Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel


 

Schutz der Bevölkerung vor Gewaltverbrechern wieder gewährleistet

Die Sitzungswoche vom 29.11.-3.12. begann mit einem Festakt zum 20-jährigen Bestehen der sächsischen CDU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, zu dem der sächsische Ministerpräsident, Stanislaw Tillich, und der Bundestagspräsident, Prof. Dr. Norbert Lammert, ein Grußwort hielten.

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mussten bereits mehrere als gefährlich eingestufte Täter, die eine nachträgliche Sicherungsverwahrung erhalten hatten, in Freiheit entlassen werden. Um die Bevölkerung wieder vor schweren Gewaltverbrechern schützen zu können, hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Sicherungsverwahrung grundlegend überarbeitet und am Donnerstag mit großer Mehrheit von CDU/CSU, FDP und SPD verabschiedet.
Nunmehr kann eine Sicherungsverwahrung, häufiger als nach der alten Rechtslage, bereits mit der Verurteilung ausgesprochen werden. Die Sicherungsverwahrung kann aber auch, ebenfalls häufiger als bislang, im Strafurteil vorbehalten werden, sollte sich tatsächlich in der Haft erweisen, dass der Täter weiter gefährlich ist. Vor allem kann die Sicherungsverwahrung auch bei Ersttätern ausgesprochen werden.
Außerdem wird mit der Gesetzesänderung die elektronische Aufenthaltsüberwachung mit einer sogenannten elektronischen Fußfessel der betreffenden Personen ermöglicht. Darüber hinaus wird aber auch auf die „Altfälle“, also auf die Straftäter, die zum Zeitpunkt des Urteils des Europäischen Gerichtshof in Sicherungsverwahrung waren, reagiert. Mit dem Therapie- und Unterbringungsgesetz, das ebenfalls Teil des Gesetzes zur Sicherungsverwahrung ist, wird dafür gesorgt, dass diejenigen Täter, die psychisch gestört sind, weiterhin oder wieder in staatlicher Obhut genommen werden können, um die Bürgerinnen und Bürger vor ihnen zu schützen.
Auch in vielen Gesprächen, die ich mit den Bürgerinnen und Bürgern in unserer Erzgebirgsregion geführt habe, wurde immer wieder diese Sicherheitslücke thematisiert und eine rasche Regelung gefordert. Mit seiner Entscheidung hat der Deutsche Bundestag schnell auf die entstandene Gesetzeslücke reagiert.

Am Donnerstagabend waren Soldaten des Panzergrenadierbataillons 371 aus Marienberg zu einer politischen Bildungsfahrt in Berlin. Wir führten ein Gespräch zur allgemeinen politischen Lage. Im Anschluss erfolgte ein Besuch der Plenardebatte, die zu diesem Zeitpunkt verteidigungspolitische Themen, wie die weitere Beteiligung deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Mission im Kampf gegen Piraterie vor Somalia und der EU-geführten Mission in Bosnien und Herzegowina zur Stabilisierung des Friedensprozesses, zum Inhalt hatte.

 

Berlin, am 03.12.2010

 


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