Pressemitteilung

Günter Baumann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Berlin, 18.09.2007

 

   

   

Ostdeutsche nutzen am Häufigsten das Petitionsrecht
Jahresbericht des Petitionsausschusses für 2006 an den Bundestagspräsidenten übergeben
 

Am heutigen Tag übergaben die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen Petition der einzelnen Fraktionen den Jahresbericht des Petitionssauschusses 2006 an den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Dr. Norbert Lammert.

Der Jahresbericht spiegelt die statistische Tätigkeit des Petitionsausschusses wider und nennt die Schwerpunkte seiner Arbeit. Im Jahr 2006 gingen beim Deutschen Bundestag 16.766 Petitionen ein. Somit zeichnete sich hier ein Rückgang von reichlich 5.000 Petitionen zum Jahr 2005 ab. Ca. 35% dieser Petitionen wurden in irgendeiner Form für den Petenten positiv beschieden. Über 20.000 Einzelfälle wurden durch den Ausschuss im Berichtsjahr abschließend bearbeitet. Wenn man alle Unterzeichner von Einzelpetitionen, Massenpetitionen, Sammelpetitionen und öffentliche Petitionen in der Gesamtheit betrachtet, haben sich insgesamt 370.000 Bürgerinnen und Bürger mit einem Anliegen an den Deutschen Bundestag gewandt.

Bemerkenswert ist der Rückgang von Petitionen aus den Neuen Bundesländern von 42,7 % auf 22,7% der gesamten Eingangszahlen. Jedoch ist nach wie vor der prozentuale Anteil der eingegangenen Petitionen auf die Einwohnerzahl gerechnet in den Neuen Bundesländern erheblich höher als in den alten Bundesländern. Der Freistaat Sachsen rangiert mit 284 Petitionen pro 1 Mio. Einwohner auf Rang 3. Die Problemdichte ist in den neuen Bundesländern nach wie vor am gewaltigsten.

Eine Begründung für die hohe Eingabezahl ist aus meiner Sicht, dass viele Menschen aus der ehemaligen DDR ihr Recht wahrnehmen, Entscheidungen zu hinterfragen und überprüfen zu lassen. Auch 16 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung setzte sich der Petitionsausschuss für die materielle Angleichung der Lebensverhältnisse Ost-West ein. Die Anrufung des Petitionsausschusses konnte hier wie in den Jahren zuvor in vielen Fällen Abhilfe schaffen.

So kritisierten beispielsweise mehrere Petenten die unterschiedlich hohe Bemessung des ALG II in den alten und neuen Bundesländern. Hier konnte erreicht werden, dass seit dem 1. Juli 2006 die monatliche Regelleistung für ALG II Empfänger nun einheitlich auf 345 € festgesetzt wurde. Auch die unterschiedlichen Rentenbiografien zwischen Ost- und Westdeutschen geben weiterhin Anlass zu einer steigenden Zahl von Eingaben. Der Einigungsvertrag und die daraufhin erlassenen Gesetze konnten nicht alle Unterschiede beseitigen. Auf der Agenda des Petitionsausschusses stehen nach wie vor die in zahlreichen Eingaben vorgetragenen Forderungen auf Einbeziehung weiterer Berufe in das Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz und auf Präzisierung der hierfür maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften.

Eine größere Anzahl von Petitionen wurde von Opfern des SED-Regimes eingereicht. Dieser Gruppe konnte nun endlich mit dem am 1. September 2007 in Kraft getretenen 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz für ihren mutigen Einsatz für Freiheit und Demokratie Gerechtigkeit erfahren.

Gut bewährt hat sich aus meiner Sicht eine neue Form der Eingabemöglichkeit der Petitionen per E-Mail mit einem Anteil von rund 10%. Erstmals in die Statistik wurden die abschließend beratenen öffentlichen Petitionen aufgenommen. Die Petitionen werden auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages veröffentlicht und den Bürgerinnen und Bürger die Chance gegeben über das Thema zu diskutieren und die Petition mit zu unterzeichnen.


Baumann: "Die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger eine Petition beim Deutschen Bundestag einzulegen, ist ein gutes Beispiel für gelebte direkte Demokratie und hilft Politikverdrossenheit abzubauen."
 


Die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen Petition mit dem Bundestagspräsidenten