Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 20.09.2006
Übergabe des Tätigkeitsbericht des
Petitionsausschusses 2005 an den Bundestagspräsidenten:
Sachsen nutzen vermehrt ihr Petitionsrecht
MdB Baumann: "Die Problemdichte ist in den Neuen Bundesländern nach wie vor
am gewaltigsten. Trotz niedriger Wahlbeteiligung der Bürger bei den letzten
Landtags- und Kommunalwahlen kann gemessen an den Eingabezahlen beim
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages von Politikverdrossenheit keine
Rede sein."
Im Jahr 2005 erreichten 22.144 Bitten und
Beschwerden den Petitionsausschuss. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine
Steigerung um 23 %. Nur 1992 war die Zahl höher, wie dem aktuellen Jahresbericht
des Ausschusses zu entnehmen ist, der am Dienstag dem Bundestagspräsidenten Dr.
Norbert Lammert übergeben wurde.
Der petitionspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Günter Baumann betonte bei
der Übergabe, dass insbesondere die Petitionen zu den sozialen
Sicherungssystemen weiter zunehmen und dass "gemessen an der Bevölkerungszahl
die Petitionsdichte in den Neuen Ländern mit rund 43 % nach wie vor am
gewaltigsten" sei.
Der Petitionsausschuss ist wie die Jahre zuvor ein "politischer Seismograph,
dessen Eingangsstatistik auch viel über die regionalen Besonderheiten im
wiedervereinten Deutschland wiedergibt." So kritisierten beispielsweise
mehrere Petenten die unterschiedlich hohe Bemessung des ALG II in den alten und
den neuen Bundesländern. In den unterschiedlichen Regelsätzen liege nach ihrer
Ansicht eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung. Der Gesetzgeber habe
nach Art. 3 des Grundgesetzes wesentlich Gleiches auch im Wesentlichen Gleich zu
behandeln. Der Petitionsausschuss folgte dieser Argumentation und vertrat die
Auffassung, dass die unterschiedliche Höhe der monatlichen Regelleistung nicht
mehr mit dem Hinweis auf niedrigere Nettoeinkommen, geringere
Lebenshaltungskosten bzw. Verbraucherverhalten zu rechtfertigen sei. Vor diesem
Hintergrund empfahl der Petitionsausschuss die Petition dem ehemaligen
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zur Erwägung zu überweisen mit der
Zielsetzung diese Ungleichbehandlung zu beseitigen. Im November 2005 wurde dann
ein Gesetzesentwurf vom Bundestag beschlossen, der die monatliche Regelleistung
ab 1. Juli 2006 einheitlich auf 345 € festsetze.
Auch die unterschiedlichen Rentenbiographien zwischen Ost- und Westdeutschen
geben weiterhin Anlass zu einer Vielzahl von Eingaben. Der Einigungsvertrag und
die daraufhin erlassenen Gesetze konnten nicht alle Unterschiede beseitigen. Auf
der Agenda des Petitionsausschusses stehen nach wie vor die in zahlreichen
Eingaben vorgetragenen Forderungen auf Einbeziehung weiterer Berufe in das
Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz und auf Präzisierung der
hierfür maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften.
16.648 Petitionen wurden im Jahr 2005 im Petitionsausschuss zum Abschluss
gebracht. In 14 Sitzungen des Ausschusses wurden 232 Petitionen zur
Einzelberatung aufgerufen. Nicht in jedem Einzelfall war eine förmliche Beratung
im Ausschuss und die Verabschiedung einer Beschlussempfehlung mit eingehender
Begründung erforderlich. In vielen Fällen konnte den Bürgern ein bestimmter Rat
erteilt werden oder die Behörden korrigierten aufgrund von
Stellungnahmenersuchen des Ausschusses ihre Entscheidung zugunsten der Petenten.
Dies zeige, so Baumann abschließend, das der Ausschuss in nahezu jeder zweiter
Petition eine Lösung im Sinne bzw. zugunsten des Einsenders erreichen konnte.