Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 20.09.2006

 

   

   

Übergabe des Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 2005 an den Bundestagspräsidenten:

Sachsen nutzen vermehrt ihr Petitionsrecht

MdB Baumann: "Die Problemdichte ist in den Neuen Bundesländern nach wie vor am gewaltigsten. Trotz niedriger Wahlbeteiligung der Bürger bei den letzten Landtags- und Kommunalwahlen kann gemessen an den Eingabezahlen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages von Politikverdrossenheit keine Rede sein."

 

Im Jahr 2005 erreichten 22.144 Bitten und Beschwerden den Petitionsausschuss. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 23 %. Nur 1992 war die Zahl höher, wie dem aktuellen Jahresbericht des Ausschusses zu entnehmen ist, der am Dienstag dem Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert übergeben wurde.

Der petitionspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Günter Baumann betonte bei der Übergabe, dass insbesondere die Petitionen zu den sozialen Sicherungssystemen weiter zunehmen und dass "gemessen an der Bevölkerungszahl die Petitionsdichte in den Neuen Ländern mit rund 43 % nach wie vor am gewaltigsten" sei.

Der Petitionsausschuss ist wie die Jahre zuvor ein "politischer Seismograph, dessen Eingangsstatistik auch viel über die regionalen Besonderheiten im wiedervereinten Deutschland wiedergibt." So kritisierten beispielsweise mehrere Petenten die unterschiedlich hohe Bemessung des ALG II in den alten und den neuen Bundesländern. In den unterschiedlichen Regelsätzen liege nach ihrer Ansicht eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung. Der Gesetzgeber habe nach Art. 3 des Grundgesetzes wesentlich Gleiches auch im Wesentlichen Gleich zu behandeln. Der Petitionsausschuss folgte dieser Argumentation und vertrat die Auffassung, dass die unterschiedliche Höhe der monatlichen Regelleistung nicht mehr mit dem Hinweis auf niedrigere Nettoeinkommen, geringere Lebenshaltungskosten bzw. Verbraucherverhalten zu rechtfertigen sei. Vor diesem Hintergrund empfahl der Petitionsausschuss die Petition dem ehemaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zur Erwägung zu überweisen mit der Zielsetzung diese Ungleichbehandlung zu beseitigen. Im November 2005 wurde dann ein Gesetzesentwurf vom Bundestag beschlossen, der die monatliche Regelleistung ab 1. Juli 2006 einheitlich auf 345 € festsetze.

Auch die unterschiedlichen Rentenbiographien zwischen Ost- und Westdeutschen geben weiterhin Anlass zu einer Vielzahl von Eingaben. Der Einigungsvertrag und die daraufhin erlassenen Gesetze konnten nicht alle Unterschiede beseitigen. Auf der Agenda des Petitionsausschusses stehen nach wie vor die in zahlreichen Eingaben vorgetragenen Forderungen auf Einbeziehung weiterer Berufe in das Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz und auf Präzisierung der hierfür maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften.

16.648 Petitionen wurden im Jahr 2005 im Petitionsausschuss zum Abschluss gebracht. In 14 Sitzungen des Ausschusses wurden 232 Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen. Nicht in jedem Einzelfall war eine förmliche Beratung im Ausschuss und die Verabschiedung einer Beschlussempfehlung mit eingehender Begründung erforderlich. In vielen Fällen konnte den Bürgern ein bestimmter Rat erteilt werden oder die Behörden korrigierten aufgrund von Stellungnahmenersuchen des Ausschusses ihre Entscheidung zugunsten der Petenten.

Dies zeige, so Baumann abschließend, das der Ausschuss in nahezu jeder zweiter Petition eine Lösung im Sinne bzw. zugunsten des Einsenders erreichen konnte.