Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 15.09.2006
Anti-Terror-Datei: Wichtige
Grundlage für Sicherheit in Deutschland
Als Mitglied im Innenausschuss und
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Sicherheit weise ich seit
längerem auf fehlende gesetzliche Regelungen auf diesem Gebiet hin. In einem
Artikel in dieser Zeitschrift im September 2001 habe ich dringende Reformen der
Gesetzgebungen u.a. auch hinsichtlich der Datenerfassung von Verdächtigen
angemahnt, um die Terrorgefahr in Deutschland zu minimieren. Die Notwendigkeit
politisch zu handeln wurde durch die menschenverachtenden Terroranschläge vom
11. September 2001, denen rund 3.000 Personen zum Opfer fielen, natürlich
verstärkt. Darüber hinaus führen die terroristischen Attentate in den
nachfolgenden Jahren in Madrid und London die Dringlichkeit zum Handeln noch
deutlicher vor Augen.
Die Anschläge in Amerika jähren sich dieses Jahr zum fünften Mal und erst jetzt,
nach dem Abdanken von Rot/Grün ist es uns unter der Regie der Großen Koalition
gelungen eine Einigung über die so genannte Anti-Terror-Datei zu erzielen. Erst
die glücklicherweise misslungenen Kofferbombenattentate auf zwei Regionalzüge in
Koblenz und Dortmund haben nun auch die SPD-regierten Länder wachgerüttelt und
bei der Sondersitzung der Innenministerkonferenz der Länder am 4. September in
Berlin zu einer einheitlichen Zustimmung zur Vernetzung der Bundes- und
Landesbehörden gesorgt.
Im Streit um die Anti-Terror-Datei haben sich jahrelang Datenschützer und
Sicherheitsexperten gegenseitig den schwarzen Peter zuschoben. Die Speicherung
von persönlichen Daten ist ein hochsensibles Thema und deshalb ist besonders
wichtig, dass die entworfene Anti-Terror-Datei die bisherigen Bedenken der
Datenschützer gerecht beurteilt und diese gegenüber der Gewährleistung der
inneren Sicherheit abwiegt. Im Interesse des Datenschutzes wird es somit zu
einem zweistufigen System der Anti-Terror-Datei kommen, in dem die Grunddaten
von Terrorverdächtigen jeder zugriffsberechtigten Behörde offen angezeigt
werden. Darüber hinaus sollen jedoch erweiterte Daten, zu denen die
Zugehörigkeit zu terroristischen Vereinigungen, Waffenbesitz,
Telekommunikations- und Internetdaten, Bankverbindungen und Schließfächer,
Schul- und Berufsausbildung, Familienstand, Religionszugehörigkeit und
Reisebewegungen gehören sollen, verdeckt hinterlegt werden und nur bei
zweckbestimmter Anfrage frei gegeben werden. Durch diesen Prozess soll auch in
zweiter Linie die Kommunikation zwischen den einzelnen Behörden von Bund und
Ländern gefördert und die Zusammenarbeit hinsichtlich der Gefahrenabwehr
zwischen ihnen effektiver gestaltet werden.
Insofern sieht die Anti-Terror-Datei eine Vernetzung der bereits vorhandenen
Daten von terrorverdächtigen Personen der 37 Behörden, wie Bundeskriminalamt,
Bundespolizei, Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz,
Militärischer Abschirmdienst, Landeskriminalämter, und Landesämter für
Verfassungsschutz vor. Mittels schnelleren Zugriffs auf Daten von Verdächtigen
durch die berechtigten Sicherheitsbehörden können mögliche Gefahrenlagen
frühzeitig erkannt und entsprechende Ermittlungen eingeleitet werden.
Darüber hinaus ist die Videoüberwachung an öffentlichen Orten wie
Verkehrsknotenpunkten ein wichtiges Mittel zur Terrorismusbekämpfung. Auch der
sächsische Innenminister Albrecht Buttolo ist vom Nutzen der Videoüberwachung
überzeugt und hatte bereits vor der Innenministerkonferenz eine Überprüfung von
Sicherheitslücken bei der Videoüberwachung in Sachsen angeregt. Das Beispiel des
Leipziger Hauptbahnhofvorplatzes zeigt die Effektivität der Videoüberwachung.
Durch die nun schon jahrelange Anwendung dieser Technik ist ein deutlicher
Rückgang der Kriminalität an jenem Ort zu verzeichnen. Dies wollte auch der
Bürgermeister der Kreisstadt Aue, Heinrich Kohl, vor einiger Zeit für seine
Stadt nutzen und wurde von allen Seiten heftig kritisiert. Aber wie man im Fall
der versuchten Kofferbombenattentate sieht, hat sich die Videoüberwachung zur
schnellen Identifizierung bewährt. Dabei sollte die Videoüberwachung noch
intensiver an Bahnhöfen, Flughäfen und Schifffahrtshäfen genutzt werden.
Auch durch die Datenzusammenlegung in der Anti-Terror-Datei wird es keine 100%
Sicherheit für uns in Deutschland geben, aber es wäre gegenüber unserer
Bevölkerung grob fahrlässig, nicht alles Denkbare zu unternehmen, um sie vor
Terrorangriffen zu schützen. Somit bin ich als zuständiger Berichterstatter für
Innere Sicherheit in der AG Innen des Deutschen Bundestages für die
schnellstmögliche Umsetzung der Anti-Terror-Datei durch ein entsprechendes
Gesetz.