Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 22.02.2008

 

   

   

Spätheimkehrer- Anträge können gestellt werden
 

Der Deutsche Bundestag hat im November letzten Jahres das Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz beschlossen. In Verbindung mit dieser Gesetzesverabschiedung soll ab dem 1.1.2009 eine einmalige Entschädigung an ostdeutsche Kriegsspätheimkehrer gezahlt werden. Seitens des Bundeshaushaltes war eine frühere Einordnung der finanziellen Mittel zur Auszahlung an die Berechtigten nicht möglich.
Zahlreiche berechtigte Kritiken der Betroffenen führten entscheidend dazu, dass ein Vorziehen der Auszahlung auf Mitte dieses Jahres von der Großen Koalition vorbereitet wird.
MdB Günter Baumann (CDU), Berichterstatter hierfür im Innenausschuss, erklärt: „Für mich ist ein Vorziehen der Auszahlung aufgrund des hohen Alters der Betroffenen dringend geboten.“

Formlose Anträge können von den Berechtigten unter der folgenden Adresse gestellt werden:
Bundesverwaltungsamt (BVA)
Referat III B 4
50728 Köln


Berechtigt sind alle diejenigen, die 1947/48 (Zahlung 500€), 1949/1950 (1000€) und später (1500€) zurückkehrten.