Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 07.10.2010

 

   

   
Stärkung der SED-Opferpension


Mit dem Gesetz von 2007 zur Entschädigung von SED-Opfern konnte bisher fast 50.000 Betroffenen eine Rente gezahlt werden. In der Bearbeitung der Anträge hat sich herausgestellt, dass an einigen Punkten eine Klarstellung bzw. Nachbesserung notwendig wurde.
Die entsprechenden Punkte hat MdB Günter Baumann (CDU) diese Woche im Innenausschuss begründet und am 7.10.2010 wurde das Gesetz im Deutschen Bundestag beschlossen.
Damit wird die Situation der bedürftigen Opfer, insbesondere von Familien mit Kindern verbessert.


Die Punkte im Einzelnen:
• Einführung eines Kinderfreibetrages und Wegfall der Anrechnung des Kindergeldes bei der Einkommensermittlung,
• keine Anrechnung einer betrieblichen Altersvorsorge,
• Beendigung anlassloser Turnusprüfungen,
• klare Einbeziehung von DDR-Jugendwerkhof- und Heimkindern in den Berechtigtenkreis von §2 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz, wenn die Einweisung sachfremden politischen Zwecken gedient hat,
• Ausdehnung einer Härtefallregelung hinsichtlich der DDR-Haftentlassungspraxis, und
• Verlängerung und Harmonisierung aller Rehabilitationsfristen auf das Jahr 2019 (Strafrechtliche-, Berufliche- und Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung).


Günter Baumann: „Damit kann mehr Menschen als bisher, die ein schweres Schicksal in DDR-Zeiten durchleben mussten, nach langer Zeit endlich geholfen werden.“