Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 13.04.2005

 

  

  

Bundestag > Petitionsausschuss > Unterhaltsrecht

 

Petition aus Johanngeorgenstadt scheitert an SPD und Grünen

Rotgrün diskriminiert Kinder beim Unterhaltsrecht

MdB Baumann: "Schlag ins Gesicht alleinerziehender Mütter"

 

Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende soll auch künftig nicht an das Unterhaltsrecht angepasst werden.

Die auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) angewiesenen Alleinerziehenden bleiben damit bis auf weiteres schlechter gestellt als Alleinerziehende, die von ihrem ehemaligen Partner Unterhalt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beanspruchen können. Das beschloss heute die Mehrheit von SPD und Grünen im Petitionsausschuss gegen die Stimmen der CDU/CSU. Gegenstand der Beratungen war die Petition einer Mutter aus Johanngeorgenstadt. Die Frau hatte beklagt, dass der Bundestag 2001 nur das Unterhaltsrecht nach dem BGB reformiert, das UVG dagegen auf dem alten niedrigeren Stand belassen hatte. Der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Günter Baumann kritisiert diese Ungleichbehandlung: "Rotgrün hat die Reform des Unterhaltsrechts mit der Sicherung des Existenzminimums der Kinder begründet. Dieses Existenzminimum muss dann aber für alle gelten – auch für Kinder ohne unterhaltspflichtigen Vater. Die Familienpolitik von Rotgrün ist völlig widersprüchlich und ein Schlag ins Gesicht alleinerziehender Mütter."