Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten am 27. Mai 2014 sowie zum G7-Gipfel am 4./5. Juni 2014 in Brüssel.
Vor dem Hintergrund der Probleme in der Ukraine wird deutlich: Europa ist eine Werte- und Schicksalsgemeinschaft. Deutschland profitiert von dem gemeinsamen Auftreten der Europäer – auch als bevölkerungsreichster Staat Europas ist unser Land angesichts der Globalisierung allein nicht stark genug.


Allgemeiner Mindestlohn.

Die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes ab dem 1. Januar 2015 in der Höhe von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde wird geregelt. Für die Mehrheit der in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer gelten Tarifverträge. Aber wir sehen auch, dass die Tarifbindung stark abgenommen hat. Um soziale Verwerfungen in den Branchen zu verhindern, in denen keine Tarifverträge gelten oder Tarifverträge nur geringe Wirkungskraft entfalten, erhalten die Tarifvertragsparteien künftig neben den Möglichkeiten, die das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bietet, auch die Möglichkeit, in einer Mindestlohnkommission über die Anpassung des allgemeinen Mindestlohns zu beschließen. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns war kein Wahlziel der CDU/CSU. Die Große Koalition hat sich im Koalitionsvertrag als Ergebnis einer Kompromisslösung darauf verständigt. Nunmehr wird die Zusage aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Wir werden alles daran setzen, dass der Mindestlohn keine Beschäftigung gefährdet. Um unerwünschte Wirkungen des Mindestlohns auf die Beschäftigungslage verhindern zu können, haben wir unsere Vorstellungen bereits eingebracht, etwa durch die Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose. Es sind aber noch eine Reihe von Veränderungen durchzusetzen. Darüber verhandeln wir jetzt mit der SPD. Hier haben insbesondere die ostdeutschen CDU-Abgeordneten ihre Vorschläge eingebracht. In den Neuen Bundesländern ist die Gefahr groß, dass die Einführung des Mindestlohns Arbeitsplätze kostet. Denn wirtschaftliche Unterschiede zwischen Ost– und Westdeutschland bestehen weiterhin, insbesondere in der Arbeitslosenquote und Lohnstruktur. Wobei in den Alten Bundesländern gerade 10,7% der Beschäftigungsverhältnisse von der Mindestlohnregelung betroffen werden, sind es im Osten 22,4%. Ich selbst hatte mit vielen Betrieben und Verbänden im Erzgebirge Gesprächsrunden zur Thematik geführt. Die hier aufgezeigten Probleme habe ich in die Verhandlungen mitgenommen. Nach dieser 1. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestags wird es zu einer öffentlichen Anhörung mit Fachexperten kommen, in der der Gesetzentwurf und eventuelle Änderungen beraten werden.


Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer.

In erster Lesung liegt ein Gesetzentwurf zur Regelung des Umgangs mit Asylsuchenden und ihren Anträgen aus drei Balkanstaaten (ehemalige jugoslawische Republiken Mazedonien, Serbien, Bosnien und Herzegowina) vor. Wie das Auswärtige Amt eindeutig feststellt, findet in diesen Staaten weder eine politische Verfolgung noch eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe statt. Ohne einzelne problematische Umstände, wie die allgemein schwierige Lage für Sinti und Roma, die auf dem ganzen Balkan besteht, damit auszublenden, ist die Definition als sicherer Herkunftsstaat eine Erleichterung für die Beschleunigung von Asylverfahren und die Freisetzung von Bearbeitungskapazitäten für dringende Fälle. Fast ein Viertel aller Asylanträge in Deutschland gehen auf Bürger aus den genannten drei Staaten zurück, die offenkundig keine Asylgründe aufweisen können.


Zweites Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

Der Gesetzentwurf, der in erster Lesung beraten wird, sieht im Wesentlichen den Wegfall der Optionspflicht, d.h. die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft, für Personen vor, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. Indikatoren für das Aufwachsen in Deutschland sind der Nachweis, dass mindestens acht Jahre vor dem Vollenden des 21. Lebensjahres in Deutschland verbracht wurden und der Nachweis, dass sechs Jahre eine Schule im Inland besucht wurde bzw. im Inland ein Schul- oder Ausbildungsabschluss erreicht wurde.
 

Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung.

In zweiter und dritter Lesung werden Veränderungen bei der Finanzierung der Beiträge zur Gesetzlichen Krankenkasse abschließend beraten. Das Gesetz legt hierfür unter anderem den paritätisch finanzierten Beitragssatz von derzeit 15,5% auf 14,6% fest. Dabei wird der Arbeitgeberanteil auf 7,3% festgeschrieben. Ebenfalls kommt es zu Änderungen des morbiditätsorientierten Risikoausgleichs im Bereich des Krankengeldes und der Auslandskrankenversicherten. Nicht zuletzt sieht das Gesetz die Gründung eines fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen durch den gemeinsamen Bundesausschuss vor.
 

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo.

Der Bundestag stimmt dem Antrag der Bundesregierung auf eine Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) in namentlicher Abstimmung zu. Der Einsatz hat zu einer zunehmenden Befriedung der Lage in der unruhigen Region geführt. Allerdings bleibt das Eskalationspotenzial insbesondere im kosovo-serbisch dominierten Norden des Kosovo hoch, so dass die Grundlage für die Beendigung des Einsatzes noch nicht gegeben ist. Allerdings wird die Möglichkeit gesehen, bei einem weiteren Fortschreiten der Normalisierung zwischen den beiden Parteien zu einer schrittweisen Reduzierung der momentan bei 1.850 Soldaten liegenden Personalobergrenze zu kommen.
 

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto.

Der zur zweiten und dritten Lesung zur Entscheidung vorgelegte Gesetzentwurf regelt eine komplexe Sach- und Rechtslage, die sich aus der im Koalitionsvertrag vereinbarten Neuregelung der Zahlbarmachung von Ghetto-Renten ergibt. Ziel ist es, dass in diesen Fällen die vierjährige Rückwirkungsfrist nach § 44 Absatz 4 SGB X nicht greift und dabei die für die Zahlungsberechtigten jeweils günstigste Lösung erreicht wird.

 

Berlin, am 06.06.2014