Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel



Soforthilfe für Betroffene der Flutkatastrophe

Die Auswirkungen der Flutkatastrophe und wie den Betroffenen geholfen werden kann beschäftigte auch die Mitglieder des Deutschen Bundestags in der Sitzungswoche vom 03. Juni bis 07. Juni 2013. Einigkeit bestand darin, dass Hilfsmaßnahmen und finanzielle Unterstützung höchste Priorität in solch einer Situation haben. Die Kanzlerin fuhr in die am schwersten betroffenen Gebiete, um sich ein eigenes Bild von den Ausmaßen zu machen und steht in engem Kontakt zu den Ministerpräsidenten der betroffenen Ländern. Alle Hilfsmaßnahmen werden durch einen, vom Bundeskanzleramt eingesetzten, Krisenstab koordiniert. Eine Soforthilfe von 100 Millionen Euro ist zugesagt und der Bund ist bereits in allen betroffenen Gebieten aktiv vor Ort. Neben 1.800 Mitgliedern des Technischen Hilfswerkes sind 500 Bundespolizisten und circa 4.000 Soldaten und Reservisten im Einsatz, um die Krisenregionen zu unterstützen und weitere Schäden zu verhindern. Den Einsatzkräften und vielen ehrenamtlichen Helfern, welche alles in ihrer Macht stehende tun, um die vom Hochwasser betroffenen Menschen zu unterstützen und weitere Schäden zu verhindern, gilt unser Dank.

Hilfe für Schwangere in Notsituationen

Das politische Geschehen musste, trotz der angespannten Lage in weiten Teilen Deutschlands, weitergehen. So wurde in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt beraten, welches Abhilfe für in Not geratene Mütter schaffen soll. Mütter, die ihre Kinder ohne ärztliche Betreuung zur Welt bringen und anschließend aussetzen, handeln aus der Not heraus, mit oft dramatischen Folgen für das Neugeborene. Auch im Erzgebirge waren in der Vergangenheit Babyleichen gefunden worden. Mit dem Gesetz sollen nun Schwangere in Not ihr Kind künftig unter ärztlicher Betreuung auf die Welt bringen können, ohne ihre Daten offenlegen zu müssen. Zwar werden diese erfasst, bleiben jedoch bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes unter Verschluss. Danach steht dem Kind ein Recht auf Auskunft zu. In Einzelfällen kann der Schutzanspruch der Mutter höher gewichtet sein, sodass das Auskunftsrecht in diesen Fällen zurück stehen muss. Über diese Möglichkeit entscheidet das zuständige Familiengericht mit Beschluss. Diese gesetzliche Lösung wahrt das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung und trägt dem Schutzbedürfnis der Mutter Rechnung.

 

Berlin, am 07.06.2013

 


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