Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel



Weitere Verbesserung des Ehrgenamtes und Hilfe für Eltern von „Sternenkindern“

In der Sitzungswoche vom 28.01. - 01.02.13 hat der Deutsche Bundestag über eine Vielzahl an Gesetzen, Anträgen und Gesetzesentwürfen diskutiert. Über einige ausgewählte Entscheidungen möchte ich an dieser Stelle berichten.

Mit dem Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz haben wir eine verbesserte Förderung des Ehrenamtes beschlossen. Die Übungsleiterpauschale soll um weitere 300 Euro auf 2.400 Euro und die Ehrenamtspauschale um 220 Euro auf 720 Euro steigen. Überdies soll die Umsatzgrenze für die Einstufung sportlicher Veranstaltungen eines Sportvereins als Zweckbetrieb um 10.000 Euro auf 45.000 Euro ansteigen. Die damit verbundenen Steuermindereinnahmen für den Gesamtstaat von 110 Millionen Euro sind, im Vergleich zur damit erreichten Wirkung der weiteren Förderung des Ehrenamtes, vertretbar.
 
In zweiter und dritter Lesung beschließen wir zehn Jahre nach der Einführung der sogenannten Riester-Rente und sieben Jahre nach der Einführung der Basisrente ca. 20 Einzelmaßnahmen, mit denen wir diese neuen Möglichkeiten zur Altersvorsorge aufgrund der damit gesammelten Erfahrungen anpassen. Vorrangiges Ziel des Gesetzes ist der Verbraucherschutz. Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit der geförderten Altersprodukte soll den Verbrauchern helfen sich für die richtige Altersvorsorge zu entscheiden.

Weiterhin gab es eine Einigung über das Krebsfrüherkennungs- und –registergesetz. Ziel soll der Ausbau der Krebsfrüherkennung und klinischer Krebsregister sein, womit zwei zentrale Bereiche des nationalen Krebsplans umgesetzt werden.

Das Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege wurde in zweiter und dritter Lesung beraten. Familien und Gemeinden sollen mit zusätzlichen 580,5 Millionen Euro unterstützt werden. Damit können weitere 30.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen werden. Das Gesetz regelt zudem ein Verfahren, welches die Überwachung der zur Verfügung gestellten Mittel ermöglicht. Zur besseren Nachverfolgung soll festgestellt werden, wie und ob die Mittel verwendet werden.

Mit Zustimmung aller Fraktionen wurde ein Personenstands-Änderungsgesetz beschlossen, mit dem die Forderung einer Petition umgesetzt wurde. Hierbei ging es um sogenannte „Sternenkinder“, das heißt totgeborene Kinder unter 500g. Für diese besteht nunmehr die Möglichkeit eines amtlichen Existenznachweises und einer Beurkundung. Es besteht jetzt die Möglichkeit, dass die Eltern ihrem Kind einen Namen geben können. Betroffene Eltern hatten dieses Problem im deutschen Bundestag persönlich vorgetragen. Die neue Regelung mag zwar den Schmerz nicht lindern, den der Verlust eines Kindes bedeutet. Aber sie ermöglicht den vielen betroffenen Eltern wenigstens einen würdigen Abschied vom Kind.

 

Berlin, am 01.02.2013

 


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