Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 28.11. - 02.12.2016

 

Einigung beim Bundesteilhabegesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) kommt.
Ein wichtiges sozialpolitisches Vorhaben dieser Legislaturperiode betrifft die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Wir reformieren das Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen. Wir schaffen mit dem neuen Bundesteilhabegesetz eine gute neue Grundlage für die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Menschen mit Behinderungen gehören in die Mitte unserer Gesellschaft. Daher haben wir im parlamentarischen Verfahren dafür gesorgt, dass viele Sorgen der Betroffenen ausgeräumt werden: Wir erhöhen den Vermögensschonbetrag (Ansparmöglichkeit) von 2.600 auf rund 5.000 Euro und zudem wird das Arbeitsförderungsgeld von bisher 26 Euro auf künftig 52 Euro verdoppelt. Hierfür werden die Regelungen zur Eingliederungshilfe komplett neu gefasst und somit das SGB IX zu einem Leistungsgesetz aufgewertet. Fachleistungen der Eingliederungshilfe werden damit künftig klar von Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt und finanziert.

Drittes Pflegestärkungsgesetz stärkt Pflegeberatung in den Kommunen. Verabschiedung des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III).
Nachdem wir mit dem Pflegestärkungsgesetz II den Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungs-verfahren für den 1. Januar 2017 beschlossen haben, bringen wir mit dem Pflegestärkungsgesetz III weitere Verbesserungen im immer wichtiger werdenden Bereich der Pflege auf den Weg. Damit die Hilfe bei den Pflegebedürftigen und ihren Familien zügig ankommt, stärkt das Gesetz die Pflegeberatung in den Kommunen. Zudem sollen die Kontrollen verschärft werden, um Pflegebedürftige, ihre Familien und die Pflegekräfte besser vor betrügerischen Pflegediensten zu schützen. Schließlich schaffen wir für Kommunen die Möglichkeit, sich an Maßnahmen zum Auf- und Ausbau der Angebote zur Unterstützung im Alltag auch in Form von Personal- oder Sachmitteln einzubringen. Damit stellen wir sicher, dass Beratung und Versorgung insgesamt bei den Betroffenen und ihren Familien besser ankommen. Ziel ist durch mehr Koordination, Kooperation und Steuerung vor Ort das Pflegepotenzial zu verbessern und eine bessere örtliche Versorgung zu schaffen und so die Situation der Patienten zu verbessern.

Bundesverkehrswegeplan 2030 verabschiedet.
Mit rund 1.350 einzelnen Straßenvorhaben und einem noch einmal auf rund 270 Milliarden Euro erhöhtem Gesamtvolumen bis 2030 beschließen wir einen Bundesverkehrswegeplan, der sich sehen lassen kann. Er berücksichtigt Straße (rund 49 Prozent der Mittel), Schiene (rund 41 Prozent) und Wasserstraßen (etwa 10 Prozent) und legt einen Schwerpunkt auf die Modernisierung und den Erhalt der bestehenden Verkehrsinfrastruktur. Mit der Rekordsumme für die Infrastruktur unterstreichen wir unser klares Bekenntnis zur Stärkung des Standortes Deutschland und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft. Wir müssen gerade in den nächsten Monaten uns nun verstärkt darum kümmern, die Weichen für eine schnellere Realisierung der beschlossenen und finanzierten Projekte zu stellen. Das Geld muss auf die Straße, in die Schiene und in die Wasserwege – es darf nicht in der Verwaltung oder aufwendigen Gerichtsverfahren hängenbleiben.

Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes.
Um die Finanzierung der Bundesfernstraßen weiter zu verbessern und eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zu gewährleisten, beschließen wir mit diesem Gesetz in zweiter und dritter Lesung eine Ausweitung der Lkw-Maut ab Mitte 2018 auf alle Bundesstraßen in Deutschland. Die Anpassung ist notwendig, da der Bund die Lkw-Maut aktuell zwar auf rund 12.800 km Bundesautobahnen sowie auf rund 2.300 km autobahnähnlichen Bundesstraßen erhebt, der Großteil der ca. 40.000 km Bundesstraßen jedoch nicht mautpflichtig ist, obwohl er ebenso von starker Nutzung durch Lkw-Verkehr belastet ist. Durch eine Ausweitung der Nutzerfinanzierung kann auch dort der hohe Standard der deutschen Verkehrsinfrastruktur gesichert werden.

Petitionskongress „E-Partizipation: Demokratiegestaltung oder Klick-Tribunal?“
Nach Impulsen durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages Norbert Lammert und dem Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder kamen die Podiumsgäste zu dem Ergebnis: Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages nimmt sich der Sorgen und Nöte von Menschen an und versucht direkte Hilfe zu leisten. Private Petitionsplattformen können keine direkte Hilfe leisten, sie organisieren bestenfalls Empörung. Wer um Hilfe beim Umgang mit Behörden bittet, Gesetzeslücken identifiziert oder Ideen für die Gestaltung unserer Gesellschaft hat, sollte sich daher an den Petitionsausschuss wenden. Nahezu wöchentlich erhalte ich Anfragen aus dem Erzgebirge zu Sachständen einzelner Petitionsverfahren. Bei näherer Betrachtung stellt sich häufig heraus, dass die Eingabe auf einer privaten Plattform verzeichnet ist, nicht aber beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Die inflationäre Verwendung des Begriffes Petition durch Onlineportale irritiert viele Menschen. Die Aufrufe auf Onlineportalen führen nicht zu einer Befassung durch den Deutschen Bundestag und das werden sie auch in Zukunft nicht tun. Im Übrigen ist auf die Tatsache hinzuweisen, dass private Plattformen Empörung ausschließlich dann erzeugen, wenn tausende von Unterstützern gewonnen werden. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ermöglicht Hilfe und Veränderung im Alleingang, sprich ohne weitere Unterstützer. Wer sich an private Petitionsplattformen wendet hat diese Rechte nicht. Der Petitionsausschuss ist das Original – andere Anbieter sind einfache Kopien ohne Befugnisse.

 

Berlin, am 02.12.2016