Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 15.09.2006

 

   

   

Anti-Terror-Datei: Wichtige Grundlage für Sicherheit in Deutschland
 

Als Mitglied im Innenausschuss und Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Sicherheit weise ich seit längerem auf fehlende gesetzliche Regelungen auf diesem Gebiet hin. In einem Artikel in dieser Zeitschrift im September 2001 habe ich dringende Reformen der Gesetzgebungen u.a. auch hinsichtlich der Datenerfassung von Verdächtigen angemahnt, um die Terrorgefahr in Deutschland zu minimieren. Die Notwendigkeit politisch zu handeln wurde durch die menschenverachtenden Terroranschläge vom 11. September 2001, denen rund 3.000 Personen zum Opfer fielen, natürlich verstärkt. Darüber hinaus führen die terroristischen Attentate in den nachfolgenden Jahren in Madrid und London die Dringlichkeit zum Handeln noch deutlicher vor Augen.
 
Die Anschläge in Amerika jähren sich dieses Jahr zum fünften Mal und erst jetzt, nach dem Abdanken von Rot/Grün ist es uns unter der Regie der Großen Koalition gelungen eine Einigung über die so genannte Anti-Terror-Datei zu erzielen. Erst die glücklicherweise misslungenen Kofferbombenattentate auf zwei Regionalzüge in Koblenz und Dortmund haben nun auch die SPD-regierten Länder wachgerüttelt und bei der Sondersitzung der Innenministerkonferenz der Länder am 4. September in Berlin zu einer einheitlichen Zustimmung zur Vernetzung der Bundes- und Landesbehörden gesorgt.

Im Streit um die Anti-Terror-Datei haben sich jahrelang Datenschützer und Sicherheitsexperten gegenseitig den schwarzen Peter zuschoben. Die Speicherung von persönlichen Daten ist ein hochsensibles Thema und deshalb ist besonders wichtig, dass die entworfene Anti-Terror-Datei die bisherigen Bedenken der Datenschützer gerecht beurteilt und diese gegenüber der Gewährleistung der inneren Sicherheit abwiegt. Im Interesse des Datenschutzes wird es somit zu einem zweistufigen System der Anti-Terror-Datei kommen, in dem die Grunddaten von Terrorverdächtigen jeder zugriffsberechtigten Behörde offen angezeigt werden. Darüber hinaus sollen jedoch erweiterte Daten, zu denen die Zugehörigkeit zu terroristischen Vereinigungen, Waffenbesitz, Telekommunikations- und Internetdaten, Bankverbindungen und Schließfächer, Schul- und Berufsausbildung, Familienstand, Religionszugehörigkeit und Reisebewegungen gehören sollen, verdeckt hinterlegt werden und nur bei zweckbestimmter Anfrage frei gegeben werden. Durch diesen Prozess soll auch in zweiter Linie die Kommunikation zwischen den einzelnen Behörden von Bund und Ländern gefördert und die Zusammenarbeit hinsichtlich der Gefahrenabwehr zwischen ihnen effektiver gestaltet werden.

Insofern sieht die Anti-Terror-Datei eine Vernetzung der bereits vorhandenen Daten von terrorverdächtigen Personen der 37 Behörden, wie Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Landeskriminalämter, und Landesämter für Verfassungsschutz vor. Mittels schnelleren Zugriffs auf Daten von Verdächtigen durch die berechtigten Sicherheitsbehörden können mögliche Gefahrenlagen frühzeitig erkannt und entsprechende Ermittlungen eingeleitet werden.

Darüber hinaus ist die Videoüberwachung an öffentlichen Orten wie Verkehrsknotenpunkten ein wichtiges Mittel zur Terrorismusbekämpfung. Auch der sächsische Innenminister Albrecht Buttolo ist vom Nutzen der Videoüberwachung überzeugt und hatte bereits vor der Innenministerkonferenz eine Überprüfung von Sicherheitslücken bei der Videoüberwachung in Sachsen angeregt. Das Beispiel des Leipziger Hauptbahnhofvorplatzes zeigt die Effektivität der Videoüberwachung. Durch die nun schon jahrelange Anwendung dieser Technik ist ein deutlicher Rückgang der Kriminalität an jenem Ort zu verzeichnen. Dies wollte auch der Bürgermeister der Kreisstadt Aue, Heinrich Kohl, vor einiger Zeit für seine Stadt nutzen und wurde von allen Seiten heftig kritisiert. Aber wie man im Fall der versuchten Kofferbombenattentate sieht, hat sich die Videoüberwachung zur schnellen Identifizierung bewährt. Dabei sollte die Videoüberwachung noch intensiver an Bahnhöfen, Flughäfen und Schifffahrtshäfen genutzt werden.

Auch durch die Datenzusammenlegung in der Anti-Terror-Datei wird es keine 100% Sicherheit für uns in Deutschland geben, aber es wäre gegenüber unserer Bevölkerung grob fahrlässig, nicht alles Denkbare zu unternehmen, um sie vor Terrorangriffen zu schützen. Somit bin ich als zuständiger Berichterstatter für Innere Sicherheit in der AG Innen des Deutschen Bundestages für die schnellstmögliche Umsetzung der Anti-Terror-Datei durch ein entsprechendes Gesetz.