbeitung wurden Empfehlungen ausgesprochen, wie das Entstehen und jahrelange Wirken einer derartigen Terrorgruppe in Zukunft besser als bisher vermieden und bekämpft werden kann. In einer vereinbarten Debatte bekräftigen die Abgeordneten interfraktionell diese Empfehlungen, aber auch die Entschlossenheit, Extremismus und Terrorismus entschieden und mit aller Macht des Gesetzes zu bekämpfen.

Gesetz zur Einführung des Elterngeldes Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz beschlossen.
Eltern, die schon während des Elterngeldbezugs und danach in Teilzeit arbeiten wollen, können künftig vom Elterngeld Plus profitieren. Bei Teilzeittätigkeit beider Elternteile kann die Förderung des Elterngeldes doppelt so lang genutzt werden. Laut Aussagen von Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung zu diesem Gesetzentwurf sind größere Flexibilität und bessere Integration in den Arbeitsmarkt durch die Kombination von Elterngeld und Teilzeitarbeit zu erwarten.

Entscheidender Durchbruch für mehr Steuergerechtigkeit.
Nach vielen Jahren der beharrlichen Verhandlung hat Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble am 29. Oktober 2014 in Berlin zusammen mit den Vertretern von 49 Staaten den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten vereinbart. In einer Regierungserklärung informierte er über die Details: Ab September 2017 wird keiner der teilnehmenden Staaten mehr als Ort der Steuerflucht zur Verfügung stehen. Die jeweiligen Steuerbehörden erhalten die entscheidenden Daten der Kontoinhaber von den ansässigen Banken und Finanzdienstleistern, um sie dann mit den Steuerbehörden der anderen Länder einmal jährlich auszutauschen. Steuerpflichtige Einkünfte im Ausland werden auf diese Weise sicher erfasst und können im Interesse aller ehrlichen Steuerzahler selbst dann besteuert werden, wenn sie vom Kontoinhaber nicht deklariert wurden. So wird es in Zukunft immer schwieriger, Steuerschlupflöcher zu nutzen. Die "Multilaterale Vereinbarung über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten" bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestags.
Die Parlamentarier flankieren auf nationaler Ebene diesen wegweisenden Beschluss mit Verschärfungen der strafbefreienden Selbstanzeige. Mit dem Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung [strafbefreiende Selbstanzeige] wird ab 2015 für die Erlangung von Straffreiheit bei der Selbstanzeige die Voraussetzung eingeführt, dass Nacherklärungen abgegeben werden, die mindestens zehn Kalenderjahre zurückreichen bzw. alle unverjährten Zeiträume erfassen müssen. Gleichzeitig setzen die Zuschläge zur Steuerschuld früher ein, werden merklich erhöht und abhängig vom Hinterziehungsvolumen neu gestaffelt. Es wird aber weiterhin beim Instrument der Selbstanzeige bleiben.
Fortschritte für mehr Steuergerechtigkeit gibt es nicht zuletzt auch beim internationalen Vorhaben, Steuervermeidungsstrategien international agierender Konzerne einzuschränken. Ziel ist es, konzerninternen Verrechnungspraktiken entgegenzuwirken, mit denen Gewinnkürzungen oder –verlagerungen vorgenommen werden, um die heimische Steuerschuld zu mindern.

Bankenunion jetzt vollenden.
Ab dem 4. November 2014 ist die Europäische Zentralbank die zentrale Bankenaufsichtsbehörde im Euroraum. Sie übernimmt die direkte Aufsicht über rund 120 Großbanken oder Bankengruppen, darunter 21 aus Deutschland.
Voraussetzung für diesen Meilenstein war die Durchführung des Stresstests, einer tiefgehenden Prüfung der Bilanzen der wichtigsten Banken Europas. Ziel ist es damit zu verhindern, dass Altlasten in den Bankbilanzen auf die europäische Ebene abgeschoben werden. Von den 25 zunächst durchgefallenen Banken ist es 12 bereits gelungen, ihre Kapitallücke zu schließen. Die verbleibenden 13 Banken haben nun noch neun Monate Zeit, insgesamt 10 Milliarden Euro fehlendes Eigenkapital aufzufüllen - ansonsten droht ihnen die Abwicklung. So wird auch die Europäische Zentralbank davor bewahrt, für Altlasten verantwortlich gemacht werden zu können.
Das Inkrafttreten der einheitlichen Bankenaufsicht mit gleichen Spielregeln in allen Mitgliedstaaten ist für uns politische Grundvoraussetzung, um das Maßnahmenpaket mitzutragen, mit dem die Bankenunion nun vollendet werden soll. Die vier Umsetzungsgesetze, die in dieser Woche im Deutschen Bundestag abschließend beraten wurden, zielen vor allem darauf ab, den Steuerzahler vor weiteren Rettungsmaßnahmen zu schützen. Durch Einführung der sogenannten Haftungskaskade werden im Falle einer Bankenschieflage zunächst die Eigentümer, dann die Gläubiger, dann der neue europäische Abwicklungsfonds und anschließend der Mitgliedstaat herangezogen. Erst wenn diese vier Maßnahmen nicht ausreichen und die Bank dennoch zukunftsfähig erscheint, darf der Europäische Stabilitätsmechanismus als Miteigentümer eintreten. Für letzteren unwahrscheinlichen Fall bedarf es einer separaten Zustimmung des Deutschen Bundestags. Damit ist die Möglichkeit, dass der Steuerzahler für bankrotte Banken haften muss, nahezu ausgeschlossen.

 

Berlin, am 07.11.2014