Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 07.10.2010
Stärkung der SED-Opferpension
Mit dem Gesetz von 2007
zur Entschädigung von SED-Opfern konnte bisher fast 50.000 Betroffenen eine
Rente gezahlt werden. In der Bearbeitung der Anträge hat sich herausgestellt,
dass an einigen Punkten eine Klarstellung bzw. Nachbesserung notwendig wurde.
Die entsprechenden Punkte hat MdB Günter Baumann (CDU) diese Woche im
Innenausschuss begründet und am 7.10.2010 wurde das Gesetz im Deutschen
Bundestag beschlossen.
Damit wird die Situation der bedürftigen Opfer, insbesondere von Familien mit
Kindern verbessert.
Die Punkte im Einzelnen:
• Einführung eines Kinderfreibetrages und Wegfall der Anrechnung des
Kindergeldes bei der Einkommensermittlung,
• keine Anrechnung einer betrieblichen Altersvorsorge,
• Beendigung anlassloser Turnusprüfungen,
• klare Einbeziehung von DDR-Jugendwerkhof- und Heimkindern in den
Berechtigtenkreis von §2 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz, wenn die
Einweisung sachfremden politischen Zwecken gedient hat,
• Ausdehnung einer Härtefallregelung hinsichtlich der DDR-Haftentlassungspraxis,
und
• Verlängerung und Harmonisierung aller Rehabilitationsfristen auf das Jahr 2019
(Strafrechtliche-, Berufliche- und Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung).
Günter Baumann: „Damit kann mehr Menschen als bisher, die ein schweres Schicksal
in DDR-Zeiten durchleben mussten, nach langer Zeit endlich geholfen werden.“