Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 20.06.2011

 

   

   

Petitionsausschuss beseitigt Ungerechtigkeit zwischen Ost und West


Berlin: Eine Bürgerin aus Berlin verwies in Ihrer Petition an den Deutschen Bundestag auf den Tatbestand, dass bei einem Zusammentreffen von unterschiedlichen Renten die Anrechnungsbeträge in den neuen und alten Bundesländern divergieren. Zu diesem Thema erreichten den Deutschen Bundestag ca. 60 weitere Eingaben.
Konkret handelt es sich dabei um die Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Bislang galten hier in den neuen und alten Bundesländern unterschiedliche Freibeträge und somit unterschiedliche Anrechnungsbeträge.
In einem Berichterstattergespräch mit Vertretern des zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde diese Ungleichbehandlung intensiv diskutiert. Dabei ist es den Abgeordneten gelungen, die Vertreter des Ministeriums von dem Anliegen der Petentin zu überzeugen.
Am 1. Juli 2011 tritt durch die beschlossene Gesetzesänderung von Bundestag und Bundesrat die Angleichung der Freibeträge beim Zusammentreffen von Ruhen und Renten in Kraft.
Der Bundestagsabgeordnete für den Erzgebirgskreis Günter Baumann (CDU) führte die Berichterstattung in diesem Verfahren und stellte nach dem Änderungsbeschluss sichtlich erfreut fest: „Erneut ist es gelungen, in einem Bereich die gleichen Bedingungen in neuen und alten Bundesländern zu schaffen. Für viele Betroffene in Ostdeutschland bedeutet diese kleine Änderung eine Verbesserung der finanziellen Einkünfte.“