Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 17.01.2008

 

   

   

Das Erzgebirge startet mit dem einwohnerstärksten Wahlkreis in Sachsen in die nächste Bundestagswahl
 

Am Mittwoch stimmte der Innenausschuss des Deutschen Bundestages ohne Gegenstimme dem Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes zu. Nach zwei Berichten der Bundeswahlkreiskommission stand fest, dass aufgrund des Einwohnerrückganges sowohl der Freistaat Sachsen als auch Sachsen-Anhalt jeweils einen Bundestagswahlkreis abgeben müssen. Diese beiden Wahlkreise werden den beiden Bundesländern mit den höchsten Einwohnerzuwachsraten, Niedersachsen und Baden-Württemberg, zugesprochen.

MdB Günter Baumann (CDU) ist Mitglied im Innenausschuss und für die sächsischen CDU-Abgeordneten Berichterstatter bei diesem Thema. Zunächst hatte er sich bemüht, den Wegfall eines Wahlkreises für Sachsen auszusetzen. Dies war jedoch im Hinblick auf gesetzliche Grundlagen und der dadurch gegebenen Möglichkeit die Bundestagswahl 2009 anzufechten nicht durchführbar.
Daraufhin wurde gemeinsam mit dem Sächsischen Innenministerium eine Neuaufteilung Sachsens in nunmehr 16 Bundestagswahlkreise unter der Beachtung der künftigen neuen Kreisstrukturen erarbeitet. Danach umfasst der Wahlkreis Nr. 165 mit Namen Erzgebirgskreis I den Landkreis Annaberg, Aue-Schwarzenberg und den Mittleren Erzgebirgskreis mit nunmehr 296.331 Einwohnern. Dies entspricht gegenüber den gesetzlich festgelegten Durchschnittseinwohnerzahlen für einen Wahlkreis von 252.211 Einwohnern ein Plus von 18%. Wodurch feststeht, dass der Wahlkreis auch bei drohendem Rückgang der Einwohnerzahlen über mehrere Wahlperioden erhalten bleiben wird. Der bisherige Landkreis Stollberg, der künftig Teil des Erzgebirgslandkreises ist, wird einen Bundestagswahlkreis namens Chemnitzer Umland/ Erzgebirgskreis II mit Bereichen des Chemnitzer Landes und dem Landkreis Mittweida bilden.
Günter Baumann (CDU): "Es ist vernünftig, dass der künftige größte sächsische Landkreis auch durch einen Bundestagswahlkreis repräsentiert wird."
Die abschließende Beschlussfassung wird in den nächsten Sitzungswochen des Deutschen Bundestages erfolgen.