Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 09.09.2016

 

   

   
Entschädigung für Radargeschädigte erleichtern – Neuen Erkenntnisstand berücksichtigen


Die Entschädigung von Radargeschädigten der ehemaligen NVA und der Bundeswehr soll verbessert werden.

Viele Soldaten haben während ihrer Dienstzeit an militärischen Radaranlagen wegen mangelnder adäquater Sicherheitsvorkehrungen schwere gesundheitliche Schäden davongetragen. Aufgrund unzulänglicher oder nicht vorhandenen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit strahlungsabgebenden Radargeräten und radiumhaltiger Leuchtfarbe bis etwa 1985 ist es zu später auftretenden Gesundheitsschäden, wie etwa der Entstehung von Tumoren, bei Soldaten gekommen.

Eine Vielzahl der Betroffenen hat sich daher auch an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gewandt. Günter Baumann: "Als Berichterstatter im Petitionsausschuss setzte ich mich seit vielen Jahren für die Belange der betroffenen Soldaten ein, sei es im Gespräch mit Vertretern des Bundesministerium der Verteidigung oder mit einem hohem Votum im Petitionsverfahren."

Zwar bemühte sich die Bundeswehr seit 2001 um eine unbürokratische Entschädigung der Betroffenen. Dennoch kam es in den folgenden Entschädigungsprozessen oft zu Beweisproblemen hinsichtlich des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Arbeit an potenziell strahlungsabgebenden Geräten und den später eingetretenen Erkrankungen. Hinzu kamen komplexe Verwaltungsverfahren mit zeitaufwendigen Sachverhaltsermittlungen, die die Rechtsverfolgung erheblich erschwerten.

Die im Jahr 2002 vom Verteidigungsausschuss eingesetzte Radarkommission nahm zwar ihre Arbeit auf, erkannte aber nach damaligen Erkenntnisstand nur bösartige Tumore und den Grauen Star als qualifizierte Erkrankung an. Bei anderen Krankheitsbildern wurde keine ausreichende Wahrscheinlichkeit für die Verursachung durch die Radargeräte gesehen. Das führte dazu, dass nur etwa 30 Prozent der Verfahren positiv beschieden wurden.

Im Juli 2015 hat der Petitionsausschuss eine entsprechende Petition der Bundesregierung zur Erwägung überwiesen und auf die Möglichkeiten von Beweiserleichterungen hingewiesen.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Verteidigung hat sich 2015 ein Fachsymposium damit beschäftigt, ob neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Verursachung von Erkrankungen von Radarstrahlung eine Änderung der aktuellen Entschädigungspraxis bewirken. Der Bericht der Fachexperten kam nun zu dem Ergebnis, dass alle Tumore als qualifizierte Erkrankung anerkannt werden.

"Unsere Beharrlichkeit im Petitionsverfahren hat sich hier ausgezeichnet, um wesentlich mehr Soldaten der NVA und Bundeswehr mit vereinfachten Verfahren zu entschädigen, so Günter Baumann abschließend".