Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 07.05.2014
Bundestagsabgeordneter Günter Baumann (CDU) weiter gegen Kennzeichnungspflicht
von Polizisten
Der Sprecher für die Belange der Bundespolizei der "Arbeitsgruppe Innen" der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich gegen eine Kennzeichnungspflicht von
Polizeibeamten aus.
Bundes- wie auch Landespolizisten begeben sich zum Schutz der Allgemeinheit und
kraft gesetzlichen Auftrages tagtäglich in besondere Gefahrensituationen. Dem
Staat obliegt die Pflicht, seine Beamten zu schützen. Dieser Fürsorgepflicht
kann man nur gerecht werden, wenn der Schutz des Persönlichkeitsrechtes der
Beamten und ihrer Angehörigen höher zu bewerten ist, als die Verpflichtung zur
individuellen Kennzeichnung. Zudem müssen Polizisten in der Lage sein, auf die
jeweilige Gefahrensituation mit entsprechenden und angemessenen Mitteln
reagieren zu können. Um dies gewährleisten zu können, benötigen die Polizisten
die Unterstützung ihrer Dienstherren. Nur so können sie sowohl auf Landes- wie
auf Bundesebene die Bürgerinnen und Bürger aber auch sich selbst am effektivsten
schützen, so MdB Baumann.
Dies brachte der Bundestagsabgeordnete bereits mehrfach in verschiedenen Reden
zur Thematik im Plenum des Deutschen Bundestages zum Ausdruck. Regelmäßig werden
hierzu Anträge von der Partei DIE LINKE eingereicht, die den Beamten eine
persönliche Gefährdung absprechen und ihnen einen rechtsmissbräuchlichen und
strafbaren Gebrauch von Gewalt im Dienst unterstellen.
Das Aufgabenspektrum der Bundespolizei wird immer umfangreicher. Neben den
Kernaufgaben, dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit im Bahnverkehr für ein
Streckennetz von 34.000 km mit ca. 5.700 Bahnhöfen und 3.600 Haltepunkten und
die Sicherung der 3.700 km Land- und über 700 km Seegrenzen, kamen die Sicherung
der Flughäfen und die vielseitigen Auslandseinsätze (derzeit rd. 560
Polizeivollzugsbeamte) hinzu.
Allein die Zahl der Bundespolizisten bei Ligaspielen zur Sicherung von Zügen und
Bahnhöfen stieg um 14%, die angefallenen Dienststunden um 11%. Diese Einsätze in
der letzten Fußball-Bundesliga-Saison kosteten dem Staat 38 Millionen Euro.
Allein in Sachsen sind pro Ligawochenende 3.000 Bundespolizisten im Einsatz.
Günter Baumann (CDU) brachte auf den Punkt: „Die geforderte
Kennzeichnungspflicht bedeutet, jeden Beamten unter einen Generalverdacht zu
stellen und lässt den Eindruck entstehen, Polizeibeamte missbrauchen ihre
Sonderstellung für Straftaten. Die Kennzeichnungspflicht schafft kein Vertrauen,
sondern fördert Misstrauen. Mit der Kennzeichnung besteht die Gefahr, dass sich
die Übergriffe auf Polizeibeamte während ihrer Einsätze häufen und berechtigte
Schutzinteressen gefährdet werden. Für die Polizeibeamte besteht bereits die
Pflicht, sich gegenüber Personen, die von staatlichen Maßnahmen betroffen sind,
auf Nachfrage zu legitimieren, sofern der Zweck der Maßnahme nicht
beeinträchtigt wird. Eine ausreichende Ausweispflicht für Polizeibeamte besteht
bereits und bedarf keiner darüber hinausgehenden individuellen Kennzeichnung des
jeweiligen Beamten.“