Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 02.11. - 06.11.2015

 

Begleitung am Ende des Lebens.
In dieser Sitzungswoche stand am Freitag, den 06.11.2015 wohl eine der schwersten Entscheidungen dieser Wahlperiode an, denn hierbei geht es nicht um Politik, sondern um eine ganz persönliche Gewissensentscheidung. Im Vorfeld dieser 2./3. Lesung der Gesetzentwürfe wurde sehr lang, sehr intensiv und würdig über dieses Thema diskutiert. Im November letzten Jahres begann sich der Bundestag in dieser Wahlperiode in einer offenen Orientierungsdebatte mit der Thematik Suizidbeihilfe zu beschäftigen und auseinanderzusetzen. Nach dieser Orientierungsdebatte war klar, dass der Deutsche Bundestag Handlungsbedarf im Hinblick auf gewerbsmäßige Suizidbeihilfe sieht.
Im Juli 2015 stellten die Abgeordneten vier verschiedene Gesetzentwürfe vor, die von einem jeglichen Verbot von Suizidbeihilfe bis hin zur Zulassung von Sterbehilfevereinen reichten.
Ich hatte alle Varianten auf meiner Homepage eingestellt und Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, gebeten, Ihre Meinung zu schilden. Ich bedanke mich an dieser Stelle für die zahlreichen Zuschriften und Anrufe. Neben Ihren Briefen und E-Mails waren zwei große Bürgerversammlungen zum einen in Schneeberg und zum anderen in Schwarzenberg sehr hilfreich. Außerdem erörterte ich diese Thematik mit Ärzten, Altenpflegern und Krankenschwestern, die tagein und tagaus mit Sterbenden und ihren Angehörigen zu tun haben.
Ich habe mir die Entscheidung nicht leicht gemacht, aber nach abwägen aller Entwürfe habe ich mich dafür entschieden, den Vorschlag des Kollegen Michael Brand zu unterstützen und die geschäftsmäßige, auf Wiederholung angelegte Suizidbeihilfe zu verbieten. Denn das geschäftsmäßige Angebot birgt die Gefahr, dass sich insbesondere alte und kranke Menschen unter Druck gesetzt fühlen könnten, ihr Leben mit fremder Hilfe frühzeitig zu beenden, um niemanden zur Last zu fallen. Zugleich möchte ich den ärztlichen Freiraum, den es heute gibt, erhalten. Das Vertrauensverhältnis Arzt und Patient muss gewahrt bleiben.
Nach meiner Meinung bietet dieses Gesetz die Chance, zwischen dem erforderlichen Schutz von Menschen in einer geschwächten Lebenssituation und der gebotenen ärztlichen Hilfe für Schwerstleidende eine verantwortungsvolle Balance zu finden. Dieser Entwurf erhielt im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen und wurde somit angenommen.
Ein weiterer wichtiger Baustein wurde auch in dieser Woche auf den Weg gebracht: Der Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. Mit dem neuen Gesetz wird die Palliativversorgung Bestandteil der Regelversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen und vor allem der Ausbau im ländlichen Raum soll beschleunigt werden. Dies denke ich ist ein wichtiger Schritt, dass schwerkranke Menschen auch die letzte Phase ihres Lebens in Würde und weitestgehend ohne Schmerzen verbringen können. Denn über die Frage der Suizidbeihilfe hinaus, ist es entscheidend, dass wir Sterbende auf dem Weg in den Tod nicht alleine lassen, sondern ihre Begleitung verbessern.

Gesetz zur Reform der Struktur der Krankenhausversorgung (Krankenhaus-Strukturgesetz).
Ein weiteres Gesetz im Gesundheitsbereich wurde in dieser Woche in zweiter und dritter Lesung beraten und beschlossen. Mit der Krankenhausreform zielen wir auf die weitere Verbesserung der Qualität der Pflege in den Krankenhäusern ab. Hierzu wird etwa ein Pflegestellen-Förderprogramm eingerichtet, das bis zu 660 Millionen Euro von 2016 bis 2018, danach bis zu 330 Millionen Euro jährlich umfassen soll. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurde weiterhin unter anderem vereinbart, den Versorgungszuschlag ab 2017 durch einen Pflegezuschlag mit einem Volumen von 500 Millionen Euro pro Jahr zu ersetzen. Außerdem sol¬len der Mehrerlösausgleich und der Mehrleistungsabschlag auf stationäre Krankenhausleistungen von Akutkliniken sowie psychiatrischen Häusern zur Entlastung der Krankenhäuser keine Anwendung finden, soweit die Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz getragen werden. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Verbesserung der Notfallversorgung direkt an Krankenhäusern ergriffen. Auch wird die Versorgungslücke für Versicherte mit einer schweren Krankheit, die nicht mehr krankenhaus¬behandlungsbedürftig und nicht pflegebedürftig sind, durch leistungsrecht¬liche Regelung geschlossen.

Am Rande des Plenums trafen sich die Abgeordneten des Innenausschusses mit einer Delegation des Ausschusses für Europäische Angelegenheiten des Abgeordnetenhauses des Parlaments der Tschechischen Republik unter der Leitung des Vorsitzenden Herrn Ondrej Benesik zu einem Gespräch zu gegenwärtigen Themen wie z.B. der aktuellen Lage in der Asylpolitik Europas. Günter Baumann kritisierte die Haltung der tschechischen Regierung zu der europäischen Dublin III- Verordnung und Einhaltung der Schengenrichtlinien. Er betonte, dass eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union nicht nur Rechte sondern auch Pflichten mit sich bringt.

 

Berlin, am 06.11.2015