Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 02.03. - 06.03.2015

 

Auch künftig medizinische Versorgung für alle sichern.
In 1. Lesung wurde das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) im Plenum beraten. Eine flächendeckende, qualitativ hochwertige medizinische Versorgung, die allen im Land, unabhängig von Alter, Einkommen oder Wohnort den Zugang zur notwendigen Behandlung ermöglicht, ist ein zentrales Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Besonderes Augenmerk gilt der drohenden Unterversorgung mit Hausärzten. Deshalb werden die Rahmenbedingungen für Ärzte weiter verbessert. Dazu zählt neben dem Abbau von Bürokratie und regionalen Vergütungsunterschieden insbesondere die Erhöhung der geförderten Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin um 50 Prozent auf 7.500.

Das Versorgungsstärkungsgesetz richtet die Versorgung weiter am Bedarf der Menschen aus. Insbesondere in ländlichen Gebieten steigt der Versorgungsbedarf. Das Gesetz gibt den Verantwortlichen vor Ort mehr Spielraum, ganz flexibel nach regionalen Bedürfnissen relativ starke Anreize für eine Niederlassung in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten zu setzen. Dazu wird etwa die Einrichtung eines Strukturfonds erleichtert, aus dem Investitionszuschüsse, Vergütungsanreize und vieles mehr finanziert werden können.

Wo es Unterversorgung gibt, ermöglicht das Gesetz medizinische Versorgungszentren in kommunaler Hand und bindet die Krankenhäuser in die ambulante Versorgung mit ein. Es werden künftig auch Arztsitze, die für die Versorgung nicht notwendig sind, nicht mehr nachbesetzt. Allerdings kann kein Praxisaufkauf ohne ausdrückliche Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) durchgesetzt werden. Entscheidungsgrundlage ist immer eine Bedarfsanalyse der KV. Und es gibt eine Reihe von Ausnahmen, die zur Nachbesetzung führen können.

Auch stärkt das Gesetz die Patientenrechte. Termin-Servicestellen verhelfen gesetzlich Versicherten künftig in dringenden Fällen innerhalb von bis zu vier Wochen zu einem Termin bei einem niedergelassenen Facharzt oder im Krankenhaus. Zugleich geht es darum, die Versorgung klug weiterzuentwickeln. In einem Innovationsfonds stehen von 2016 bis 2019 pro Jahr 300 Millionen Euro gezielt für Projekte bereit, die neue Wege in der Versorgung beschreiten.

Einführung einer Geschlechterquote.
Das in der Koalition durchaus umstrittene Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst wurde in 2./3. Lesung abschließend beraten. Seit Jahren ist die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen ein Anliegen von Wirtschaft und Politik. Die Anstrengungen, die Erwerbs- und Karrierechancen von Frauen zu verbessern, sind auf einem guten Weg. Diese müssen fortgesetzt werden. Dabei ist es der CDU/CSU-Fraktion aber auch wichtig, die zusätzliche bürokratische Belastung für die Wirtschaft auf ein Minimum zu reduzieren. Berechtigte Bedenken insbesondere von mittelständischen Unternehmen sind aufgegriffen.
Für die unter die fixe Quote fallenden Unternehmen ist zudem sichergestellt, dass die Berechnung der Anzahl der Mitglieder des unterrepräsentierten Geschlechts nach den üblichen mathematischen Rundungsregelungen erfolgt. Damit ist nunmehr ein Zwang zum deutlichen Überschreiten der 30 Prozent-Schwelle ausgeschlossen.

Im Einzelnen bedeutet dies, dass ab dem 1.1.2016 für alle neu zu besetzenden Aufsichtsratposten von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen der Privatwirtschaft mit über 500 Mitarbeitern diese Quote gilt. Betroffen hiervon sich deutschlandweit 108 Unternehmen. Darüber hinaus wurde der Geltungsbereich für die Flexi-Quote begrenzt und die Regelungen sind nicht so streng wie ursprünglich geplant. Die Unternehmen weisen künftig Ziele aus, wie sie den Frauenanteil erhöhen wollen und berichten über Fortschritte. Anders als in den ersten Ministeriumsplänen aber gibt es keine gesetzliche Pflicht mehr zur stetigen Steigerung des selbst festgelegten Geschlechteranteils. Ausgenommen von der Flexi-Quote sind die nicht-börsennotierten Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern.
Schließlich wurde erreicht, dass die Unternehmen mehr Zeit für Personalmaßnahmen haben, um Ziele erreichen zu können. Insbesondere müssen sie nicht jährlich, sondern erst nach Ablauf des selbst fest gelegten Zielhorizonts von bis zu fünf Jahren über die Erreichung ihrer Ziele berichten.

In dem Teil des Gesetzes, der den öffentlichen Dienst des Bundes betrifft, haben wir die Konsequenzen aus der öffentlichen Anhörung gezogen. Die Experten hatten den Entwurf der Familienministerin beinahe unisono verworfen. Die schlimmsten Auswüchse konnten wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner bereinigen.

Mietpreisbremse kommt.
Das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungs-gesetz – MietNovG) wurde in 2./3. Lesung beschlossen. In bestimmten Ballungszentren liegen heute die Marktmieten zum Teil 30 bis 40 Prozent über den Bestandsmieten. Zu Recht sind Mieter verärgert, wenn die Miethöhe bei einem Mieterwechsel in die Höhe schnellt und das Wohnen in den Zentren für viele Menschen unbezahlbar wird. Wie im Regierungsprogramm der Union verankert und im Koalitionsvertrag vereinbart, greift zukünftig auf solchen angespannten Wohnungsmärkten die Mietpreisbremse, damit Wohnen auch dort bezahlbar bleibt, wo viele Menschen wegen der Nähe zur Arbeit oder der Urbanität der Lebenswelten wohnen möchten.
Mit der Mietpreisbremse erhalten die Landesregierungen die Möglichkeit, für eine Dauer von maximal fünf Jahren Gebiete festzulegen, in denen beim Abschluss von Mietverträgen die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Möglich ist diese Festlegung, wenn eine angespannte Marktsituation etwa durch geringe Leerstandsquoten oder deutliche Preisanstiege nachweisbar ist.

Klar ist aber auch: Das wirksamste Mittel gegen hohe Mieten ist der Neubau von Wohnungen. Nur ausreichender Wohnraum verhindert effektiv und dauerhaft, dass Mietpreise insbesondere in Ballungszentren in die Höhe schnellen. Deshalb hat die Union dafür Sorge getragen, dass sich Investitionen in Neubauvorhaben weiterhin lohnen. Die Vermietung neu errichteter Wohnungen ist von der Mietpreisbremse ausgenommen. Gleiches gilt für umfassende Modernisierungen, die insgesamt zu einer Steigerung der Wohn- und Lebensqualität in unserem Lande führen. Damit der Wohnungsbau weitergeht, nehmen wir auch die Länder und Kommunen in die Pflicht. Sie dürfen sich nicht zurücklehnen, sondern müssen eigene Beiträge zum verstärkten Wohnungsneubau leisten.

 

Berlin, am 06.03.2015