Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 09.02.2009

 

   

   

Kriegsspätheimkehrer Ost erhalten schnell und unbürokratisch Geld – nur wenige Ablehnungen
-MdB Günter Baumann beim Bundesverwaltungsamt in Köln-

 

Nur noch wenige ostdeutsche Kriegsspätheimkehrer glaubten 18 Jahre nach der Deutschen Einheit daran, dass es gelingen könne, eine Gerechtigkeitslücke bei der Entlassung der Spätheimkehrer zwischen Ost und West aufzuarbeiten.
Zu den wenigen Bundespolitikern, die sich ständig intensiv und über viele Jahre um eine Lösung bemühten, gehörte der Jöhstädter Bundestagsabgeordnete Günter Baumann (CDU), der Mitglied im Innenausschuss ist.
Nach vielen Hürden, Hindernissen und Bedenken der Haushaltspolitiker gelang in der Großen Koalition eine gesetzliche Regelung zum 1.7.2008 mit einer einmaligen Entschädigungsleistung, gestaffelt nach der Gewahrsamsdauer: 1947/48 (500 €), 1949/50 (1.000 €) und ab 1951 1.500 €.
Man rechnete mit etwa 16.000 Anträgen, die das Bundesverwaltungsamt in Köln abwickeln sollte.
Auch in seiner Tätigkeit als Mitglied im Petitionsausschuss und als Vorsitzender der AG Petitionen der CDU/CSU-Fraktion bearbeitet Günter Baumann einige Problemfälle der Kriegsspätheimkehrer. Deshalb fuhr er in den letzten Tagen in das Bundesverwaltungsamt nach Köln, um sich vor Ort vom Vizepräsidenten Schütz und den zuständigen Referatsleitern über die Bearbeitung der Anträge und eventuelle Probleme informieren zu lassen.
Von den bis zum 31. Januar 2009 eingegangenen 44.143 Anträgen konnten bereits 36.178 entschieden und davon über 87% bewilligt werden.
Die Ablehnungsquote liegt bei 8%. Die Hauptgründe für eine Ablehnung sind, dass Antragsteller per Definition als Zivilinternierte bzw. Zivilverschleppte gelten oder Kriegsgefangene sind, die vor dem 1.1.1947 entlassen wurden.
Rund 5 % der Anträge wurden bisher aus verschiedenen Gründen (Rücknahme des Antrages, Tod während des Verfahrens) eingestellt.
Die meisten Anträge kommen mit 33 % aus Sachsen, dagegen nur 17 % aus Sachsen/Anhalt, 15 % aus Brandenburg, 14 % aus Thüringen, 10 % aus Mecklenburg/Vorpommern und 5 % aus Berlin (Ost).
Günter Baumann: „Man kann der Behörde eine sehr gute Arbeit bescheinigen, es wird bürgernah, sensibel und mit großem Zeitdruck die Bearbeitung der Anträge der hochbetagten Bürgerinnen und Bürger vorgenommen. Zwischenzeitlich werden in den wenigen Ablehnungsbescheiden Hinweise auf andere finanzielle Unterstützungen, zum Beispiel der Häftlingshilfestiftung, gegeben.“

 


im Bundesverwaltungsamt: Günter Baumann, MdB; Maik Reichel, MdB;
Schütz, Vizepräsident des Bundesverwaltungsamtes in Köln