Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 07.05.2014

 

   

   
Bundestagsabgeordneter Günter Baumann (CDU) weiter gegen Kennzeichnungspflicht von Polizisten


Der Sprecher für die Belange der Bundespolizei der "Arbeitsgruppe Innen" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich gegen eine Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten aus.
Bundes- wie auch Landespolizisten begeben sich zum Schutz der Allgemeinheit und kraft gesetzlichen Auftrages tagtäglich in besondere Gefahrensituationen. Dem Staat obliegt die Pflicht, seine Beamten zu schützen. Dieser Fürsorgepflicht kann man nur gerecht werden, wenn der Schutz des Persönlichkeitsrechtes der Beamten und ihrer Angehörigen höher zu bewerten ist, als die Verpflichtung zur individuellen Kennzeichnung. Zudem müssen Polizisten in der Lage sein, auf die jeweilige Gefahrensituation mit entsprechenden und angemessenen Mitteln reagieren zu können. Um dies gewährleisten zu können, benötigen die Polizisten die Unterstützung ihrer Dienstherren. Nur so können sie sowohl auf Landes- wie auf Bundesebene die Bürgerinnen und Bürger aber auch sich selbst am effektivsten schützen, so MdB Baumann.

Dies brachte der Bundestagsabgeordnete bereits mehrfach in verschiedenen Reden zur Thematik im Plenum des Deutschen Bundestages zum Ausdruck. Regelmäßig werden hierzu Anträge von der Partei DIE LINKE eingereicht, die den Beamten eine persönliche Gefährdung absprechen und ihnen einen rechtsmissbräuchlichen und strafbaren Gebrauch von Gewalt im Dienst unterstellen.

Das Aufgabenspektrum der Bundespolizei wird immer umfangreicher. Neben den Kernaufgaben, dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit im Bahnverkehr für ein Streckennetz von 34.000 km mit ca. 5.700 Bahnhöfen und 3.600 Haltepunkten und die Sicherung der 3.700 km Land- und über 700 km Seegrenzen, kamen die Sicherung der Flughäfen und die vielseitigen Auslandseinsätze (derzeit rd. 560 Polizeivollzugsbeamte) hinzu.

Allein die Zahl der Bundespolizisten bei Ligaspielen zur Sicherung von Zügen und Bahnhöfen stieg um 14%, die angefallenen Dienststunden um 11%. Diese Einsätze in der letzten Fußball-Bundesliga-Saison kosteten dem Staat 38 Millionen Euro. Allein in Sachsen sind pro Ligawochenende 3.000 Bundespolizisten im Einsatz.

Günter Baumann (CDU) brachte auf den Punkt: „Die geforderte Kennzeichnungspflicht bedeutet, jeden Beamten unter einen Generalverdacht zu stellen und lässt den Eindruck entstehen, Polizeibeamte missbrauchen ihre Sonderstellung für Straftaten. Die Kennzeichnungspflicht schafft kein Vertrauen, sondern fördert Misstrauen. Mit der Kennzeichnung besteht die Gefahr, dass sich die Übergriffe auf Polizeibeamte während ihrer Einsätze häufen und berechtigte Schutzinteressen gefährdet werden. Für die Polizeibeamte besteht bereits die Pflicht, sich gegenüber Personen, die von staatlichen Maßnahmen betroffen sind, auf Nachfrage zu legitimieren, sofern der Zweck der Maßnahme nicht beeinträchtigt wird. Eine ausreichende Ausweispflicht für Polizeibeamte besteht bereits und bedarf keiner darüber hinausgehenden individuellen Kennzeichnung des jeweiligen Beamten.“