Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 09.11.2007

 

   

   

Günter Baumann (CDU): Symbolische Entschädigung
für ostdeutsche Kriegsspätheimkehrer und Zivildeportierte beschlossen
 

Der Großen Koalition gelang nun endlich gesetzlich eine moralische Anerkennung der Kriegsspätheimkehrer und Zwangsdeportierten zu schaffen. Viele Betroffene aus den neuen Bundesländern hatten sich mit ihrer berechtigten Forderung wiederholt an die Politik gewandt.

Günter Baumann, MdB, der im Innenausschuss den Gesetzentwurf begründete, erklärt zur gestrigen Verabschiedung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes und der damit verbundenen Aufstockung der finanziellen Mittel der Häftlingshilfestiftung im Deutschen Bundestag:

„Endlich erhalten etwa 12.200 ehemalige deutsche Kriegsgefangene und ca. 3.000 Zivilverschleppte, eine symbolische Anerkennung für ihr Schicksal. Das Gesetz sorgt mehr als 60 Jahre nach dem Krieg dafür, dass die ostdeutschen Kriegsheimkehrer und Zivilverschleppten ihren westdeutschen Leidensgefährten gleichgestellt werden.“

Die Opfergruppe der zivildeportierten Frauen aus dem Gebiet jenseits von Oder und Neiße erhalten eine einmalige finanzielle Unterstützung.

Kriegsgefangene die in den östlichen Teil Deutschlands entlassen wurden erhalten eine Entschädigung, gestaffelt nach der Dauer des Gewahrsams, in Höhe von 500 Euro (Entlassungsjahrgänge 1947 und 1948), 1.000 Euro (Entlassungsjahrgänge 1949 und 1950) und 1.500 Euro (Entlassungsjahrgänge ab 1951). Die Anträge müssen an das Bundesverwaltungsamt gerichtet werden. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

Des Weitern werden aus Mitteln der Stiftung an ehemalige Kriegsgefangene und deren hinterbliebenen Ehegatten gewährten Rentenzusatzleistungen weitergeleistet. Die Anträge auf die Gewährung einer solchen Rente können auch in Zukunft an das Bundesverwaltungsamt gestellt werden.