Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 18.09.2007
Ostdeutsche nutzen am Häufigsten das Petitionsrecht
Jahresbericht des Petitionsausschusses für 2006 an den
Bundestagspräsidenten übergeben
Am
heutigen Tag übergaben die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen Petition der
einzelnen Fraktionen den Jahresbericht des Petitionssauschusses 2006 an den
Präsidenten des Deutschen Bundestages, Dr. Norbert Lammert.
Der Jahresbericht spiegelt die statistische Tätigkeit des Petitionsausschusses
wider und nennt die Schwerpunkte seiner Arbeit. Im Jahr 2006 gingen beim
Deutschen Bundestag 16.766 Petitionen ein. Somit zeichnete sich hier ein
Rückgang von reichlich 5.000 Petitionen zum Jahr 2005 ab. Ca. 35% dieser
Petitionen wurden in irgendeiner Form für den Petenten positiv beschieden. Über
20.000 Einzelfälle wurden durch den Ausschuss im Berichtsjahr abschließend
bearbeitet. Wenn man alle Unterzeichner von Einzelpetitionen, Massenpetitionen,
Sammelpetitionen und öffentliche Petitionen in der Gesamtheit betrachtet, haben
sich insgesamt 370.000 Bürgerinnen und Bürger mit einem Anliegen an den
Deutschen Bundestag gewandt.
Bemerkenswert ist der Rückgang von Petitionen aus den Neuen Bundesländern von
42,7 % auf 22,7% der gesamten Eingangszahlen. Jedoch ist nach wie vor der
prozentuale Anteil der eingegangenen Petitionen auf die Einwohnerzahl gerechnet
in den Neuen Bundesländern erheblich höher als in den alten Bundesländern. Der
Freistaat Sachsen rangiert mit 284 Petitionen pro 1 Mio. Einwohner auf Rang 3.
Die Problemdichte ist in den neuen Bundesländern nach wie vor am gewaltigsten.
Eine Begründung für die hohe Eingabezahl ist aus meiner Sicht, dass viele
Menschen aus der ehemaligen DDR ihr Recht wahrnehmen, Entscheidungen zu
hinterfragen und überprüfen zu lassen. Auch 16 Jahre nach der deutschen
Wiedervereinigung setzte sich der Petitionsausschuss für die materielle
Angleichung der Lebensverhältnisse Ost-West ein. Die Anrufung des
Petitionsausschusses konnte hier wie in den Jahren zuvor in vielen Fällen
Abhilfe schaffen.
So kritisierten beispielsweise mehrere Petenten die unterschiedlich hohe
Bemessung des ALG II in den alten und neuen Bundesländern. Hier konnte erreicht
werden, dass seit dem 1. Juli 2006 die monatliche Regelleistung für ALG II
Empfänger nun einheitlich auf 345 € festgesetzt wurde. Auch die
unterschiedlichen Rentenbiografien zwischen Ost- und Westdeutschen geben
weiterhin Anlass zu einer steigenden Zahl von Eingaben. Der Einigungsvertrag und
die daraufhin erlassenen Gesetze konnten nicht alle Unterschiede beseitigen. Auf
der Agenda des Petitionsausschusses stehen nach wie vor die in zahlreichen
Eingaben vorgetragenen Forderungen auf Einbeziehung weiterer Berufe in das
Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz und auf Präzisierung der
hierfür maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften.
Eine größere Anzahl von Petitionen wurde von Opfern des SED-Regimes eingereicht.
Dieser Gruppe konnte nun endlich mit dem am 1. September 2007 in Kraft
getretenen 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz für ihren mutigen Einsatz für
Freiheit und Demokratie Gerechtigkeit erfahren.
Gut bewährt hat sich aus meiner Sicht eine neue Form der Eingabemöglichkeit der
Petitionen per E-Mail mit einem Anteil von rund 10%. Erstmals in die Statistik
wurden die abschließend beratenen öffentlichen Petitionen aufgenommen. Die
Petitionen werden auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages
veröffentlicht und den Bürgerinnen und Bürger die Chance gegeben über das Thema
zu diskutieren und die Petition mit zu unterzeichnen.
Baumann: "Die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger eine Petition beim
Deutschen Bundestag einzulegen, ist ein gutes Beispiel für gelebte direkte
Demokratie und hilft Politikverdrossenheit abzubauen."
Die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen Petition mit
dem Bundestagspräsidenten